STAND 12.10.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Endlich ist die lang erwartete Lieferung da und dann das: Es wurde eine falsche Ware geliefert. Erfahren Sie hier, wie sich Käufer und Verkäufer bei einer Falschlieferung verhalten sollten.
Es wird eine Ware bestellt – es kommt aber eine andere an. Ein klassischer Fall einer Falschlieferung. Ob es das komplett falsche Produkt ist, es die falsche Größe oder eine andere Farbe hat als gewünscht, spielt zunächst keine Rolle. Käufer haben nun oftmals die Frage: Was mache ich mit der Falschlieferung? Schicke ich sie zurück oder darf ich die Falschlieferung behalten, weil sie mir eigentlich ganz gut gefällt? Zunächst einmal ist es wichtig, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, um die Falschlieferung zu melden. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob die Falschlieferung bewusst oder versehentlich erfolgte.
Wird eine falsche Ware geliefert, liegt ein Sachmangel vor. Denn: Wer ein rotes Smartphone bestellt hat, der sollte auch ein rotes Smartphone erhalten. Deshalb spielt es für den Käufer keine Rolle, warum die Ware falsch geliefert wurde. Er hat einen Anspruch darauf, die gewünschte Ware geliefert zu bekommen. Ist dies nicht möglich, erhält der Käufer sein Geld zurück. Die Falschlieferung muss der Verkäufer auf eigene Kosten zurücknehmen.
Ob der Käufer die Falschlieferung behalten darf und wann ein Verkäufer die Rückgabe verlangen darf, hängt ganz entscheidend von den Umständen ab.
Die gewünschte Ware ist ausverkauft, deshalb entscheidet sich der Verkäufer dafür, dem Kunden eine höherwertige, vorrätige Ware zu schicken. Das kann er tun, aber er hat bei einer solchen absichtlichen Falschlieferung keinen Anspruch auf Herausgabe. In § 241a BGB ist geregelt, dass der Käufer nur den Preis für die eigentlich bestellte Ware bezahlen muss. Erhält er also ein Smartphone, das statt 300 Euro 1000 Euro wert ist, muss er lediglich 300 Euro zahlen.
Erfolgte die Falschlieferung jedoch aus Versehen, dann hat der Verkäufer ein Recht auf Rückgabe. Das gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Falschlieferung gern behalten möchte. Der Verkäufer muss allerdings die Kosten für den Rücktransport und benötigte Verpackungsmaterialien tragen. Dabei ist anhand des Warenwertes abzuwägen, ob sich ein Rücktransport finanziell lohnt.
Sind Sie als Käufer oder Verkäufer mit einer Falschlieferung konfrontiert und möchten gern wissen, wie Sie in Ihrer individuellen Situation vorgehen sollen? Dann führen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht.
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