STAND 02.09.2022 | LESEZEIT 1 MIN
Vielen Arbeitnehmern ist gar nicht bekannt, dass sie sich zum Beispiel für Bildungsurlaub oder die Pflege von Angehörigen freistellen lassen können. In unserem Beitrag erklären wir Ihnen die Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung, was eine Freistellung von einer Kündigung unterscheidet und welche Arten der Freistellung Sie als Arbeitnehmer nutzen können.
Es werden verschiedene Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung akzeptiert, um sich als Arbeitnehmer freistellen zu lassen:
In bestimmten Fällen werden Arbeitnehmer automatisch von der Arbeit freigestellt. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass sie arbeitsunfähig sind.
Wenn Sie heiraten, haben Sie einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub am Hochzeitstag. Das gleiche gilt auch für die Trauung der Eltern, des eigenen Kindes oder eigener Geschwister sowie für die Goldene Hochzeit der Eltern.
In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einseitig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers von der Arbeit freistellen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer einer Straftat verdächtigt wird und dem Arbeitgeber eine Beschäftigung zwischenzeitlich nicht zugemutet werden kann, oder wenn ein Arbeitnehmer krank zur Arbeit erscheint und dadurch andere gefährdet. Der Arbeitnehmer wird dann von der Arbeitspflicht befreit. Voraussetzung für eine solche Freistellung ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer auch freistellen bei unzureichender Auftragslage im Betrieb.
Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis dauerhaft beendet. Bei einer Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Es entfällt jedoch für die Dauer der Freistellung die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Gleichzeitig entfällt aber auch der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.
Eine Freistellung kann für einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft, bezahlt und unbezahlt erfolgen. Man unterscheidet außerdem zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Freistellungen. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitnehmer zurückbeordert werden, bei einer unwiderruflichen Freistellung endet das Arbeitsverhältnis.
Sie haben Fragen zu einer Freistellung ohne Kündigung? Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Fall. KLUGO bietet darüber hinaus eine telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht an.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.