STAND 13.03.2023 | LESEZEIT 4 MIN
Bis zum 7. März dieses Jahres haben Frauen rein rechnerisch unentgeltlich gearbeitet, wenn man den Verdienst von Frauen mit dem ihrer männlichen Kollegen ins Verhältnis setzt. Noch immer verdienen Frauen mit gleicher Qualifikation für die gleiche Arbeit im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Dieser Gehaltsunterschied von Mann und Frau soll nun nach und nach gesenkt werden. Was kann man als Betroffene schon jetzt gegen die Gender Pay Gap machen?
Das BAG hat die Rechte von Frauen bereits gestärkt, um dem Gehaltsunterschied von Männern und Frauen entgegenzuwirken. Doch die Maßnahmen reichen noch nicht aus und müssen immer weiter optimiert werden.
Wenn Sie selbst ein faires Gehalt für sich durchsetzen möchten, können Sie folgende Schritte befolgen:
Das Lohntransparenz-Gesetz, auch Entgelttransparenz-Gesetz, ist im Juli 2017 in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu verringern, indem es den Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstruktur und die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen im gleichen Betrieb vorsieht.
Wenn Sie das Lohntransparenz-Gesetz nutzen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen und darin begründen, warum Sie Auskunft über die Gehälter von Kollegen wünschen. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Auskunft über die Gehaltsstruktur zu erteilen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Auskunft nur dann besteht, wenn im Betrieb mehr als 200 Beschäftigte arbeiten und wenn es mindestens sechs Kolleginnen oder Kollegen des anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation gibt. Außerdem müssen die Beschäftigten, über die Auskunft erteilt wird, der Weitergabe ihrer Daten zustimmen.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen im Rahmen des Lohntransparenz-Gesetzes Auskunft über die Gehaltsstruktur und die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen zu geben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Wenn alle Bemühungen nicht erfolgreich sind, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ein Anspruch auf Auskunft nach dem Lohntransparenz-Gesetz zusteht und dass der Arbeitgeber diesem Anspruch nicht nachgekommen ist.
Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Arbeitsrecht ist Ihnen dabei gern behilflich. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
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