Es tut sich sehr viel auf dem umkämpften Markt der Billigflieger. Nach der Fluggesellschaft Air Berlin taumelte auch die deutsche Germania am 5. Februar in die Pleite. Seit gestern ist auch die englische Fluggesellschaft Flybmi insolvent. Welche Rechte haben die Fluggäste, die viel Geld für die Beförderung bezahlt haben und nun befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben? Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Noch am 2. Februar hat die Fluggesellschaft Germania auf ihrem Twitter-Account unter dem Werbeslogan „Ich fühle mich Sommer“ zum Buchen ihrer Urlaubsschnäppchen-Flüge aufgerufen, am 5. Februar war die Airline schon Geschichte und die Fluglinie insolvent. Seitdem gehören Germania Flüge der Vergangenheit an, der Flugbetrieb ist mit sofortiger Wirkung eingestellt. Leidtragende sind unter anderem die Passagiere, die sich nun mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert sehen und nicht wissen, welche Ansprüche sie als Betroffene haben. Es gibt Möglichkeiten, Germania zur Rückerstattung des bereits gezahlten Ticketpreises zu bewegen.
Im Rahmen einer Insolvenz ist es von großem Wert, wenn Sie Ihre Reise pauschal bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, Ihre Buchung also ein Reisepaket mit mehreren Reiseleistungen wie Hotel und Flug nach § 651a-c BGB umfasst. Ist das der Fall, stehen Ihre Chancen sehr gut, ohne Schaden aus der Insolvenz der Germania herauszukommen, da Ihre komplette Reise über einen Reiseversicherungsschein gedeckt ist. Rechtlich haben Sie in diesem Fall einen Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter geschlossen, der Ihnen gegenüber direkt auf eine ordnungsgemäße Beförderung zum Urlaubsort haftet. Er allein trägt in diesem Fall das Risiko, dass eine Airline, mit der er zusammenarbeitet insolvent wird. Folglich muss er sich um einen Ersatzflug für Sie kümmern.
Wesentlich kritischer gestaltet sich die rechtliche Lage, wenn Sie nur einen Flug - ohne weitere Reiseleistungen - über die insolvente Fluglinie Germania gebucht haben. Es kann sein, dass Sie komplett auf Ihrem Schaden sitzen bleiben werden, da bei der separaten Buchung von Flügen derzeit noch keine Insolvenzsicherung greift.
Zwar hat jeder Betroffene nach der EU-Fluggastrechte Verordnung bei Vorfällen wie Flugverspätung oder -annullierung einen Anspruch auf Entschädigung. Leider aber fließen im Fall einer Insolvenz alle Ansprüche – also auch Ihr Anspruch - in die große Insolvenzmasse, aus der später alle Gläubiger befriedigt werden müssen.
Dabei werden Ansprüche betroffener Fluggäste in ihrer Wichtigkeit weit hinter Ansprüchen von Banken oder Gehaltsforderungen eingeordnet. Sie müssen sich sozusagen ganz an das Ende der Gläubiger-Schlange anstellen. Die Möglichkeit, dass die Insolvenzmasse bereits aufgebraucht ist, wenn Ihr Anspruch bedient werden soll und sie daher leer ausgehen, ist relativ hoch. Trotzdem sollten Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Alle betroffenen Fluggäste werden in den nächsten Monaten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg kontaktiert. So erfahren Sie, auf welche Weise und wo genau Sie ihre Ansprüche anmelden können.
Je nachdem, auf welche Weise Sie das Ticket bezahlt haben, gibt es noch weitere Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzuholen. Dazu müssen Sie allerdings schnell sein.
Haben Sie den Flug mit Kreditkarte bezahlt, sollten Sie die Nutzungsbedingungen Ihrer Kreditkarte checken. Laut dem Bundesverkehrsministerium kann eine Rückerstattung der Ticketkosten durch das Institut möglich sein. Wenden Sie sich insofern an Ihr betreffendes Kreditinstitut.
Für Kreditkartenzahler eröffnet sich mit „Chargeback“ eine zweite Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten. Übersetzt bedeutet „Chargeback“ soviel wie „Ausgleichsbuchung“. Kreditunternehmen wie Visa oder Mastercard verankerten die Regelung zum Schutz ihrer Kunden vor Betrug bei Onlinekäufen in ihren Bedingungen. Sie gibt Opfern von Betrügereien, aber auch Opfern von Insolvenzen, die Möglichkeit, den gezahlten Betrag wegen nicht erbrachter Leistung wieder zurückzuholen. Nicht die Kreditkartenfirma ist insoweit zuständig, sondern das Geldinstitut, das die Karte ausgegeben hat. Haben Sie Ihr Ticket zum Beispiel mit der DKB-Visa-Card bezahlt, finden Sie auf der Internetseite der DKB zum Thema alle wichtigen Informationen.
Haben Sie die Germania Flüge im Rahmen mit einer SEPA-Lastschrift bezahlt, können Sie diese innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Kontobelastung wieder zurückbuchen. Spätere mögliche Einwände des Insolvenzverwalters kontern Sie damit, dass Germania den Vertrag mit Ihnen nicht ordnungsgemäß erfüllt habe.
Wurden die Flüge über den Online-Bezahldienst Paypal bezahlt, stellen Sie einen Antrag auf Paypal Käuferschutz. Die Chancen stehen gut, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Ihr Argument gegenüber Paypal: Sie haben keine Gegenleistung erhalten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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