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Häusliche Gewalt: Hilfen und Strafen

STAND 21.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Häusliche Gewalt ist in Deutschland kein seltenes Phänomen. Dennoch beschäftigen sich die Gerichte nicht allzu häufig damit. Zwar ist häusliche Gewalt nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, viele Opfer scheuen sich jedoch davor, nahestehende Personen anzuzeigen. Es ist aber gar nicht notwendig, sich gleich an die Polizei zu wenden, denn es gibt viele alternative Hilfsangebote.

Das Wichtigste in Kürze

  • Häusliche Gewalt kann physischer oder psychischer Natur sein.
  • Eine Zwangswirkung ist grundsätzlich strafbar.
  • Verschiedene Verhaltensweisen können als häusliche Gewalt nach dem StGB bestraft werden.
  • Das Strafmaß richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand.
  • Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht zudem zivilrechtliche Maßnahmen.
  • Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen für die Opfer.

Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

Gerade im häuslichen Umfeld wird Gewalt häufig toleriert oder gar nicht als solche erkannt. Zwar ist der Begriff juristisch nicht klar definiert, aber das Recht versteht jede Art von Zwangswirkung innerhalb des Wohnumfeldes als häusliche Gewalt. Sobald die körperliche oder emotionale Unversehrtheit einer Person gefährdet ist, wird die Ausnutzung eines innerfamiliären Machtverhältnisses zur strafbaren Handlung. Häusliche Gewalt ist in ihren verschiedensten Formen im StGB mit Strafe belegt und nicht durch Affekt, Alkohol oder andere Drogen zu entschuldigen. Es handelt sich immer um eine bewusste Entscheidung seitens des Täters, das Mittel der Gewalt einzusetzen.

Meist beginnt häusliche Gewalt nicht sofort mit Schlägen. Der Täter übt Macht aus, will kontrollieren. Dafür verwendet er zunächst Druckmittel wie Drohungen. Die schleichende Gewaltspirale fängt also mit vermeintlich harmlosen psychischen Einschüchterungen an, die durch finanzielle Abhängigkeit und gemeinsame Kinder verstärkt werden. Das Opfer gerät in seelische Schieflage und soziale Isolation, kann sich immer weniger wehren. Es braucht Hilfe, um aus diesem Teufelskreis entfliehen zu können.

Wie wird häusliche Gewalt bestraft?

Auf diese Frage gibt es viele Antworten. Denn es existieren viele verschiedene Straftatbestände, die im häuslichen Umfeld begangen werden:

  • Stalking
  • Bedrohung
  • Freiheitsberaubung
  • Nötigung
  • Sexuelle Gewalt
  • Einfache/Schwere/Gefährliche Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Totschlag
  • Mord

Die Strafe hängt von der Schwere des Tatbestandes ab:

Tatbestand Strafe
Einfache Körperverletzung Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Gefährliche Körperverletzung Freiheitstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Nötigung Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Sexuelle Gewalt Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Stalking Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Straftatbestände wie die einfache Körperverletzung werden nur auf Antrag des Opfers rechtlich verfolgt. Deshalb wird häusliche Gewalt häufig außergerichtlich innerhalb der Familie „geregelt“ und bleibt somit straffrei.

Was können Betroffene gegen häusliche Gewalt tun?

Im akuten Fall können Opfer natürlich den Notruf der Polizei 110 wählen, um schnelle Hilfe zu bekommen. Viele Betroffene zögern aber häufig, Angehörige oder nahestehende Personen anzuzeigen. Wer darauf verzichtet, nimmt schwerwiegende Folgen in Kauf. Häusliche Gewalt betrifft nicht allein die vom Vater misshandelte Mutter. Bei Kindern, die zuhause solche Zustände mitansehen müssen, womöglich über längere Zeiträume hinweg, ist mit ernstzunehmenden Spätfolgen zu rechnen.

Zur Abwehr von Gefahr kann die Polizei nach den Polizeigesetzen der Bundesländer eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten dieses Ortes verbieten (in NRW, § 34 Polizeigesetz (PolG)). Zum Schutz vor häuslicher Gewalt kann sich nach § 34a PolG diese Verweisung auf die häusliche Wohnung beziehen. Nach § 1361b Absatz 2 BGB ist bei häuslicher Gewalt die gesamte Wohnung dem von Gewalt bedrohten Ehegatten zur alleinigen Benutzung zu überlassen.

Hilfe bekommen Kinder, Frauen und Männer bei verschiedenen Anlaufstellen. Wer sich nicht gleich an die Polizei wenden möchte, kann das bundesweite Hilfstelefon 08000/116016 anrufen und sich in mehreren Sprachen beraten lassen. Die Mitarbeiter kennen Beratungsstellen in Ihrer Nähe und die Adressen von Frauenhäusern sowie anderen Zufluchtsmöglichkeiten. Jedes Bundesland hat eigene Hilfsangebote und Projekte, an die Betroffene sich vor Ort wenden können.

Wie kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?

Häusliche Gewalt ist ein allzu häufig verschwiegenes Problem. KLUGO bietet Betroffenen eine Erstberatung durch erfahrene Partner-Anwälte oder Rechtsexperten im Strafrecht an. Senden Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über das Kontaktformular – wir verbinden Sie im Anschluss ohne Umwege mit einem passenden Anwalt. Dieser kann Ihnen erste Hinweise und Handlungsempfehlungen liefern. Viele Opfer von Gewalt im familiären Umfeld scheuen zunächst vor einer Anzeige zurück. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen vorab die Erfolgsaussichten erläutern. Dann entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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