STAND 21.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Häusliche Gewalt ist in Deutschland kein seltenes Phänomen. Dennoch beschäftigen sich die Gerichte nicht allzu häufig damit. Zwar ist häusliche Gewalt nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, viele Opfer scheuen sich jedoch davor, nahestehende Personen anzuzeigen. Es ist aber gar nicht notwendig, sich gleich an die Polizei zu wenden, denn es gibt viele alternative Hilfsangebote.
Gerade im häuslichen Umfeld wird Gewalt häufig toleriert oder gar nicht als solche erkannt. Zwar ist der Begriff juristisch nicht klar definiert, aber das Recht versteht jede Art von Zwangswirkung innerhalb des Wohnumfeldes als häusliche Gewalt. Sobald die körperliche oder emotionale Unversehrtheit einer Person gefährdet ist, wird die Ausnutzung eines innerfamiliären Machtverhältnisses zur strafbaren Handlung. Häusliche Gewalt ist in ihren verschiedensten Formen im StGB mit Strafe belegt und nicht durch Affekt, Alkohol oder andere Drogen zu entschuldigen. Es handelt sich immer um eine bewusste Entscheidung seitens des Täters, das Mittel der Gewalt einzusetzen.
Meist beginnt häusliche Gewalt nicht sofort mit Schlägen. Der Täter übt Macht aus, will kontrollieren. Dafür verwendet er zunächst Druckmittel wie Drohungen. Die schleichende Gewaltspirale fängt also mit vermeintlich harmlosen psychischen Einschüchterungen an, die durch finanzielle Abhängigkeit und gemeinsame Kinder verstärkt werden. Das Opfer gerät in seelische Schieflage und soziale Isolation, kann sich immer weniger wehren. Es braucht Hilfe, um aus diesem Teufelskreis entfliehen zu können.
Auf diese Frage gibt es viele Antworten. Denn es existieren viele verschiedene Straftatbestände, die im häuslichen Umfeld begangen werden:
Die Strafe hängt von der Schwere des Tatbestandes ab:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Einfache Körperverletzung | Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Gefährliche Körperverletzung | Freiheitstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren |
Nötigung | Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Sexuelle Gewalt | Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren |
Stalking | Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Straftatbestände wie die einfache Körperverletzung werden nur auf Antrag des Opfers rechtlich verfolgt. Deshalb wird häusliche Gewalt häufig außergerichtlich innerhalb der Familie „geregelt“ und bleibt somit straffrei.
Im akuten Fall können Opfer natürlich den Notruf der Polizei 110 wählen, um schnelle Hilfe zu bekommen. Viele Betroffene zögern aber häufig, Angehörige oder nahestehende Personen anzuzeigen. Wer darauf verzichtet, nimmt schwerwiegende Folgen in Kauf. Häusliche Gewalt betrifft nicht allein die vom Vater misshandelte Mutter. Bei Kindern, die zuhause solche Zustände mitansehen müssen, womöglich über längere Zeiträume hinweg, ist mit ernstzunehmenden Spätfolgen zu rechnen.
Zur Abwehr von Gefahr kann die Polizei nach den Polizeigesetzen der Bundesländer eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten dieses Ortes verbieten (in NRW, § 34 Polizeigesetz (PolG)). Zum Schutz vor häuslicher Gewalt kann sich nach § 34a PolG diese Verweisung auf die häusliche Wohnung beziehen. Nach § 1361b Absatz 2 BGB ist bei häuslicher Gewalt die gesamte Wohnung dem von Gewalt bedrohten Ehegatten zur alleinigen Benutzung zu überlassen.
Hilfe bekommen Kinder, Frauen und Männer bei verschiedenen Anlaufstellen. Wer sich nicht gleich an die Polizei wenden möchte, kann das bundesweite Hilfstelefon 08000/116016 anrufen und sich in mehreren Sprachen beraten lassen. Die Mitarbeiter kennen Beratungsstellen in Ihrer Nähe und die Adressen von Frauenhäusern sowie anderen Zufluchtsmöglichkeiten. Jedes Bundesland hat eigene Hilfsangebote und Projekte, an die Betroffene sich vor Ort wenden können.
Häusliche Gewalt ist ein allzu häufig verschwiegenes Problem. KLUGO bietet Betroffenen eine Erstberatung durch erfahrene Partner-Anwälte oder Rechtsexperten im Strafrecht an. Senden Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über das Kontaktformular – wir verbinden Sie im Anschluss ohne Umwege mit einem passenden Anwalt. Dieser kann Ihnen erste Hinweise und Handlungsempfehlungen liefern. Viele Opfer von Gewalt im familiären Umfeld scheuen zunächst vor einer Anzeige zurück. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen vorab die Erfolgsaussichten erläutern. Dann entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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