Homeoffice
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Homeoffice: Welche Rechte und Pflichten habe ich?

STAND 15.04.2024 | LESEZEIT 5 MIN

Hybride Arbeitsmodelle haben spätestens mit der Corona-Pandemie Einzug in deutsche Unternehmen erhalten. Mittlerweile ist das Homeoffice für viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber nicht mehr wegzudenken. Doch was gibt es für beide Seiten zu beachten, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten.

Das Wichtigste in Kürze zu den Rechten und Pflichten im Homeoffice

  • Es gibt unterschiedliche Formen von Homeoffice, darunter heimbasierte Telearbeit, alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten.
  • Ein fürs Homeoffice genutztes Arbeitszimmer kann anteilig (in Bezug auf die Wohnfläche) von der Steuer abgesetzt werden.
  • Derzeit gibt es kein Recht auf Homeoffice; das könnte sich aber bald ändern.
  • Kosten für Arbeitsmittel im Homeoffice werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.
  • Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber im Homeoffice zu empfangen, wenn sie das nicht möchten.

Welche Formen von Homeoffice gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Homeoffice, die sich im Wesentlichen auf Telearbeiten und das sogenannte mobile Arbeiten beziehen:

  • Bei heimbasierter Telearbeit arbeiten Mitarbeiter von zu Hause aus und haben sich dort einen festen Arbeitsplatz eingerichtet: Sie sind über eine stabile Internetverbindung mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden und haben Zugriff auf alle benötigten Ressourcen und Tools, um ihre Aufgaben zu erledigen.
  • Bei alternierender Telearbeit wechseln sich Mitarbeiter zwischen der Arbeit im Büro und von zu Hause ab. Die Mitarbeiter können beispielsweise an festgelegten Tagen in der Woche von zu Hause aus arbeiten und an den anderen Tagen im Büro.
  • Beim mobilen Arbeiten sind Mitarbeiter nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden, weder zu Hause noch im Büro. Stattdessen können sie von verschiedenen Orten aus arbeiten, beispielsweise von unterwegs, in Cafés, Co-Working-Spaces oder anderen Orten mit einer geeigneten Arbeitsumgebung.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?

Derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice, auf den Arbeitnehmer sich berufen können, wenn sie statt im Unternehmen lieber von zu Hause aus arbeiten möchten. Wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht, dauert es aber nicht mehr lang, bis Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice haben. Mit dem Recht auf Homeoffice will Habeck einerseits dem Fachkräftemangel entgegenwirken und andererseits berufstätigen Eltern die Erwerbstätigkeit erleichtern.

Insgesamt haben dem Statistischen Bundesamt zufolge im Jahr 2022 24,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause aus gearbeitet. 14,7 Prozent nutzten sogar täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit das Homeoffice. Der Hans-Böckler-Stiftung zufolge wünschen sich zudem drei Viertel aller Beschäftigten, wie in der Coronazeit auch weiterhin im Homeoffice arbeiten zu können. Auch die Ansicht der Arbeitgeber zum Homeoffice habe sich gewandelt: Nur noch 15 Prozent halten Anwesenheit im Büro für wichtig; vor der Pandemie waren es 60 Prozent.

Welche Voraussetzungen müssen für das Homeoffice erfüllt sein?

Das Homeoffice bietet Flexibilität, erfordert aber auch bestimmte Voraussetzungen, um effektiv zu sein:

  • Technische Ausstattung: Ein funktionierender Computer oder Laptop, eine zuverlässige Internetverbindung, ein Telefon und möglicherweise spezielle Software, die für die Arbeit benötigt wird, sind wichtige Voraussetzungen für Homeoffice.
  • Arbeitsplatz: Ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz mit einem geeigneten Schreibtisch, einem bequemen Stuhl und ausreichend Licht frei von Ablenkung ist für ein produktives Arbeiten im Homeoffice ebenfalls wichtig.
  • Kommunikationswege: Es muss klare Kommunikationskanäle mit dem Arbeitgeber und den Kollegen geben, sei es per E-Mail, Chat oder Videokonferenzen.
  • Arbeitsrechtliche Aspekte: Es sollten klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, die Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Datenschutzregelungen umfassen.

Wie verhalte ich mich bei einer Internetstörung im Homeoffice?

Bei einer Internetstörung im Homeoffice sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber informieren und dann daran arbeiten, das Problem schnellstmöglich zu beheben. Wenn die Störung länger anhält, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wie es weitergeht und ggf. vor Ort im Büro arbeiten.

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?

Auch im Homeoffice müssen Arbeitnehmer so viel arbeiten, wie sie es dem Arbeitgeber vertraglich zugesichert haben. Oftmals bietet das Homeoffice aber eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Arbeit und persönliche Verpflichtungen besser zu vereinbaren.

Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?

Arbeitnehmer sind auch im Homeoffice über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Wann das der Fall ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Schwierig wird es beispielsweise, wenn der Unfall im Badezimmer oder der Küche passiert und so nicht in direktem Zusammenhang zur Arbeit im Homeoffice steht. In solchen Fällen lehnt die gesetzliche Unfallversicherung die Zahlung meist ab. Daher kann es sinnvoll sein, über eine private Unfallversicherung nachzudenken.

Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, zu beweisen, dass ein Arbeitsunfall im Homeoffice im Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

Muss der Arbeitsvertrag bei Homeoffice angepasst werden?

Bei der Einführung von Homeoffice ist es in der Regel sinnvoll, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen, damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer abgesichert sind.

Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall folgende Punkte zu regeln:

  1. Arbeitsort: Festlegung des Homeoffice als Arbeitsort und mögliche Regelungen für gelegentliche Arbeit im Büro.
  2. Arbeitszeiten: Klare Vereinbarungen über Arbeitszeiten im Homeoffice und Erreichbarkeit während der Arbeitszeit.
  3. Ausstattung und Kosten: Regelungen über die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Kostenerstattung für Internet, Strom und möglicherweise Arbeitsmaterialien.
  4. Datenschutz: Vereinbarungen zum Datenschutz und zur Sicherheit von Unternehmensdaten im Homeoffice.
  5. Haftung: Klärung der Haftungsfragen im Falle von Schäden oder Unfällen im Homeoffice.

Dürfen Eltern im Homeoffice ihre Kinder betreuen?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Pflicht, während ihrer Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bei fest definierten Arbeitszeiten (beispielsweise im Schichtdienst) ist es daher nicht erlaubt, Kinder zu betreuen – auch dann nicht, wenn die Arbeit von zu Hause aus erledigt werden kann.

Anders sieht es aus, wenn die Arbeitszeiten im Homeoffice flexibel sind. Hier können Eltern sich zwischendurch um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Wichtig ist nur, dass sie am Ende des Tages die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht haben.

Wer trägt im Homeoffice die Kosten für Arbeitsmittel?

Die Kosten für Arbeitsmittel im Homeoffice werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Dies umfasst typischerweise die Bereitstellung von Büromöbeln, Computerhardware und -software sowie die Erstattung von Internet- und Stromkosten.

Um sicherzugehen, dass Arbeitnehmer am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie darauf bestehen, dass Regelungen zu den Kosten für die Arbeitsmittel im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Homeoffice-Pflicht: Kann mein Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?

Zu Coronazeiten waren Arbeitgeber gezwungen, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken und diese mussten das Angebot annehmen. Mittlerweile ist das nicht mehr so: Ihr Chef darf Ihnen keine Homeoffice-Pflicht auferlegen. Andersherum haben Sie derzeit aber auch noch kein Anrecht auf Arbeit im Homeoffice.

Darf mein Arbeitgeber mich im Homeoffice besuchen?

Wie viel Überwachung im Homeoffice ist erlaubt? Ihr Arbeitgeber hat Ihre Privatsphäre zu respektieren und darf keine unbegründeten und unangemeldeten Besuche durchführen. Sie und andere Personen, die im Haushalt leben, haben das Hausrecht und können selbst entscheiden, wen sie in ihrer Wohnung haben möchten und wen nicht. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Chef zu Hause zu empfangen.

Hat Ihr Chef einen begründeten Verdacht, dass Sie während vereinbarter Homeoffice-Zeiten regelmäßig das Haus verlassen und nicht Ihrer Arbeit nachgehen, ist er aber befugt, seinem Verdacht nachzugehen.

Kann ich das Homeoffice steuerlich absetzen?

Wenn das Homeoffice Ihr beruflicher Mittelpunkt ist oder keine andere Möglichkeit für die Ausübung Ihrer Tätigkeit besteht, können Sie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Darunter fallen Miete, Strom, Heizung und Einrichtungsgegenstände.

Allerdings sind die Kosten nur anteilig absetzbar, abhängig vom Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur Gesamtfläche der Wohnung. Um das Homeoffice steuerlich abzusetzen, müssen Sie Nachweise, wie Mietverträge oder Belege für Renovierungsarbeiten vorlegen können.

Muss ich meinen Vermieter bei Homeoffice um Erlaubnis fragen?

Arbeitnehmer müssen ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten möchten. Sie haben als Mieter das Recht, einen Teil Ihrer Wohnung als Homeoffice zu nutzen.

Trotzdem ist es empfehlenswert, Ihren Vermieter darüber zu informieren, dass Sie im Homeoffice arbeiten, insbesondere wenn damit eine veränderte Nutzung der Mieträume verbunden ist. Eine gewerbliche Nutzung Ihrer Mietwohnung ist ohne Zustimmung des Vermieters allerdings nicht erlaubt.

Zusammengefasst: die Vorteile von Homeoffice für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick

Vorteile von Homeoffice für Arbeitnehmer:

  • Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Einsparung von Zeit und Kosten für den Arbeitsweg
  • Verbesserte Work-Life-Balance durch mehr Zeit für Familie und Hobbys
  • Möglichkeit, in einer vertrauten Umgebung zu arbeiten, was die Produktivität steigern kann
  • Reduzierung von Stress durch weniger Pendeln und ein entspannteres Arbeitsumfeld
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen
  • Weniger Krankheitstage aufgrund von besserer Gesundheit und weniger Ansteckungsgefahr

Vorteile von Homeoffice für Arbeitgeber:

  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
  • Reduzierte Fluktuationsrate durch verbesserte Work-Life-Balance
  • Einsparungen bei Büroflächen und Betriebskosten
  • Erhöhte Flexibilität bei der Mitarbeiterrekrutierung und -bindung
  • Steigerung der Mitarbeiterproduktivität durch geringere Ablenkungen und individuell angepasste Arbeitsumgebungen
  • Mehr mögliche Bewerber, da Standort weniger wichtig wird

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt bei Problemen rund um das Homeoffice weiter

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es viel Konfliktpotenzial. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Homeoffice zu verstehen und rechtliche Fragen zu klären, insbesondere wenn es um die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, den Datenschutz, oder die Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber geht.

Wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Rechtsexperten vereinbaren möchten, können Sie gern jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.

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