STAND 01.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Manchmal fährt man in den Urlaub und verliebt sich in einen Hund. Oder man zieht aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland und möchte seinen Hund mitbringen. Beides ist möglich. Unter welchen Voraussetzungen erfahren Sie nachfolgend.
Die Regeln für Hunde, welche innerhalb der Europäischen Union nach Deutschland gebracht werden, sind etwas freundlicher, als die für den Hundeimport aus Drittländern. Es muss ein Heimtierausweis vorliegen (dieser wird zumeist vom Tierarzt ausgestellt) und sie sollten gechippt sein. Wenn ein Hund vor dem Jahr 2011 ein Tattoo erhielt, so gilt dies ersatzweise ebenfalls. Darüber hinaus sollte eine Tollwutimpfung vorliegen, welche vor mehr als 21 Tagen verabreicht wurde. Als Privatperson dürfen Sie maximal 5 Tiere bei der Einreise mitbringen. Ausnahmen für diese Regeln gibt es nur, wenn das jeweilige Tier nachweislich an einem Wettbewerb teilnimmt und für diesen eine Registrierung vorweisen kann. Darüber hinaus muss jedes Tier bei der Einreise mindestens 15 Wochen alt sein.
Hierbei gibt es mehrere Kostenfaktoren, die zusammengefasst oft mindestens mehrere hundert Euro in Anspruch nehmen:
Das wichtigste Papier ist in diesem Kontext der EU-Heimtierausweis. Dieser hält beispielsweise folgende Informationen fest:
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Wird ein Hund aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt, so muss eine amtliche Veterinärbescheinigung vorliegen, welche viele diese Informationen ebenfalls erfasst. Auch wichtig sind Impfpapiere.
Nein, die Einreisebestimmungen gelten auch für einige andere Haustiere; beispielsweise für Katzen und Frettchen. Auch diese benötigen innerhalb der Europäischen Union den Heimtierausweis. Falls diese Tiere aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, so müssen besondere Begebenheiten beachtet werden. Pro Person dürfen nur 5 Tiere insgesamt eingeführt werden. Also nicht 5 Katzen, 5 Hunde und 5 Frettchen, sondern kumulativ nur 5 Tiere.
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