STAND 12.10.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Und plötzlich fehlt ein großer Betrag auf dem Bankkonto oder ein Online-Shop stellt Waren in Rechnung, die Sie niemals bestellt haben. Identitätsdiebstahl ist ein zunehmendes Phänomen einer digitalisierten Gesellschaft und verlangt einen sicheren Umgang mit dem Internet. Erfahren Sie hier, was bei einem Identitätsdiebstahl zu tun ist und wie Sie ihn vorbeugen.
Der Identitätsdiebstahl ist eigentlich ein Missbrauch der Identität. Über Phishing-Mails oder gehackte Online-Konten erlangen Betrüger die persönlichen Daten ihrer Opfer, um sie für kriminelle Taten zu nutzen. Der Missbrauch wird zumeist erst in dem Moment entdeckt, in dem der Schaden bereits entstanden ist.
Zu den häufigsten Folgen eines Identitätsdiebstahls gehören:
Die Folgen eines Identitätsdiebstahls sind je nach Ausgangssituation vielfältig. Zum einen können Geschädigte in finanzielle Not geraten, zum anderen kann eine Rufschädigung die Folge sein.
Sobald es Anzeichen für einen Identitätsdiebstahl gibt, sollte die Kreditauskunftei sowie die eigene Hausbank informiert werden. Diese können mit dem Wissen einen weiteren Betrug verhindern. In diesem Zug sollte auch eine Kreditsperre verhängt werden.
Anschließend sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Noch ist das Phänomen zu neu, als dass der Identitätsdiebstahl als solcher einen Straftatbestand bildet. Jedoch kann die individuelle Situation einen Straftatbestand erfüllen, z. B. das Ausspähen und Abfangen von Daten gemäß § 202a StGB oder die falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Bei einem Identitätsdiebstahl ist es immer empfehlenswert, Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie auch unterstützen, wenn es um die Haftungsfrage geht. Sind die Täter beispielsweise über einen größeren Hackerangriff an die persönlichen Daten des Opfers gelangt und kann dieses nachweisen, dass es mit seinen Daten sorgfältig umgegangen ist, kann die Haftung ausgeschlossen werden. Dann können ggf. im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens die Eigentümer der gehackten Internetplattform in Haftung genommen werden. Wurde die Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, haftet bei einem Identitätsdiebstahl der Geschädigte oftmals selbst.
Um einen Identitätsdiebstahl zu verhindern, sollten Personen insbesondere im Umgang mit Online-Medien jederzeit hinterfragen, wann und zu welchem Zweck sie persönliche Daten preisgeben. Zudem sollten auch E-Mails kritisch hinterfragt werden: Banken geben in E-Mails keine Links an und verlangen auch nicht die Eingabe von persönlichen Daten. Hier steht zumeist eine betrügerische Absicht dahinter. Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, lassen Sie sich durch einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht beraten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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