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Kinderkrankengeld beantragen
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Kinderkrankengeld beantragen: So geht’s

STAND 11.03.2024 | LESEZEIT 4 MIN

Wenn Kinder krank werden und noch klein sind, können sie sich nicht selbst versorgen, sondern brauchen die Unterstützung ihrer Eltern. In Deutschland sieht der Gesetzgeber deswegen nun vor, dass jedem Elternteil 15 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind zur Verfügung stehen, für die die Krankenkassen Kinderkrankengeld als Lohnausgleich zahlen müssen. Wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und wie hoch es ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze zu Kinderkrankengeld beantragen

  • Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, damit Eltern ihre kranken Kinder zu Hause betreuen können.
  • Jedem Elternteil stehen ab 2024 pro Kind und Jahr 15 Kinderkrankentage zu.
  • Kinderkrankengeld wird nur für Kinder bis zu 12 Jahren gezahlt; bei chronisch kranken oder schwerkranken Kindern gibt es Ausnahmen.
  • Kinderkrankengeld wird selbst nicht versteuert, wird aber dem Lohn hinzugerechnet und kann sich deshalb auf die Steuer auswirken.

Was ist Kinderkrankengeld und wer bekommt es?

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es dient dazu, Eltern bei der Betreuung erkrankter Kinder zu unterstützen, indem es einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall während der Pflegezeit bietet. Die gesetzliche Grundlage für Kinderkrankengeld bildet § 45 SGB V.

Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind selbst betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Allerdings wird die Leistung nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kinderkrankengeld auch bis zum 18. Lebensjahr und in besonderen Fällen, wie bei chronisch kranken oder behinderten Kindern, auch darüber hinaus bezahlt.

Zahlt der Arbeitgeber oder die Versicherung das Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und nicht vom Arbeitgeber.

Es ist wichtig, dass Eltern im Falle einer Erkrankung ihres Kindes rechtzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt treten, um die notwendigen Schritte für den Bezug des Kinderkrankengeldes zu klären. Hierzu gehört unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld durchzusetzen, kann Ihnen ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie Kindergeld beantragen möchten, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren:

  1. Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Krankheit Ihres Kindes und Ihren Bedarf an Kinderkrankengeld.
  2. Lassen Sie sich von einem Arzt ein ärztliches Attest ausstellen, das die Krankheit Ihres Kindes bescheinigt. Ohne Attest ist es nicht möglich, Kinderkrankengeld zu beantragen.
  3. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich, wie Sie Kinderkrankengeld beantragen können. In der Regel müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen, den Ihre Krankenkasse bereitstellt.
  4. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest an Ihre Krankenkasse.
  5. Nachdem die Krankenkasse alle Unterlagen erhalten hat, wird sie den Antrag prüfen. Sie erhalten dann eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung, ob Ihnen Kinderkrankengeld zusteht oder nicht.
  6. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die Auszahlung des Kinderkrankengeldes.

Musterschreiben zum Kindergeld beantragen

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt der letzten abgerechneten vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit des Kindes zugrunde gelegt.

Für den Fall, dass Sie im Jahr vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung erhalten haben, stehen Ihnen 100 Prozent Ihres ausgefallenen Lohns zu.

Wichtig: Der Tageshöchstsatz für das Kinderkrankengeld liegt 2024 bei 120,75 Euro.

Manche Krankenkassen bieten einen Kinderkrankengeld-Rechner, mit dem Sie die genaue Kinderkrankengeld-Höhe berechnen können.

Wie lange gibt es Kinderkrankengeld?

Vor der Pandemie standen jedem Elternteil pro Kind 10 Kinderkrankentage zu, Alleinerziehende konnten 20 Kinderkrankentage pro Kind nutzen. Während der Pandemie wurden die Kinderkrankentage erheblich erhöht: Hier gab es pro Elternteil und Kind 30 Kinderkrankentage, Alleinerziehenden standen pro Kind 60 Kinderkrankentage zur Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es nun eine besondere Regelung: Es gibt mehr Krankentage als vor der Pandemie, aber weniger als in der Pandemie.

Konkret heißt das:

  • Jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind 15 Krankentage zur Verfügung.
  • Alleinerziehende haben dementsprechend einen Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind.
  • Bei mehr als zwei Kindern stehen den Eltern gemeinsam maximal 70 Kinderkrankentage zu.

Natürlich gelten Ausnahmen für Eltern von schwerkranken oder chronischen Kindern. Zudem ist es möglich, den eigenen Anspruch an Kinderkrankentagen auf den anderen Elternteil zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass beide Elternteile gesetzlich versichert sind und der Chef nichts dagegen hat, dass die Kinderkrankentage übertragen werden.

Wie wirkt sich Kinderkrankengeld auf die Steuererklärung aus?

Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und als solche steuerfrei. Da es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt (es wird zwar bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, aber selbst nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen), zählt Kinderkrankengeld zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu. Ihr Steuersatz kann sich durch Kinderkrankengeld also erhöhen, weswegen Sie das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben müssen.

Wenn die von Ihnen erhaltenen Lohnersatzleistungen 410 Euro im Jahr überschreiten, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Kinderkrankengeld: Was ist bei stationärer Aufnahme des Kindes?

Ab dem Jahr 2024 haben Sie auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren alt ist, im Krankenhaus stationär aufgenommen wird und Ihre Mitaufnahme im Krankenhaus erforderlich ist.

Damit Sie das Kinderkrankengeld auch erhalten, benötigen Sie die Bescheinigung des Krankenhauses, dass Ihre Mitaufnahme notwendig ist. Ist Ihr Kind unter neun Jahren alt, wird die Mitaufnahme auch ohne Bescheinigung als notwendig angesehen, und Sie brauchen nur einen Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthalts.

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