STAND 31.07.2023 | LESEZEIT 5 MIN
Es kann verlockend sein, Markenfälschungen zu erwerben – schließlich sehen sie nicht nur täuschend echt aus, sondern sind auch noch wahnsinnig günstig. Wer kann da schon Nein sagen? Doch ist es erlaubt, Plagiate online zu kaufen oder aus dem Urlaub mitzubringen? Und wie kann ich mich davor schützen, versehentlich Markenfälschungen zu kaufen? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Markenfälschung gibt es hier.
Eine Markenfälschung oder ein Plagiat bezieht sich auf ein Produkt, das eine bekannte Marke oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk nachahmt, ohne die Erlaubnis des Markeninhabers oder Urheberrechtsinhabers zu haben, § 14 Abs. 2 MarkenG. Das bedeutet, dass die gefälschte Ware versucht, das Originalprodukt oder Werk in Aussehen, Verpackung, Namen oder anderen charakteristischen Merkmalen zu imitieren, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich um das authentische Produkt handelt. Markenfälschungen betreffen häufig Produkte wie Kleidung, Schuhe, Uhren, Handtaschen, elektronische Geräte und andere Konsumgüter.
Oft ist es gar nicht so einfach, eine Markenfälschung zu erkennen, ganz egal, ob Sie online einkaufen oder nicht. Betrüger setzen oft raffinierte Taktiken ein, um ihre Fälschungen als authentische Produkte aussehen zu lassen.
Dennoch gibt es einige Anzeichen, auf die Sie achten können, um gefälschte Produkte zu identifizieren:
Wenn Sie immer noch unsicher sind, ob ein Produkt authentisch ist, sollten Sie von einem Kauf absehen und stattdessen das Produkt direkt über die offizielle Website der Marke oder von einem autorisierten Händler erwerben. Durch bewusstes Einkaufen können Sie das Risiko des Kaufs gefälschter Produkte in jedem Fall minimieren.
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie selbst Marken fälschen oder eine Markenfälschung erwerben. Im Gesetz über den Schutz von Marken ist detailliert geregelt, welche Strafen bei Markenfälschung drohen.
Privatpersonen machen sich allerdings nicht strafbar, wenn sie ein Plagiat bzw. eine Markenfälschung erwerben – ganz egal, ob sie die Fälschung online bestellen oder aus dem Urlaub mitbringen. Es ist erlaubt, einige Plagiate zu besitzen – solange der Besitz dem Eigengebrauch dient und der Erwerb nicht dem Zweck des Weiterverkaufs dient. Kommt das Produkt aus dem Ausland, kann es allerdings sein, dass Zollgebühren fällig werden oder der Zoll die Markenfälschung beschlagnahmt.
Wenn Sie im Internet gefälschte Produkte bestellen und diese nach Deutschland liefern lassen, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar – wie gesagt, vorausgesetzt, Sie nutzen diese Markenfälschungen ausschließlich für den privaten Gebrauch. Auch beim Online shoppen können allerdings Kosten anfallen, falls der Zoll die gefälschten Waren beschlagnahmt.
Bestellen Sie hingegen gefälschte Waren mit der Absicht, diese weiterzuverkaufen, machen Sie sich strafbar. Viele Gerichte betrachten ein solches geschäftliches Interesse bereits als gegeben, wenn nur 2–3 Exemplare eines eigentlich hochpreisigen Produktes bestellt werden. Zudem kann der Originalhersteller zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die hohe Kosten und Schadensersatzforderungen bedeuten können. Deshalb ist es ratsam, besser kein Risiko einzugehen und eine Markenfälschung lediglich für den privaten Gebrauch zu erwerben.
Wenn Sie eine Markenfälschung erhalten, obwohl Sie ein Original erwartet haben, sollten Sie sofort den Verkäufer kontaktieren und eine Rückerstattung des Kaufpreises für die gefälschte Ware verlangen. In der Regel sind seriöse Verkäufer bereit, Ihnen Ihr Geld zurückzuerstatten. Sie haben gegen den Verkäufer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie unwissentlich ein gefälschtes Produkt erhalten haben. Außerhalb der EU könnte sich die Durchsetzung Ihrer Ansprüche jedoch schwierig gestalten.
Gern kann Ihnen ein Anwalt für Strafrecht dabei behilflich sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Strafanzeige zu erstatten, um den Verkäufer wegen des Verkaufs gefälschter Produkte zur Verantwortung zu ziehen. Mit einer Anzeige können Sie dafür sorgen, dass andere Käufer vor ähnlichen Erfahrungen geschützt werden. Schließlich können Markenfälschungen für den Verbraucher auch Gefahren bergen, beispielsweise wenn bei der Herstellung giftige Farben oder anderen gesundheitsschädliche Substanzen verwendet wurden.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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