STAND 15.03.2024 | LESEZEIT 5 MIN
Von der Gastronomie bis zur Pflege sind Midijobs beliebt, sowohl bei Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Verdient ein Beschäftigter weniger als 2.000 Euro im Monat, aber mehr als derzeit 538 Euro, gilt sein Anstellungsverhältnis automatisch als Midijob. Unterhalb der Einkommensgrenze von 538 Euro ist es dagegen ein Minijob. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen. Bezüglich des Arbeitsrechts unterscheiden sich Midijobs und Minijobs jedoch deutlich.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im sogenannten Übergangsbereich, bei denen Arbeitnehmer den vollen Schutz in der Sozialversicherung genießen, aber dafür niedrigere Beiträge bezahlen als üblich.
Durch die besondere Formel, mit der im Übergangsbereich die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Sozialversicherungsbeiträge ermittelt wird, steht mit den Midijobs ein wirkungsvolles Instrument der Regierung zur Verfügung. Damit sollen mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht und die Anzahl der Minijobs begrenzt bzw. reduziert werden.
Der Midijob liegt zwischen Minijob und Teilzeit. Es genügt bereits, einen Cent über der oberen Einkommensgrenze für Minijobs, das sind seit dem 1. Januar 2024 538 Euro, zu verdienen, um einen Midijob auszuüben. Allerdings darf das Durchschnittseinkommen aufs Jahr betrachtet nicht über 2.000 Euro liegen.
Mit der Einführung von Midijobs wollte der Gesetzgeber einem sprunghaften Anstieg von Minijobs entgegenwirken, indem er eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge in Jobs mit Einkommen über der oberen Einkommensgrenze von Minijobs schuf. Heute verteilen sich Midijobs ungleichmäßig über alle Wirtschaftssektoren und -zweige, wobei sich die meisten Midijobs im Handel, den sonstigen Dienstleistungen sowie dem Gastgewerbe finden.
Da die Bundesregierung die obere Einkommensgrenze zum 1. Januar 2023 angehoben hat, beträgt sie aktuell 2.000 Euro. Beachte bitte, dass bereits 1 Cent über diesem durchschnittlichen Monatseinkommen pro Jahr bedeutet, dass du nicht mehr in einem Midijob tätig bist und sich dein Arbeitsverhältnis automatisch in eine Vollzeitstelle im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Stelle wandelt.
Ja, ein Midijob ist anmeldepflichtig und die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber, nachdem der für das Arbeitsverhältnis empfehlenswerte schriftliche Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Ja, grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Midijob mit einem Minijob bzw. anderen Beschäftigungsverhältnissen kombiniert werden darf. Abhängig von diesem sind jedoch verschiedene Auswirkungen zu berücksichtigen, die wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst haben.
Midijob in Kombination mit | Auswirkungen | |
---|---|---|
einem zweiten Midijob | Einkommen werden zusammengerechnet | bis zusammen 2.000 Euro |
einem Minijob | problemlos möglich | |
zwei Minijobs | Ein Minijob wird zum Midijob hinzugerechnet | bis zusammen 2.000 Euro |
einem SV-pflichtigen Arbeitsverhältnis | Keine Gleitzonenregelung möglich |
Als Gleitzone bezeichnet man den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Am 1.7.2019 wurde die Gleitzone vom Übergangsbereich abgelöst.
Ja, ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig. Der große Vorteil von Midijobs liegt jedoch darin, dass Beschäftigte weniger Beiträge zu Sozialversicherungen zahlen, ohne dabei an Leistungen einbüßen zu müssen. Die Beitragsbelastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über aufwendige Formeln entwickelt, darunter die für den wesentlichen Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert.
Der Faktor F ergibt sich, wenn der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, geteilt wird. Ab dem 1. Januar 2024 werden folgende Berechnungen für den Faktor F durchgeführt:
Der Faktor F wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Ministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Dieser spiegelt die Beitragssätze wider, die Arbeitgeber durchschnittlich entrichten müssen.
Da es sich beim Midijob um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, gilt eine Kündigungsfrist. Diese beträgt grundsätzlich vier Wochen und die Kündigung kann zum nächsten 15. des Monats oder zum Ende des Monats erfolgen. Diese Regelung ist allerdings nur dann gültig, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung muss nach § 623 BGB stets schriftlich erfolgen, was das Versenden per E-Mail ausschließt.
Die fristlose Kündigung eines Midijobs ist dann möglich, wenn einer der beiden Seiten seine Pflichten erheblich verletzt hat. Zu den Gründen für eine fristlose Kündigung gehören beispielsweise Mobbing, Straftaten des Vorgesetzten, unpünktliche Lohnzahlungen, aber auch grobe Beleidigungen und Tätlichkeiten.
Rund um die Regelungen für Midijobs gibt es nicht nur komplexe Berechnungen und viel zu beachten. Die Lösung, mit der Beschäftigte bis maximal 20 Prozent Beitragssatz für die Sozialversicherungen genießen, birgt auch hohes Konfliktpotenzial.
Dies muss nicht unbedingt an böswilligen Akteuren liegen, denn häufig ist es Unwissenheit, die zu Streit führt. In diesem und allen anderen Fällen hilft der KLUGO Partner-Anwalt weiter, der sich mit dem Arbeitsrecht bestens auskennt.
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