Mietverluste bei Ferienwohnung steuerlich geltend machen
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Mietverluste bei Ferienwohnung steuerlich geltend machen

Wer eine Ferienwohnung vermietet und beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie mit Mietverlusten zu kämpfen hat, der kann diese Verluste steuerlich absetzen. Hierbei soll die Höhe des Mietverlustes anhand der ortsüblichen Auslastung von Ferienimmobilien ermittelt werden. Welche Auslastungsquote genau zugrunde gelegt wird, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Obwohl die Corona-Reisewarnung wieder aufgehoben ist und die Vermietung von Ferienimmobilien langsam wieder anläuft, haben viele Vermieter dieses Jahr große Verluste eingefahren. Die gute Nachricht ist, dass diese steuerlich geltend gemacht werden können.

Doch warum ist es überhaupt möglich, Verluste beim Ferienwohnung vermieten von den Steuern abzusetzen? Das liegt an folgendem Grundsatz: Wer dazu verpflichtet ist, alle seine Gewinne zu versteuern, der ist auch dazu berechtigt, Verluste von der Steuer abzusetzen. Wenn Sie jedoch Mietverluste einer Ferienwohnung von der Steuer absetzen möchten, müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann können Mietverluste bei Ferienwohnung die Steuer senken?

Damit Verluste bei der Vermietung von Ferienwohnungen einer Steuerminderung zur Folge haben, ist es zum einen wichtig, dass die Ferienwohnung nicht für private Zwecke genutzt wird. Zum anderen muss eine ortsübliche Auslastung der Ferienwohnung zu anderen Zeiten nachgewiesen werden können.

Bundesfinanzhof muss Entscheidung fällen

Wie die steuerliche Behandlung bei der Vermietung von Ferienwohnungen letztlich auszusehen hat, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Ein Ehepaar hatte geklagt, da das Finanzamt die angezeigten Verluste einer Ferienwohnung im selbstgenutzten Wohnhaus nicht berücksichtigten wollte. Weil das Ehepaar aber nachweisen konnte, dass die ortsüblichen Auslastungszahlen in ihrem Fall eingehalten waren, gab das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern der Klage statt.

Mietverluste bei Ferienwohnung steuerlich geltend machen

Demzufolge kann sich jeder Vermieter einer Ferienwohnung wehren, wenn das Finanzamt Verluste bei der Vermietung der Ferienimmobilie nicht anerkennen will. Zieht das Finanzamt allgemeine Statistiken heran, während der Vermieter der Ferienwohnung konkrete Zahlen aus den Vorjahren vorlegen kann, lohnt es sich immer, Einspruch einzulegen.

Wenn Sie konkrete Fragen zu der steuerlichen Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen haben oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, ist es empfehlenswert, die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. KLUGO kann Sie an einen für Ihr Anliegen passenden Partner-Anwalt vermitteln. Bei Bedarf können Sie über KLUGO eine telefonische Erstberatung bei einem Partner-Anwalt für Steuerrecht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Steuerminderung?

Wer eine Ferienwohnung unverschuldet mit Verlusten vermietet und demzufolge eine Steuerminderung geltend machen möchte, interessiert sich vor allem für folgende Frage: In welcher Höhe habe ich eine Steuerminderung zu erwarten? Leider lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten. Die Höhe der Steuerminderung ist nämlich vor allem davon abhängig, wie hoch der jeweilige Mietverlust ausgefallen und wie hoch das sonstige Einkommen ist.

Um eine genaue Aussage über die Höhe der Minderung der Ferienwohnung Steuer treffen zu können, muss der Einzelfall betrachtet werden. Lassen Sie sich bei Fragen und Unsicherheiten am besten von einem Fachmann beraten.

KLUGO ist Ihnen in dieser Angelegenheit gern behilflich. Nehmen Sie bei Bedarf jederzeit Kontakt zu uns auf!

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