STAND 21.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Ware bekommen, aber nicht bestellt? Dann geht es Ihnen wie tausenden anderen Verbrauchern in Deutschland. Vor allem im Bereich von Bekleidung, Schuhen und Lederwaren verzeichnete der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Jahr 2021 die meisten Beschwerden.
Der häufigste Grund war dabei ein verweigerter oder ignorierter Widerruf einer Bestellung. Zu einem solchen Widerruf kommt es oft nach dem Erhalt einer nicht bestellten Ware, denn Verbraucher sind verunsichert. Nicht selten, so die Leipziger Zeitung, setzen unseriöse Verkäufer die verunsicherten Verbraucher anschließend mit Zahlungsaufforderungen unter Druck.
Ware zu erhalten, die Sie nicht bestellt haben, ist zunächst einmal ärgerlich. Grundsätzlich müssen Sie in diesem Fall gar nichts tun. Wenn möglich sollten Sie aber versuchen, den Grund für die falsche Zustellung herauszufinden.
Verbraucher können aus verschiedenen Gründen unbestellt Ware erhalten, und zwar, wenn ein Identitätsdiebstahl vorliegt, ein Versehen des Unternehmens oder eine „Geschenkaktion" aus Fernost.
Wer trägt die Beweislast bei nicht bestellter Ware? Im Zweifelsfall liegt diese beim Unternehmer, der beweisen muss, dass es zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.
Eine Rückfrage beim Versender ist sinnvoll, wenn ein anderer, vielleicht ähnlich klingender Name auf dem Etikett steht. Oder die Adresse eine Verwechslung des Postboten nahelegt.
Der Absender hat sich vielleicht bei der Aufgabe der Lieferung schlichtweg geirrt und freut sich über Ihre Rückmeldung. Vermeiden Sie aber Aussagen wie „Vielen Dank“, das könnte als Annahme eines Angebotes gedeutet werden.
Welche Ausnahmen gibt es bei unbestellter Ware? Falscher Empfänger, doppelte Lieferung und die Annahme für den Nachbarn bilden die Ausnahmen, bei denen Sie die nicht bestellte Ware nicht behalten dürfen.
Haben Sie ein nicht bestelltes Paket erhalten und der Absender kommt aus Asien, dann kann es sich um den Versuch einer Fälschung von Bewertungen für große Handelsplattformen wie Amazon oder eBay handeln. Das sogenannte „Brushing“ kommt auch in der Form vor, dass Ihre Adressdaten gekauft wurden, damit sich der Händler selbst unter Ihrem Namen eine gute Bewertung gibt.
Muss ich für nicht bestellte Ware bezahlen? Nein, denn das Bezahlen von nicht bestellter Ware lässt auf die Annahme des Angebots des Versenders schließen, sodass ein Kaufvertrag zustande kommt, der gesetzliche Pflichten enthält. Die Bezahlung des nicht bestellten Paketes, egal woher und von wem, käme dann einer klassischen Bestellung gleich. Wenn schon die Rechnung für nicht bestellte Ware erhalten wurde, dann empfehlen wir Ihnen die Erstberatung bei Rechtsfragen durch unsere Klugo Partner-Anwälte für Vertragsrecht.
Zeit für eine Entscheidung, wenn alle anderen Punkte geklärt sind. Nicht bestellte Ware erhalten und einfach behalten ist das, was die meisten Verbraucher tun. Wir empfehlen die Aufbewahrung von sechs Monaten, um die Ware bei Zustellungsfehlern zurückzusenden. Nicht bestellte Ware erhalten und zurücksenden ist die zweite Option, diese sollten Sie abhängig vom Verhalten des Unternehmens machen. Fordern Sie bei Rücksendung vorher ein Retourenlabel an.
Wenn Betrüger mit Ihren Daten Bestellungen auslösen und eigentlich das Paket oder die Warensendung vor Ihnen abfangen wollten, dann müssen Sie die Login-Daten beim Online-Shop ändern und sofort das Unternehmen darüber informieren. Gegebenenfalls ist eine Strafanzeige bei der Polizei notwendig.
Haben Sie Ware erhalten, die Sie nicht bestellt haben? Werden Sie weiterhin aufgefordert, die Ware zu bezahlen und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wollen Sie Ihre Daten schützen lassen sowie rechtliche Schritte gegen den Absender der Ihnen aufgedrängten Ware einleiten? Dann kann Ihnen ein KLUGO Rechtsexperte für Vertragsrecht oder wahlweise Datenschutzrecht in einer Erstberatung weiterhelfen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.