Für viele Menschen ist das eigene Auto ein wertvoller Besitz. Es garantiert die eigene Mobilität und wird gehegt und gepflegt. Im Falle einer Privatinsolvenz kann es jedoch zur Pfändung des Autos kommen. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Auto im Rahmen einer Privatinsolvenz unpfändbar ist und behalten werden kann. Was Sie zum Thema Privatinsolvenz und Auto wissen müssen, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ein Insolvenzverfahren dauert üblicherweise drei Jahre, sofern es nach dem 1.10.2020 beantragt wurde. Aber auch die früher übliche Dauer von sechs Jahren kann unter gewissen Umständen auf fünf oder sogar drei Jahre verkürzt werden. Nach dieser Zeit kann die Restschuldbefreiung des Schuldners erfolgen und er kann sein Leben schuldenfrei neu starten.
Wie ein Insolvenzverfahren abläuft, ist strikt durch die Insolvenzordnung vorgegeben. Zunächst muss der Schuldner gem. § 305 Abs.1 Nr.1 InsO versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Funktioniert das nicht, kann er die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht beantragen, woraufhin ein weiterer, dieses Mal jedoch gerichtlicher Einigungsversuch erfolgt. Schlägt auch dieser fehl, kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der sich um die pfändbare Insolvenzmasse kümmert und sie an die Gläubiger verteilt. Damit endet das offizielle Verfahren, dem die Wohlverhaltensphase folgt, in der der Schuldner strenge Regeln zu beachten hat. Erst dann kann die Restschuldenbefreiung erfolgen.
Im Insolvenzverfahren unterscheidet man zwischen Sach- und Forderungspfändungen. Sachpfändungen betreffen das bewegliche Vermögen des Schuldners, Forderungspfändungen beispielsweise seinen Lohn und seine Konten.
Hinzu kommt die sogenannte Austauschpfändung, die in § 4 S.1 InsO iVm § 811a ZPO geregelt ist. Demnach können auch grundsätzlich unpfändbare Gegenstände gepfändet werden können, wenn der Schuldner vom Gläubiger einen Ersatz erhält, mit dem der gleiche Nutzen verfolgt werden kann. Das ist für die Frage, was bei der Privatinsolvenz mit dem eigenen Auto geschieht, von großer Bedeutung: Fährt der Schuldner einen teuren Neuwagen, kann dieser in die Insolvenzmasse eingezogen und durch ein wesentlich günstigeres Modell ersetzt werden.
Doch welche Regeln gelten in Bezug auf das eigene Auto in der Privatinsolvenz überhaupt? Wann kann das Auto gepfändet werden und wann darf es nicht Teil der Insolvenzmasse werden?
Ein eigenes Auto gehört grundsätzlich zu den pfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Sachpfändung.
Allerdings gelten gem. § 811 Abs.1 ZPO Ausnahmen, die einen PKW im Insolvenzverfahren unpfändbar machen:
Während der Privatinsolvenz ein Auto neu zu kaufen, ist keine kluge Entscheidung – nicht nur, weil der Schuldner keine neuen Schulden anhäufen darf, sondern auch, weil er seine Schulden weiter hätte abtragen können, statt ein neues Auto zu finanzieren. Unter Umständen riskiert der Schuldner mit einer solchen Aktion seine Restschuldbefreiung.
Ebenso sollte der Schuldner von dem schnellen Verkauf des eigenen Autos vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Abstand nehmen, um sich nicht dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Bankrotts gem. § 283 StGB auszusetzen, der mit einer Geld- oder sogar Haftstrafe bestraft werden kann .
Eine legale Möglichkeit zur Finanzierung eines Autos während der Privatinsolvenz ist der sogenannte Arbeitgeberkredit, ein Darlehen des Arbeitgebers, über das ein Auto auch während der Privatinsolvenz finanziert werden darf.
Die Privatinsolvenz bedeutet einen tiefen Einschnitt im eigenen Leben und schränkt für viele Jahre erheblich ein. Doch Durchhalten lohnt sich: Nach der Restschuldbefreiung kann der zuvor stark Verschuldete schuldenfrei in ein neues Leben starten.
Bei Fragen zur Privatinsolvenz stehen Ihnen unsere KLUGO Partner-Anwälte jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Wenn Sie vor einer Privatinsolvenz stehen und sich informieren möchten oder Rat und Hilfe bei der Beantragung eines Arbeitgeberkredits benötigen, können Sie jederzeit Kontakt zu einem KLUOG Partner-Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen.
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