Nicht nur in den Ferien, sondern auch im Berufsverkehr kommt es vor allem auf der Autobahn regelmäßig zu Stau, sei es schlicht wegen eines erhöhten Verkehrsaufkommens oder eines Unfalls. Damit sich der Stau möglichst schnell wieder auflöst und alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt unbeschadet fortsetzen können, gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten. Welches Verhalten im Stau richtig ist, erfahren Sie hier.
Als allererstes sind alle Autofahrer dazu verpflichtet, bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um Polizeifahrzeugen und Rettungswagen die ungehinderte Weiterfahrt zu ermöglichen. Es ist wichtig, die Rettungsgasse so früh wie möglich zu bilden, da bei bereits stehenden Autos oft umständlich rangiert werden muss, um den Weg freizumachen. Wer es versäumt, eine Rettungsgasse zu bilden, muss mit einem Bußgeld von 200 €, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Es ist verboten, im Stau den Standstreifen zu nutzen, um mal eben zur nächsten Ausfahrt zu fahren, da der Standstreifen für Pannenfahrzeuge stets freizuhalten ist. Wer dennoch auf dem Standstreifen überholt, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 75 €.
Auch bei einem längeren Stau ist es nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 10 € nach sich. Allerdings ist die Polizei hier bei stundenlangen Staus, beispielsweise wegen einer Vollsperrung oder zu hohen Temperaturen im Auto, nicht ganz so streng. Wichtig ist aber, dass Sie immer in der Nähe Ihres Fahrzeugs bleiben.
Auch im Stau gilt: Solange der Motor läuft, darf das Handy nicht in die Hand genommen werden. Nutzen dürfen Sie Ihr Mobiltelefon nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Halten Sie sich nicht daran und werden erwischt, gibt es zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld zwischen 100 und 200 € sowie unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot.
Wer bereits beim Auffahren auf die Autobahn einen Riesenstau vor sich sieht, würde am liebsten wenden und die Autobahn wieder verlassen. Das ist jedoch keine gute Idee, denn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern zieht ein Bußgeld über 200 €, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es nur, wenn die Polizei die Autofahrer dazu auffordert, zu wenden und zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren, was meist nur bei Vollsperrungen der Fall ist.
Auch wenn es in der Motorradkluft im Sommer im Stau unerträglich heiß wird: Motorradfahrern ist es nicht erlaubt, sich zwischen den stehenden Autos hindurchzuschlängeln. Tun sie es doch, gibt es einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 100 €.
Jeder Autofahrer kann dazu beitragen, Staus zu vermeiden, indem er zwei einfache Dinge beachtet: Verengt sich die Fahrbahn aufgrund einer Baustelle oder eines Unfalls, wenden Sie das Reißverschlussverfahren an, damit es nicht zu stehenden Autos kommt, sondern der Verkehr sich lediglich verlangsamt. Zudem ist es wichtig, immer ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Auto zu halten.
Sollten Sie sich im Stau falsch verhalten haben und mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Ebenso können unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten Ihnen im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs weiterhelfen.
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