Das gibt es bei der Rückzahlung des BAföG-Darlehens zu beachten.
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BAföG-Darlehen - Rückzahlung und Erlass

Irgendwann kommt der Tag: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln verlangt 50 Prozent des BAföG-Darlehens aus dem Bachelor- oder Masterstudium zurück. Unabhängig von der Höhe des Darlehens beträgt die vierteljährliche Rate für die Rückzahlung 315 Euro. Welche Handlungsoptionen Ihnen nach Erhalt des ersten BAföG-Bescheids offenstehen, erfahren Sie in unserer KLUGO-Übersicht:

Freistellung beantragen

Die Rückzahlung des BAföGs fällt spätestens fünf Jahre nach Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer an. Diese hängt von der Regelstudienzeit des Hauptfaches im Bachelor-Studium ab. Studenten, die während der universitären Ausbildung Nebenjobs und familiären Pflichten nachgehen oder weitere akademische Abschlüsse anstreben, werden häufig noch während der Studienzeit oder vor dem Einstieg in ein akademisches Berufsfeld zur Rückzahlung ihres BAföG-Darlehens aufgefordert.

Personen mit einem Einkommen unter 1145 Euro können online eine zwölfmonatige Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Die Freistellung ist nach zwölf Monaten verlängerbar, nach spätestens 30 Jahren läuft die Freistellungsmöglichkeit jedoch aus. Menschen mit Behinderungen steht nach § 33b EstG ein höherer Freibetrag zu. Auch die familiäre Situation von Darlehensnehmern spielt bei der Festlegung des Freibetrags eine Rolle.

Einkommensgrenzen für die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

  • Singles: 1145 Euro
  • Mit Ehepartner: + 570 Euro
  • Mit Kind: + 520 Euro je Kind
  • Für Alleinerziehende: + 175 Euro für ein Kind, + 85 Euro für jedes weitere

So können Sie vom Zahlungsnachlass profitieren

Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) hinterlegt das Bundesverwaltungsamt ein individuelles Nachlassangebot für Schuldner, die ihr gesamtes Darlehen auf einmal zurückzahlen. Auch bei großen Teilzahlungen ist unter Umständen ein lohnenswerter Nachlass des Darlehens möglich. Möchten Sie sich über Rabatte für Ihr Studiendarlehen informieren, bitten Sie das Bundesverwaltungsamt um einen entsprechenden Bescheid. Unsere KLUGO-Rechtsanwälte unterstützen Sie gern bei der Erstellung schriftlicher Anträge.

Darlehensnachlass im Todesfall

Sollte der Darlehensnehmer vor der vollständigen Rückzahlung des Studiendarlehens versterben, entfällt die gesamte restliche Schuld. § 18 Abs. 5c BAföG legt fest, dass BAföG-Darlehensschulden nicht auf Angehörige übertragen werden können. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind offene Beiträge und Zinsen, die zum Zeitpunkt der Vorlage der Sterbeurkunde bereits angefordert wurden. Diese müssen von Erben beglichen werden.

Alle wichtigen Infos zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick

Für wichtige Fragen und Hilfe bei Antragstellungen stehen Ihnen unsere KLUGO-Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf die telefonische Erstberatung hier noch einmal alle wichtigen Fakten rund um BAföG-Rückzahlungen in Kürze:

  • Maximal 10.000 Euro müssen zurückgezahlt werden.
  • Freistellungen gelten für zwölf Monate.
  • Bafög-Rückzahlungen können nicht steuerrechtlich geltend gemacht werden, Zinsen für überfällige Zahlungen jedoch schon.
  • Im Todesfall entfallen sämtliche bisher nicht angeforderte Darlehensschulden.
  • Wenn Sie das gesamte Bafög-Darlehen auf einmal zurückzahlen, gewährt das BVA bis zu 50 Prozent Nachlass.
  • Bei der Erstberatung von KLUGO erhalten Sie hilfreiche Tipps und weitere Informationen.

Bei Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten rund um das Thema BAföG vermittelt Ihnen KLUGO auf Wunsch eine telefonische Erstberatung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.