Dass das Leben ein Fest ist und mit einer guten Party zelebriert werden will, gefällt nicht immer allen. Denn wer in einer Mietwohnung Partys feiert, sollte auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Diese können sich durch eine ausschweifende Feier in ihrer Ruhe gestört fühlen und unter Umständen die Polizei rufen. In unserem Beitrag informieren wir Sie darüber, ab wann Partylärm als Ruhestörung gilt, wie lange man grundsätzlich feiern darf und was mit Partylärm nach 22 Uhr ist.
Ab wann etwas als Ruhestörung gilt, lässt sich nicht vollkommen pauschal sagen. Dies hängt immer auch von den Umständen ab. Es macht einen Unterschied, ob es um 17 Uhr nachmittags auf einem verlassenen Bauernhof lärmt oder um 4 Uhr nachts in einer eng bebauten Wohngegend.
In der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist geregelt: Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind „Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen“.
Es macht einen Unterschied, ob die Musik rücksichtslos dauerhaft aufgedreht läuft oder zwischendurch auch mal wieder heruntergeregelt wird. Auch macht es einen Unterschied, ob die Feier bis in die Morgenstunden geht oder die Nachtruhe eingehalten wird und ob jede Woche gefeiert wird oder einmal im Jahr zum Geburtstag, zu Silvester oder an Karneval, wenn es gerade überall in der Umgebung laut ist.
Eine genaue Dezibelzahl, ab wann eine Ruhestörung vorliegt, ist im Gesetz nicht festgelegt. Nach 22 Uhr dürfen Sie Musik nur auf Zimmerlautstärke hören. Diese liegt bei 30 bis 55 Dezibel. An Sonn- und Feiertagen müssen Sie den ganzen Tag über auf Ruhe achten.
Werktags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. In diesem Zeitraum sollte man die Musik leiser drehen. Ansonsten kann eine Ruhestörung vorliegen und eine Strafe drohen. Die zuständige Ordnungsbehörde hat dann die Befugnis, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Störung abzustellen. Dies kann bedeuten, dass die Polizei oder das Ordnungsamt bei Ihnen klingelt.
Rein gesetzlich gesehen, macht es keinen Unterschied, wo Sie feiern. In einer Wohnung dringt Schall naturgemäß jedoch schlechter nach außen und die gleiche Lärmemission führt unter Umständen zu weniger Störung. Wenn Sie nach 22 Uhr mit lauter Musik draußen feiern, kann eine Störung der Nachtruhe vorliegen.
Es kann im Mietvertrag oder der Hausordnung verboten sein, im Garten zu feiern. Dann sollten Sie von einer Party absehen, da Sie sonst eine Abmahnung Ihres Vermieters riskieren oder im Wiederholungsfall eine Kündigung Ihres Mietvertrags.
Ein Verstoß gegen die Nachtruhe oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Wegen der Ruhestörung droht dann eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.
Was man an Partylärm von anderen dulden muss, hängt von der Art, dem Ausmaß und der Dauer der Emission ab. Auch macht es einen Unterschied, ob der Partylärm werktags vor 22 Uhr geduldet wird oder während der Nachtruhe oder an einem Ruhetag.
Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen anstatt sofort nach der Ordnungsmacht zu greifen. Ihre Nachbarn werden bei Ihrer nächsten Party dann sicherlich auch nachsichtiger sein. Sollte das nicht helfen und Sie sich dennoch gestört fühlen, sollten Sie das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen. Wenn auch das nicht hilft, weil Ihre Nachbarn immer wieder laut Party feiern und Sie in Ihrer Ruhe stören, können rechtliche Mittel angezeigt sein. Das schärfste Schwert ist hier eine Unterlassungsklage. Unsere Rechtsexperten beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall.
Sollten Sie weitere mietrechtliche Fragen haben, finden Sie Antworten in unserem umfassenden Ratgeber zum Rechtsgebiet Mietrecht. Daneben ist eine individuelle Beratung durch einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten möglich.
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