STAND 30.11.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Vodafone hat 2023 die Preise für laufende Verträge erhöht, woraufhin zahlreiche Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Beschwerde eingereicht haben. Weil es für die Preiserhöhung laut vzbv keine rechtliche Grundlage gibt, hat der vzbv am 13.11.2023 eine Sammelklage gegen Vodafone angestrengt, um die Verbraucherrechte durchzusetzen. Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, kann sich bald in ein Klageregister eintragen und sich der Sammelklage so anschließen.
Wer einen Vertrag abschließt, möchte sich gern darauf verlassen können, dass sich die Konditionen nicht plötzlich ändern. Verständlicherweise war der Ärger bei Vodafone-Kunden groß, als 2023 plötzlich während der Vertragslaufzeit die Preise für Festnetz- und Internetverträge um 5 Euro erhöht wurden. Als nach und nach Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bundesverband eintrudelten und dieser die Vorgehensweise von Vodafone prüfte, kam er zu einem eindeutigen Ergebnis: Für die Preiserhöhung gebe es keine rechtliche Grundlage.
Deswegen hat der vzbv eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht. Das ist möglich, seit am 13.10.2023 ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ermöglicht es Verbänden, Unternehmen zu verklagen und so für eine Vielzahl Betroffener direkt Schadenersatz bzw. Leistungen zu erstreiten.
Sie haben Fragen zur Sammelklage oder möchten sich darüber informieren, ob Sie zu den Verbrauchern gehören, die sich der Sammelklage anschließen können? Dann kontaktieren Sie einen Anwalt für Schadensersatz und lassen sich individuell beraten.
Eine Sammelklage, auch Abhilfeklage genannt, bietet im Vergleich zur Musterfeststellungsklage vor allem einen entscheidenden Vorteil: Hat die Sammelklage vor Gericht Erfolg, erhalten die Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, direkt Rückerstattungen oder Schadensersatz.
Bei der Musterfeststellungsklage war es lediglich möglich, kollektiv gegen ein Unternehmen zu klagen. Hatte die Klage Erfolg, mussten die Verbraucher ihre Ansprüche trotzdem noch selbst geltend machen und eine erneute Klage vor Gericht anstreben.
Grundsätzlich kann sich jeder Verbraucher der Sammelklage anschließen, der Kunde bei:
ist, einen Internet- oder Telefonvertrag mit einem der genannten Vertragspartner hat und innerhalb der Vertragslaufzeit eine Vodafone Preiserhöhung erhalten hat. Anschließen können Sie sich der Klage, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das Klageregister bisher noch nicht eröffnet ist. Die Eröffnung des Klageregisters kann erst dann erfolgen, wenn die Klage selbst eröffnet ist. Wann genau das sein wird, steht noch nicht fest. Als Verbraucher können Sie allerdings den News-Alert der Verbraucherzentrale abonnieren. Dann werden Sie über alle Neuigkeiten informiert und können sich dann zeitnah ins Klageregister eintragen, um Ihr Recht gemeinsam mit anderen betroffenen Verbrauchern durchzusetzen.
Um sicherzugehen, dass Ihre Ansprüche gegen Vodafone nicht verjähren, reicht es aus, wenn Sie sich ins Klageregister eintragen. Sobald Sie dort verzeichnet sind, verjähren Ihre Ansprüche gegen Vodafone nicht.
Vodafone hat seine Kunden mit der Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit verärgert. Kein Wunder also, dass die Betroffenen sich zur Wehr setzen möchten. Die Sammelklage bietet die wohl effektivste Möglichkeit, unkompliziert Schadensersatz von Vodafone zu erhalten bzw. zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen.
Aber gibt es noch andere Möglichkeiten, um sich gegen die Preiserhöhung von Vodafone zu wehren? Eine Option ist, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Von diesem können Sie innerhalb von drei Monaten Gebrauch machen. Kunden, die sich nur für diesen Weg entscheiden, erhalten allerdings die bereits zu viel gezahlten Beiträge nicht zurück. Der beste und effektivste Weg ist also, sich der Sammelklage anzuschließen und ggf. trotzdem auf das Sonderkündigungsrecht zurückzugreifen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.