Ein eigenes Haus ist für viele Eheleute die Krönung des gemeinsamen Glücks. Doch was ist, wenn die Ehe nicht hält und eines Tages eine Scheidung ansteht? Was passiert dann mit dem gemeinsamen Haus? Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, wie mit einer Immobilie im Falle einer Scheidung umgegangen werden kann. Um Streit zu vermeiden, sollten sich die in Scheidung lebenden Eheleute aber möglichst einig sein.
Eheleute, die bei der Heirat nichts anderes vereinbart haben, leben in der Gütergemeinschaft der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung gemäß § 1565 BGB die Vermögensgüter gegeneinander ausgeglichen werden müssen. Weil der sogenannte Zugewinnausgleich ein Geldzahlungsanspruch ist, stellt ein gemeinsames Haus dann oftmals ein Problem dar – denn es kann nicht einfach geteilt werden.
Im Falle einer Scheidung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, wie mit einem gemeinsamen Haus zu verfahren ist:
Wann sich ein Hausverkauf bei einer Scheidung lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Vor allem, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, muss der Kredit im Blick behalten werden. Meist haften beide Eheleute als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) für einen Kredit. Das bedeutet, dass die Bank jeden Ehepartner für den geschuldeten Geldbetrag voll in Anspruch nehmen kann und die Eheleute dann untereinander einen Ausgleichsanspruch (§ 426 BGB) haben.
Vor allem bei wertvollen Immobilien lohnt es sich für beide Eheleute, eine außergerichtliche Einigung zum Umgang mit der Immobilie zu finden, da der Verfahrenswert durch die Immobilie enorm erhöht werden kann, nämlich um bis zu 5 Prozent des Vermögenswerts abzüglich der geltenden Freibeträge.
Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, das Haus im Falle einer Scheidung zu verkaufen und wie sich der Hausbesitz auf die Kosten der Scheidung im Einzelnen auswirkt, sollten Sie mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen.
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Wenn eine Ehe scheitert, ist das für alle Beteiligten mit viel physischem und psychischem Stress verbunden; vor allem dann, wenn eine Scheidung mit Kindern und Haus ansteht. Am besten ist es immer, wenn die Eheleute versuchen, vernünftig miteinander zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der sich alle arrangieren können.
Gibt es in der Hinsicht aber unüberwindbare Probleme, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen und sich informieren, wie Sie am besten vorgehen. Einer unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems.
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