Scheidung mit gemeinsamem Haus
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Was gibt es bei einer Scheidung mit gemeinsamem Haus zu beachten?

Ein eigenes Haus ist für viele Eheleute die Krönung des gemeinsamen Glücks. Doch was ist, wenn die Ehe nicht hält und eines Tages eine Scheidung ansteht? Was passiert dann mit dem gemeinsamen Haus? Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, wie mit einer Immobilie im Falle einer Scheidung umgegangen werden kann. Um Streit zu vermeiden, sollten sich die in Scheidung lebenden Eheleute aber möglichst einig sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein gemeinsames Haus ist im Falle einer Scheidung deshalb problematisch, weil es nicht einfach unter den Eheleuten aufgeteilt werden kann.
  • Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, wie mit einer Immobilie im Scheidungsfall umgegangen werden kann. Dazu zählen die Realteilung, der Hausverkauf, die Teilungsversteigerung und die Übertragung der Immobilie an gemeinsame Kinder.
  • Ein Hausbesitz kann die Kosten einer Scheidung erhöhen, weil der Wert der Immobilie Auswirkungen auf den Verfahrenswert hat.
  • Deswegen ist eine einvernehmliche und außergerichtliche Regelung in Bezug auf das gemeinsame Haus im Falle einer Scheidung dringend angeraten.
  • Wenn Sie sich scheiden lassen möchten und mit Ihrem Ehepartner ein gemeinsames Haus besitzen, sollten Sie unbedingt eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Welche Rolle spielt ein Haus bei einer Scheidung?

Eheleute, die bei der Heirat nichts anderes vereinbart haben, leben in der Gütergemeinschaft der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung gemäß § 1565 BGB die Vermögensgüter gegeneinander ausgeglichen werden müssen. Weil der sogenannte Zugewinnausgleich ein Geldzahlungsanspruch ist, stellt ein gemeinsames Haus dann oftmals ein Problem dar – denn es kann nicht einfach geteilt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Scheidung mit gemeinsamem Haus?

Im Falle einer Scheidung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, wie mit einem gemeinsamen Haus zu verfahren ist:

  1. Realteilung: Bei der Realteilung wird das gemeinsame Haus bei der Scheidung in zwei verschiedene Wohneinheiten umgebaut. So kann entweder jeder der Eheleute in seiner eigenen Wohneinheit weiterleben oder sie verkaufen bzw. vermieten.
  2. Hausverkauf: Das Haus bei der Scheidung zu verkaufen, ist eine häufige Vorgehensweise. Der Erlös wird dann unter den Eheleuten aufgeteilt, sobald Kredite getilgt und eventuell für die Bank fällige Vorfälligkeitsentschädigungen geleistet wurden.
  3. Auszahlung: Verfügt einer der Eheleute über genügend Barmittel, kann er den anderen Ehepartner auszahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank zustimmt und den Ehepartner, der ausbezahlt wird, aus der Mithaftung entlässt.
  4. Teilungsversteigerung: Werden sich die Eheleute nicht einig, kann auf Antrag beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Der Nachteil an einer Teilungsversteigerung ist, dass der Verkaufserlös oft weit hinter dem Marktwert zurückbleibt. Ist einer der Eheleute mit der Teilungsversteigerung des Hauses bei Scheidung nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen einen Antrag auf einstweilige Einstellung stellen (vgl. § 180 Abs. 2 ZVG). Gibt das Gericht dem Antrag statt, wird das Verfahren für sechs Monate auf Eis gelegt.
  5. Übertragung auf Kinder: Die Eheleute können das gemeinsame Haus bei der Scheidung auf die gemeinsamen Kinder übertragen. Zu bedenken gilt hier, dass das Kind durch die laufenden Kosten, die ein Haus mit sich bringt, finanziell belastet wird. Möchte nur einer der Eheleute seinen Anteil auf die Kinder übertragen, muss der andere Partner einverstanden sein – vor allem, wenn der Zugewinnausgleich noch nicht gezahlt wurde und das Vermögen zum wesentlichen Teil aus der Immobilie besteht

Haus verkaufen bei Scheidung – wann lohnt es sich?

Wann sich ein Hausverkauf bei einer Scheidung lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Vor allem, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, muss der Kredit im Blick behalten werden. Meist haften beide Eheleute als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) für einen Kredit. Das bedeutet, dass die Bank jeden Ehepartner für den geschuldeten Geldbetrag voll in Anspruch nehmen kann und die Eheleute dann untereinander einen Ausgleichsanspruch (§ 426 BGB) haben.

Vor allem bei wertvollen Immobilien lohnt es sich für beide Eheleute, eine außergerichtliche Einigung zum Umgang mit der Immobilie zu finden, da der Verfahrenswert durch die Immobilie enorm erhöht werden kann, nämlich um bis zu 5 Prozent des Vermögenswerts abzüglich der geltenden Freibeträge.

Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, das Haus im Falle einer Scheidung zu verkaufen und wie sich der Hausbesitz auf die Kosten der Scheidung im Einzelnen auswirkt, sollten Sie mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen.

Hausverkauf mit HAUSGOLD: Sollten Sie sich für einen Hausverkauf entscheiden, ist es vorab ratsam, eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Mit dem exakten Verkehrswert des Hauses haben Sie einen besseren finanziellen Überblick. Die Experten unseres Partners HAUSGOLD bieten diese Berechnung ihren Kunden kostenlos an.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn eine Ehe scheitert, ist das für alle Beteiligten mit viel physischem und psychischem Stress verbunden; vor allem dann, wenn eine Scheidung mit Kindern und Haus ansteht. Am besten ist es immer, wenn die Eheleute versuchen, vernünftig miteinander zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der sich alle arrangieren können.

Gibt es in der Hinsicht aber unüberwindbare Probleme, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen und sich informieren, wie Sie am besten vorgehen. Einer unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems.

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