STAND 14.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Bei einem Fahrradunfall können schwerwiegende Verletzungen entstehen – manchmal kommt man aber auch mit einem Kratzer davon. Wann es nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt und welche Faktoren bei der Bemessung eine Rolle spielen, erfahren Sie hier.
Ob bei einem Fahrradunfall Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal müssen bei dem Unfall immaterielle Schäden entstanden sein, beispielsweise Brüche, Gehirnerschütterungen oder Ähnliches. Hierzu zählen keine Bagatellverletzungen wie Kratzer oder blaue Flecken. Zudem müssen die Verletzungen durch den Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann gemäß § 253 BGB Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, ist eine Einzelfallentscheidung. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt, dass ein durch grundloses Hupen verursachter Sturz eines Radfahrers, bei dem dieser Schulterverletzungen erlitt, 200 Euro Schmerzensgeld zu zahlen ist (AG Frankfurt 2007, Az. 32 C 3625/06-48). Bei einem anderen Fahrradunfall war eine unfallbedingte Beinverkürzung und eine stationäre Behandlung von etwa vier Wochen die Folge. Der angefahrene Fahrradfahrer wird wahrscheinlich dauerhafte Haltungsschäden erleiden. Der Verunfallte erhielt ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro.
Diese Faktoren werden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe von Gerichten berücksichtigt:
Da es in Deutschland keine Helmpflicht gibt, können Unfallverursacher nicht grundsätzlich darauf bestehen, dass sich ein fehlender Helm mindernd auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirkt (OLG Schleswig 2013, Az. 7 U 11/12). Es gibt jedoch Urteile, nach denen die Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund eines fehlenden Helms geringer ausgefallen ist.
Der Einzelfall entscheidet, ob ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegt oder der Unfallgegner die alleinige Schuld übernehmen muss. Ist ein Fahrradfahrer alkoholisiert, fährt unsicher und wird daraufhin angefahren, kann ihm eine Mitschuld gegeben werden. Dann werden der Mithaftungsanteil und der Anspruch auf Schmerzensgeld prozentual gegeneinander aufgewogen. Die Versicherungen beider Parteien können Klage auf Schmerzensgeld einreichen, sofern der Unfallgegner auch Verletzungen erlitten hat.
Es ist immer empfehlenswert, sich nach einem Fahrradunfall anwaltlich beraten zu lassen. Tatsächlich ist auch eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Unfallgegners möglich. Diese ist jedoch bestrebt, das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall möglichst niedrig zu halten. Um ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten, kann es deshalb wichtig sein, sich Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Wenn Sie an einem Fahrradunfall beteiligt waren und wissen möchten, wie Sie vorgehen sollen, vereinbaren Sie gern einen Termin mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für eine Erstberatung.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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