Sexuelle Belaestigung auf der Arbeit
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Was tun?

Die Hand, die zufällig die Schulter streift. Die zweideutige Nachricht, die der Kollege schreibt. Oder der übergriffige Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier. Das sind häufige Beispiele von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die viele Gesichter hat. Opfer solcher Übergriffe können sich jedoch dagegen zur Wehr setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann non-verbal, psychisch oder verbal ausgeübt werden.
  • Bei der Bewertung, ob eine Handlung dieser Art eine sexuelle Belästigung darstellt, gilt der Grundsatz, dass sie vom Opfer immer ungewollt ist.
  • Der Täter oder die Täterin droht zunächst eine Abmahnung; bei schwerer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit Gewalt kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
  • geht die Belästigung von einer direkten Führungskraft aus, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden, um das Vorgehen zu besprechen

Wo fängt sexuelle Belästigung an?

Gemäß § 3 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, [das] bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“.

Es kann zwischen drei verschiedenen Arten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unterschieden werden:

  • Physisch: Darunter fallen alle unerwünschten Berührungen am Arbeitsplatz, die in drastischen Fällen auch gewalttätige Übergriffe beinhalten.
  • Verbal: Dazu gehören anzügliche Bemerkungen, sexuell konnotierte Witze oder auch Komplimente oder explizite Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.
  • Non-verbal: Das Versenden von E-Mails, Fotos, Chats oder sogar Videos mit sexuellem Inhalt gehören hier zu den häufigsten Vergehen. Aber auch das Starren auf Körperteile oder das Hinterherpfeifen im Bürogang stellen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz dar.

Was alle Arten der sexuellen Belästigung gemeinsam haben: Sie sind ungewollt. Das sollte die betroffene Person auch möglichst eindeutig kommunizieren.

Was kann ich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tun?

Leider kommt es oft vor, dass die sexuelle Belästigung von den Täterinnen und Tätern, aber auch von Vorgesetzten als Lappalie heruntergespielt wird. Dann war das Streicheln der Schultern nur eine lieb gemeinte Geste oder die SMS wurde einfach falsch verstanden. Oder aber, die beschuldigte Person ging vermeintlich davon aus, dass das sexuelle Interesse beiderseitig bestand.

Wer also Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird, sollte im ersten Schritt ganz deutlich kommunizieren, dass es die jeweilige Art von Annäherung nicht wünscht und sie zu unterlassen ist. Zugleich oder bei weiteren Belästigungen sollte die Führungskraft oder die Unternehmensleitung informiert werden. Diese hat gemäß § 12 AGG die Pflicht, Mitarbeitende vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass die betroffene Person nicht nur die Möglichkeit hat, Beschwerde gegen das Verhalten einzulegen. Zudem kann sie die Arbeitsleistung verweigern, wenn nichts gegen die sexuelle Belästigung unternommen wird. Ist der Arbeitgeber informiert und bleibt untätig, macht er sich strafbar. Das Opfer hat hier zudem Anrecht auf eine Entschädigung und ggf. Schadensersatz.

Wer von der Führungskraft selbst belästigt wird, befindet sich in einer besonders schwierigen Position. Oftmals drohen Vorgesetzte mit der Kündigung, wenn das Opfer nicht schweigt. Aus Scham und Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schweigen die Betroffenen. Hier lohnt es sich, den Rat eines erfahrenen Anwaltes für Arbeitsrecht einzuholen.

Was sind die Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Der betreffenden Person droht eine Abmahnung und bei weiteren Vorfällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz die fristlose Kündigung. Zudem kann das Opfer strafrechtlich vorgehen (§ 184i StGB)und Anzeige erstatten. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden, dann wenden Sie sich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht. In einem vertraulichen ersten Gespräch erfahren Sie, wie Sie gegen den Täter oder die Täterin vorgehen können.

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