Fortbildungskosten steuerlich absetzen
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Fortbildungskosten absetzen: Was Sie für Ihre Steuererklärung 2021 wissen sollten

Nach dem rauschenden Weihnachtsfest steht oft gleich die größte Herausforderung des neuen Jahres bevor: die Steuererklärung. Was des einen Leid, ist des anderen Freud, denn mit ein bisschen Wissen lassen sich viele Ausgaben wie die Fortbildungskosten absetzen. Hier erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie steuerlich geltend machen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abzusetzen.
  • Dazu gehören Gebühren, Arbeitsmittel, Kosten für Internet und Telefon, Computer und Reisekosten.
  • Reisekosten bestehen aus Unterkunft, Verpflegung und Entfernungspauschale.
  • Bei der Nutzung von komplexen und häufigen Weiterbildungsangeboten lohnt sich die steuerliche Beratung durch einen Fachanwalt.

Was sind Fortbildungskosten im steuerlichen Sinne?

Bei Fortbildungskosten handelt sich um solche Kosten, die Sie aufwenden, um berufliche Kompetenzen auszubauen oder aufzufrischen. Das kann die Datenschutzschulung sein, aber auch der Kurs in professioneller Videobearbeitung. Wichtig ist, dass die Zielgruppe der jeweiligen Maßnahme einen beruflichen Kontext hat und Sie das vermittelte Wissen im Job auch tatsächlich anwenden können.

Fortbildungskosten können auch abgesetzt werden, wenn die Maßnahme für den Wiedereinstieg in den Beruf qualifiziert. Sind die Voraussetzungen gegeben, können Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen. In der Steuererklärung machen Sie diese als Werbungskosten geltend.

Wann kann ich Fortbildungskosten absetzen?

Was genau können Sie nun aber als Fortbildungskosten absetzen?

Die abzugsfähigen Kosten (Werbungskosten, § 9 Einkommensteuergesetz (EStG)) teilen sich auf die folgenden Ausgabenfelder auf, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen auftreten können:

  • Gebühren rund um die Fortbildung: Dazu gehören alle Gebühren, die für den Besuch von Lehr- und Studiengängen fällig sind, aber auch Zulassungs- und Prüfungsgebühren, Schulgeld oder Honorare.
  • Arbeitsmittel: Benötigen Sie für die Fortbildung Arbeitsmittel wie etwa spezielle Fachliteratur, Arbeitskleidung oder die Ausstattung eines Arbeitsplatzes können Sie auch diese Kosten steuerlich absetzen.
  • Informationsbeschaffung: Müssen Sie im Rahmen der Fortbildung viel telefonieren oder online sein, können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten für Internet und Telefon – jedoch maximal 20 Euro pro Monat – steuerlich absetzen.
  • Laptop oder Computer: Benötigen Sie für die Fortbildung einen Laptop oder Rechner, können Sie diesen absetzen. Bei einem Bruttopreis von maximal 952 Euro brutto können Sie den Rechner im Jahr des Kaufes komplett absetzen. War das Produkt teurer, muss es auf die nächsten drei Jahre verteilt abgeschrieben werden. Bei der Absetzung muss der private Nutzungsanteil immer herausgerechnet werden.
  • Reisekosten: Müssen Sie für eine Weiterbildung anreisen, können Sie Fahrtkosten sowie Kosten für Übernachtung und Verpflegung steuerlich absetzen.

Sonderposten Reisekosten

Wenn Sie zu Ihrer Fortbildung anreisen müssen, können Sie sowohl die Hinfahrt wie auch die Rückfahrt absetzen. Über die Dienstreisepauschale können Sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer geltend machen. Diese Regelung betrifft auch Fahrten zu Prüfungsvorbereitungen und Lerngemeinschaften. Hier sollten alle Treffen genau dokumentiert werden, um den Arbeitscharakter der Treffen ggf. gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.

Zu den weiteren absetzbaren Reisekosten gehören die Aufwendungen für die Übernachtung. Werden diese nicht direkt vom Arbeitgeber erstattet, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Ist in den Übernachtungskosten die Verpflegung enthalten, muss diese herausgerechnet werden.

Hier können die folgenden Verpflegungspauschalen für 2020 angewendet werden:

  • Eintägige Dienstreise ab Dauer von 8 Stunden: 14 Euro
  • Mehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag): je 14 Euro
  • Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag): je 28 Euro

Aber Achtung: Wenn Sie eine berufliche Vollzeitfortbildung besuchen, können Sie die An- und Abfahrt lediglich über die Entfernungspauschale absetzen. In einem solchen Fall wird die Weiterbildungseinrichtung nämlich zur „ersten Tätigkeitsstätte“. Die An- und Abfahrt gilt hierbei wie eine Pendlerpauschale für „normale“ Arbeitnehmer. Auch die Verpflegung kann aus diesem Grund nicht abgesetzt werden (Urt. v. 14.05.20, Az. VI R 24/18).

Was muss ich für die Steuererklärung 2020/2021 beachten?

In den vergangenen zwei Jahren waren die Weiterbildungsmöglichkeiten durch die pandemische Lage kaum in Präsenz möglich. Das Beschäftigungssicherungsgesetz erleichtert deshalb die berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit noch bis zum 31. Juli 2023. Zudem können auch Online-Weiterbildungen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, sofern sie einen klaren beruflichen Kontext haben. Viele Präsenz-Seminare sind durch zeitweise Kontaktbeschränkungen ausgefallen: Die dafür angefallenen Storno-Gebühren sind auch abzugsfähig.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie auch mehrmonatige Qualifizierungsmaßnahmen als Weiterbildung steuerlich absetzen können, dann wenden Sie sich gern an einen Fachanwalt für Steuerrecht. Dazu vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, der Sie gern berät.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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