STAND 16.01.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Für viele gehört der Familienurlaub in Dänemark einfach dazu. Jedoch haben die Energiekrise und die Entwicklungen des Ukraine-Kriegs auch vor dem skandinavischen Land nicht Halt gemacht. Besitzer von Ferienhäusern in Dänemark erhöhen die Stromkosten, um eigene Kosten decken zu können. Aber dürfen sie die Stromkosten kurz vor dem Reiseantritt willkürlich erhöhen?
Im Jahr 2022 vermehrten sich die Erfahrungen von Dänemark-Urlaubern, die mit steigenden Stromkosten für Ferienhäuser konfrontiert wurden. Kurz vor dem Beginn des Urlaubs erhielten sie beispielsweise eine E-Mail, in der Vermieter über steigende Stromkosten informierten, die bei der Endabrechnung zum Tragen kommen.
Wie auch in anderen Ländern sind 2022 die Kosten für Strom in Dänemark gestiegen. Grundsätzlich wird in dem Land der Strompreis quartalsweise an den Preis der Strombörse angepasst. In diesem Jahr waren die Erhöhungen spürbarer als in den Jahren zuvor. Viele Ferienhausbesitzer in Dänemark gehen deshalb dazu über, die erhöhten Stromkosten an die Mieter der Ferienhäuser weiterzugeben.
Den Urlaub deshalb abzusagen, kommt in einer solchen Situation oftmals nicht infrage. Deshalb wendeten sich die Betroffenen auch an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und fragten: Ist die Erhöhung rechtens bzw. wie können wir uns als Betroffene wehren? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, einen Blick in die AGB des abgeschlossenen Vertrages zu werfen. Wenn dort keine Regelung zu finden ist, die die nachträgliche Erhöhung ausdrücklich zulässt, darf sie auch nicht vorgenommen werden. Wenn die AGB unklare Informationen, schwammige Formulierungen oder ganz deutliche Hinweise auf zulässige Erhöhungen enthält, ist es empfehlenswert, keinen Vertrag abzuschließen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu erzielen. Deshalb lohnt es sich, offen für eine Einigung zu sein. Bleibt es bei der angekündigten Erhöhung der Stromkosten für das Ferienhaus in Dänemark, kann schriftlich (per E-Mail oder postalisch) Widerspruch eingelegt werden.
Werden die Stromkosten nach dem Urlaub trotzdem per Lastschrift eingezogen, kann die Rücklastschrift veranlasst werden. Da hierbei auch Kosten für den Ferienhausbesitzer entstehen können, sollte ein solcher Schritt vorher angekündigt werden – im besten Fall ergibt sich vorab eine Einigung. Wird eine Rücklastschrift vorgenommen, wird automatisch der Gesamtbetrag zurückgebucht. Es muss in diesem Fall also die rechtmäßige Summe für die Nebenkosten erneut überwiesen werden.
Nicht nur in Dänemark, auch in anderen Ländern werden die Stromkosten für Ferienhäuser aufgrund der aktuellen Situation erhöht. Dabei kommt es auf die Länderbestimmungen an, ob Stromkosten auch kurzfristig oder nachträglich erhöht werden dürfen. Wenn Sie zu den betroffenen Personen gehören und wissen möchten, ob die Erhöhung rechtmäßig ist, können Sie sich beraten lassen. Vereinbaren Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Reiserecht.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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