STAND 23.10.2023 | LESEZEIT 16 MIN
Sturmschäden an Haus und Auto werden für Betroffene schnell zur finanziellen Belastung. Wenn nun noch die Versicherung die Kostendeckung ablehnt, sind die Sorgen groß.
Wenn an Ihrem Eigentum Sturmschäden entstanden sind, müssen Sie selbst aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein.
Die Schadensmeldung muss rechtzeitig und vollständig ausgefüllt werden. Dazu ist es wichtig, die Versicherung über den konkret entstandenen Schaden und die Schadenshöhe zu informieren. Bei kleineren Objekten mit geringem Wert genügt oft schon das Vorlegen der Kaufbelege, um den Wert und damit die Schadenshöhe zu ermitteln – bei Sturmschäden an Wohngebäuden oder Kraftfahrzeugen muss dagegen ein Gutachter die Schadenshöhe feststellen.
Achten Sie darauf, dass die Schadensmeldung fristgerecht bei der Versicherung eingehen muss, damit diese die Kosten für die Reparatur der Sturmschäden übernimmt. In der Regel beträgt die Frist für eine Schadensmeldung drei Tage. Sofern im Versicherungsvertrag eine unverzügliche Schadensmeldung vereinbart wurde, muss die Meldung bereits am nächsten Tag erfolgen.
Folgende Informationen müssen in einer Schadensmeldung aufgelistet werden:
Sie können die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung wahlweise online oder auf dem Postweg einreichen. Wenn Sie sich für die postalische Variante entscheiden, sollten Sie dies per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung zur Hand haben.
Ob die Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt auch von den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aber auch das Versicherungsrecht sieht einige Bedingungen vor. Wenn Sie Sturmschäden geltend machen möchten, so muss die Windstärke bei mindestens 8 Beaufort gelegen haben – das entspricht etwa 62 km/h. Erst dann kann von einem Sturm ausgegangen werden, der den Versicherungsfall rechtfertigt. Wenn Sie sich über die Intensität des Sturms informieren möchten, steht Ihnen der Deutsche Wetterdienst für Informationen zur Verfügung.
Ferner müssen sturmbedingte Schäden natürlich über die Versicherung abgedeckt sein. Prüfen Sie dazu die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. Je nachdem, welche Gegenstände beschädigt wurden, sind verschiedene Versicherungen zuständig.
Ob die Kosten für Sturmschäden von der Versicherung übernommen werden, hängt oft von der Tatsache ab, ob es sich wirklich um einen Sturm oder „nur“ ein Unwetter gehandelt hat. Damit ein Sturm als ein solcher gilt, ist bei vielen Versicherern eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort notwendig. Alles darunter gilt als reguläres Unwetter. Lässt sich die Windstärke im Anschluss nicht einwandfrei prüfen, so werden die tatsächlichen Umstände betrachtet. Wurden Ziegel und Dachpappe vom Dach abgetragen, stehen die Chancen gut, dass ein Sturmschaden anerkannt wird – zumindest dann, wenn auch andere Gebäude in der Umgebung durch den Sturm beschädigt wurden.
Bei einem Sturm können verschiedenste Schäden entstehen, die im Anschluss durch verschiedene Versicherungen abgedeckt sind. Häufig treten vor allem an Gebäuden und Fahrzeugen Sturmschäden auf.
Zu den häufigsten Sturmschäden an Gebäuden zählen:
In vielen Fällen geht die Reparatur oder Sanierung von Wohngebäuden nach einem Sturm mit hohen Kosten einher. Dabei sollte nicht nur der eigentliche Schaden abgedeckt sein, sondern auch die Material- und Handwerkerkosten, die mit der Reparatur einhergehen.
Zu den häufigsten Sturmschäden an Fahrzeugen gehören:
Fällt aufgrund eines starken Sturms ein Baum auf das Fahrzeug, so handelt es sich häufig um einen finanziellen Totalschaden. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges, wird bei der Versicherung auf Totalschadenbasis abgerechnet. Der ideelle Wert eines Autos, beispielsweise bei einem Oldtimer, spielt dabei keine Rolle.
Welche Versicherung für Sturmschäden zuständig ist, hängt davon ab, an welchen Gegenständen der Schaden entstanden ist. Da es keine spezifische Sturmversicherung gibt, die automatisch die Schäden an allen Objekten übernimmt, prüfen Sie zunächst die Zuständigkeit, bevor Sie die Schadensmeldung einreichen.
Kommt es zu Sturmschäden am Wohnhaus, so ist dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig. Dafür muss bei Vertragsabschluss allerdings ein Tarif gewählt werden, der auch Sturmschäden mit abdeckt – bei standardisierten Verträgen ist dies nicht unbedingt der Fall. Prüfen Sie daher immer zunächst Ihre Vertragsbedingungen. Auch für Sturmschäden am Dach kommt die Wohngebäudeversicherung auf, sofern eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
In der Regel sind über eine Wohngebäudeversicherung nur die Kosten für das Haupthaus abgedeckt. Sofern es Garagen oder Nebengebäude gibt, muss für diese eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Informieren Sie sich hier bei Ihrer Versicherung.
Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Haus noch in der Bauphase befindet. Kommt es in diesem Fall zu einem Sturmschaden, so ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Diese deckt dabei nicht nur eventuelle Schäden am Haus selbst ab, sondern auch Schäden, die am vor Ort gelagerten Baumaterial entstanden sind. Sind Handwerkerleistungen notwendig, um die Schäden am Rohbau zu reparieren, so kommt die Versicherung ebenfalls dafür auf.
Nicht nur Schäden am Wohnhaus selbst sind bei einem starken Sturm zu befürchten, sondern auch Schäden an der Hauseinrichtung – insbesondere dann, wenn beim Sturm auch das Dach zu Schaden kam. Die Kosten für die entstandenen Schäden im Inneren des Hauses sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen häufig auch Gegenstände, die zwar zur Einrichtung gehören, aber nicht im Haus selbst, sondern um das Haus herum stehen – beispielsweise Gartenmöbel. Aber auch hier gilt: Prüfen Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Hausratversicherung, welche Objekte vom Versicherungsschutz gedeckt sind und welche nicht.
Wenn ein Sturm am Auto Schäden hinterlässt, zahlt dafür entweder die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Auch hierbei kommt es auf die Windstärke an: Teilkaskoversicherungen für das Auto übernehmen Sturmschäden erst ab Windstärke 8. Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung beispielsweise immer dann, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Melden Sie entstandene Schäden am Auto, die von umherfliegenden Gegenständen verursacht wurden, umgehend Ihrer Versicherung. In der Regel zahlen Sie bei der Reparatur dann nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Schäden konkret durch das Fehlverhalten Dritter entstanden sind. Fällt zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück durch den starken Sturm ein Baum um und landet auf ihrem Auto, so kann die Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen beim Grundstückeigentümer geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn dieser die Sicherungspflicht verletzt hat – beispielsweise dann, wenn der Baum ohnehin morsch war und längst hätte gefällt werden müssen. In diesem Fall können Sie auch die Schäden direkt bei dem Verursacher geltend machen, damit Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen und damit gegebenenfalls eine höhere Schadensklasse riskieren. Entstand der Schaden dagegen nicht durch schuldhaftes Verhalten eines Dritten, so übernimmt die Versicherung die Kosten.
Nicht selten kommt es bei einem starken Sturm zu umfallenden Bäumen, die an Häusern, Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen Schaden verursachen. Wer die Kosten für Schäden zahlt, die von einem umstürzenden Baum verursacht wurden, hängt davon ab, auf wessen Grundstück der Baum stand.
Wenn der umstürzende Baum auf Ihr Grundstück fällt, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die entstehenden Kosten für den Schaden. Das gilt nicht nur für beschädigte Gegenstände, auch die Entsorgung des Baumes ist in diesen Kosten inbegriffen und von der Versicherung gedeckt. Werden dabei auch Gartenmöbel oder ähnliches beschädigt, sind diese Kosten von der Hausratversicherung zu zahlen.
Fällt der Baum dagegen von Ihrem Grundstück aus auf das Nachbargrundstück und verursacht dort Schäden an Objekten, so greift Ihre Haftpflichtversicherung. Damit der Schaden durch Ihre Versicherung reguliert werden kann, muss jedoch zunächst geprüft werden, ob Sie für das Umstürzen des Baumes verantwortlich sind. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie den Baum mindestens zweimal im Jahr auf Schäden überprüfen. Sofern das der Fall ist, deckt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden auf dem Nachbargrundstück – kamen Sie der Pflicht allerdings nicht nach, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, kann dies viele Ursachen haben. Gehen Sie daher zunächst in das Gespräch mit Ihrer Versicherung. Möglicherweise fehlen Informationen, die für die Schadensregulierung notwendig sind oder die Schadensmeldung ist nicht fristgerecht bei der Versicherung eingegangen.
Gesetzlich haben Sie jedoch Anspruch auf eine schnellstmögliche Bearbeitung des Sachverhaltes. Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, können Sie daher auch rechtlich gegen die Versicherung vorgehen.
Jede Versicherung hat nach Versicherungsvertragsgesetz das Recht, eingereichte Schadensmeldungen zu prüfen. Das nimmt Zeit in Anspruch – allerdings muss die Zeit verhältnismäßig bleiben. Gesetzlich gibt es keine vorgeschriebenen Fristen, wie lange die Prüfung des Versicherungsfalls dauern darf. Geben Sie Ihrer Versicherung daher ungefähr vier bis sechs Wochen Zeit für die Prüfung des Falls. Wenn Sie im Anschluss noch kein abschließendes Ergebnis erhalten haben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen und gegen die Versicherung vorgehen.
Kommt es zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung bei der Prüfung des Versicherungsschadens, können Sie bei der Versicherung Verzugszahlungen einfordern, die auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die beim Klageverfahren gegen die Versicherung entstehen.
Wenn Sie eine verschleppende Regulierung bei Ihrer Versicherung vermuten, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten für Sturmschäden ablehnt oder nur eine teilweise Regulierung anbietet, haben Sie ebenfalls Möglichkeiten dagegen vorzugehen:
Sie möchten Ihre Sturmschäden geltend machen, aber die Versicherung zahlt nicht? Gehen Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht dagegen vor – damit Sie schon bald mit den Reparaturen beginnen können. Zunächst einmal finden Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt heraus, warum bisher keine Schadensregulierung erfolgt ist und welche Ursachen es dafür gibt. Im Anschluss können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt gegen die Versicherung vorgehen, damit die Kosten rasch übernommen werden.
Im Rahmen der KLUGO Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt durch unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte. Ob Sie im Anschluss auch weiterhin rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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