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Sturmschäden Versicherung zahlt nicht
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Sturmschäden: Versicherung zahlt nicht

STAND 23.10.2023 | LESEZEIT 16 MIN

Sturmschäden an Haus und Auto werden für Betroffene schnell zur finanziellen Belastung. Wenn nun noch die Versicherung die Kostendeckung ablehnt, sind die Sorgen groß.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sturmschäden können hohe Kosten verursachen.
  • Je nachdem, ob der Schaden am Haus, auf dem Grundstück oder am Auto entstanden ist, kommen für eine Kompensation unterschiedliche Versicherungen infrage.
  • Damit die Regulierung des Schadens gelingt, müssen Sie rechtzeitig eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung einreichen.
  • In einer Schadensmeldung muss detailliert der Schaden beschrieben und die Schadenssumme benannt werden.
  • Zögert die Versicherung die Zahlung heraus oder weigert sie sich, die Sturmschäden zu begleichen, helfen Ihnen unsere Rechtsexperten weiter.

Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Wenn an Ihrem Eigentum Sturmschäden entstanden sind, müssen Sie selbst aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein.

Geben Sie eine richtige Schadensmeldung ab

Die Schadensmeldung muss rechtzeitig und vollständig ausgefüllt werden. Dazu ist es wichtig, die Versicherung über den konkret entstandenen Schaden und die Schadenshöhe zu informieren. Bei kleineren Objekten mit geringem Wert genügt oft schon das Vorlegen der Kaufbelege, um den Wert und damit die Schadenshöhe zu ermitteln – bei Sturmschäden an Wohngebäuden oder Kraftfahrzeugen muss dagegen ein Gutachter die Schadenshöhe feststellen.

Achten Sie darauf, dass die Schadensmeldung fristgerecht bei der Versicherung eingehen muss, damit diese die Kosten für die Reparatur der Sturmschäden übernimmt. In der Regel beträgt die Frist für eine Schadensmeldung drei Tage. Sofern im Versicherungsvertrag eine unverzügliche Schadensmeldung vereinbart wurde, muss die Meldung bereits am nächsten Tag erfolgen.

Folgende Informationen müssen in einer Schadensmeldung aufgelistet werden:

  • Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist
  • Detaillierte Beschreibung des Schadens
  • Detaillierte Beschreibung des Schadenshergangs
  • Fotos, ggf. auch Videos vom Schaden
  • Auflistung aller beschädigten Gegenstände
  • Rechnungen der beschädigten Gegenstände
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Sie können die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung wahlweise online oder auf dem Postweg einreichen. Wenn Sie sich für die postalische Variante entscheiden, sollten Sie dies per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung zur Hand haben.

Prüfen Sie die Bedingungen

Ob die Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt auch von den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aber auch das Versicherungsrecht sieht einige Bedingungen vor. Wenn Sie Sturmschäden geltend machen möchten, so muss die Windstärke bei mindestens 8 Beaufort gelegen haben – das entspricht etwa 62 km/h. Erst dann kann von einem Sturm ausgegangen werden, der den Versicherungsfall rechtfertigt. Wenn Sie sich über die Intensität des Sturms informieren möchten, steht Ihnen der Deutsche Wetterdienst für Informationen zur Verfügung.

Ferner müssen sturmbedingte Schäden natürlich über die Versicherung abgedeckt sein. Prüfen Sie dazu die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. Je nachdem, welche Gegenstände beschädigt wurden, sind verschiedene Versicherungen zuständig.

Ab wann ist es ein Sturm und wann nur ein Unwetter?

Ob die Kosten für Sturmschäden von der Versicherung übernommen werden, hängt oft von der Tatsache ab, ob es sich wirklich um einen Sturm oder „nur“ ein Unwetter gehandelt hat. Damit ein Sturm als ein solcher gilt, ist bei vielen Versicherern eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort notwendig. Alles darunter gilt als reguläres Unwetter. Lässt sich die Windstärke im Anschluss nicht einwandfrei prüfen, so werden die tatsächlichen Umstände betrachtet. Wurden Ziegel und Dachpappe vom Dach abgetragen, stehen die Chancen gut, dass ein Sturmschaden anerkannt wird – zumindest dann, wenn auch andere Gebäude in der Umgebung durch den Sturm beschädigt wurden.

Welche Schäden können entstehen?

Bei einem Sturm können verschiedenste Schäden entstehen, die im Anschluss durch verschiedene Versicherungen abgedeckt sind. Häufig treten vor allem an Gebäuden und Fahrzeugen Sturmschäden auf.

Schäden an Gebäuden

Zu den häufigsten Sturmschäden an Gebäuden zählen:

  • Heruntergestürzte Dachziegel und/oder Dachpappen
  • Umgestürzte Bäume
  • Zerbrochene Fensterscheiben
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Überschwemmungen im Keller
  • Beschädigungen an der Dämmung

In vielen Fällen geht die Reparatur oder Sanierung von Wohngebäuden nach einem Sturm mit hohen Kosten einher. Dabei sollte nicht nur der eigentliche Schaden abgedeckt sein, sondern auch die Material- und Handwerkerkosten, die mit der Reparatur einhergehen.

Schäden an Fahrzeugen

Zu den häufigsten Sturmschäden an Fahrzeugen gehören:

  • Dellen und/oder zerborstene Scheiben durch umherfliegende Gegenstände
  • Beschädigungen im Lack
  • Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Regenwasser

Fällt aufgrund eines starken Sturms ein Baum auf das Fahrzeug, so handelt es sich häufig um einen finanziellen Totalschaden. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges, wird bei der Versicherung auf Totalschadenbasis abgerechnet. Der ideelle Wert eines Autos, beispielsweise bei einem Oldtimer, spielt dabei keine Rolle.

Welche Versicherung zahlt für welche Sturmschäden?

Welche Versicherung für Sturmschäden zuständig ist, hängt davon ab, an welchen Gegenständen der Schaden entstanden ist. Da es keine spezifische Sturmversicherung gibt, die automatisch die Schäden an allen Objekten übernimmt, prüfen Sie zunächst die Zuständigkeit, bevor Sie die Schadensmeldung einreichen.

Sturmschäden an Wohnhäusern

Kommt es zu Sturmschäden am Wohnhaus, so ist dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig. Dafür muss bei Vertragsabschluss allerdings ein Tarif gewählt werden, der auch Sturmschäden mit abdeckt – bei standardisierten Verträgen ist dies nicht unbedingt der Fall. Prüfen Sie daher immer zunächst Ihre Vertragsbedingungen. Auch für Sturmschäden am Dach kommt die Wohngebäudeversicherung auf, sofern eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

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In der Regel sind über eine Wohngebäudeversicherung nur die Kosten für das Haupthaus abgedeckt. Sofern es Garagen oder Nebengebäude gibt, muss für diese eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Informieren Sie sich hier bei Ihrer Versicherung.

Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Haus noch in der Bauphase befindet. Kommt es in diesem Fall zu einem Sturmschaden, so ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Diese deckt dabei nicht nur eventuelle Schäden am Haus selbst ab, sondern auch Schäden, die am vor Ort gelagerten Baumaterial entstanden sind. Sind Handwerkerleistungen notwendig, um die Schäden am Rohbau zu reparieren, so kommt die Versicherung ebenfalls dafür auf.

Sturmschäden an der Hauseinrichtung

Nicht nur Schäden am Wohnhaus selbst sind bei einem starken Sturm zu befürchten, sondern auch Schäden an der Hauseinrichtung – insbesondere dann, wenn beim Sturm auch das Dach zu Schaden kam. Die Kosten für die entstandenen Schäden im Inneren des Hauses sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen häufig auch Gegenstände, die zwar zur Einrichtung gehören, aber nicht im Haus selbst, sondern um das Haus herum stehen – beispielsweise Gartenmöbel. Aber auch hier gilt: Prüfen Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Hausratversicherung, welche Objekte vom Versicherungsschutz gedeckt sind und welche nicht.

Sturmschäden am Auto

Wenn ein Sturm am Auto Schäden hinterlässt, zahlt dafür entweder die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Auch hierbei kommt es auf die Windstärke an: Teilkaskoversicherungen für das Auto übernehmen Sturmschäden erst ab Windstärke 8. Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung beispielsweise immer dann, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Melden Sie entstandene Schäden am Auto, die von umherfliegenden Gegenständen verursacht wurden, umgehend Ihrer Versicherung. In der Regel zahlen Sie bei der Reparatur dann nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Schäden konkret durch das Fehlverhalten Dritter entstanden sind. Fällt zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück durch den starken Sturm ein Baum um und landet auf ihrem Auto, so kann die Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen beim Grundstückeigentümer geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn dieser die Sicherungspflicht verletzt hat – beispielsweise dann, wenn der Baum ohnehin morsch war und längst hätte gefällt werden müssen. In diesem Fall können Sie auch die Schäden direkt bei dem Verursacher geltend machen, damit Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen und damit gegebenenfalls eine höhere Schadensklasse riskieren. Entstand der Schaden dagegen nicht durch schuldhaftes Verhalten eines Dritten, so übernimmt die Versicherung die Kosten.

Für Sturmschäden am Auto zahlt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wer nur eine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen hat, muss für die Reparatur der Sturmschäden am Auto selbst aufkommen.

Sturmschäden durch Bäume

Nicht selten kommt es bei einem starken Sturm zu umfallenden Bäumen, die an Häusern, Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen Schaden verursachen. Wer die Kosten für Schäden zahlt, die von einem umstürzenden Baum verursacht wurden, hängt davon ab, auf wessen Grundstück der Baum stand.

Wenn der umstürzende Baum auf Ihr Grundstück fällt, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die entstehenden Kosten für den Schaden. Das gilt nicht nur für beschädigte Gegenstände, auch die Entsorgung des Baumes ist in diesen Kosten inbegriffen und von der Versicherung gedeckt. Werden dabei auch Gartenmöbel oder ähnliches beschädigt, sind diese Kosten von der Hausratversicherung zu zahlen.

Fällt der Baum dagegen von Ihrem Grundstück aus auf das Nachbargrundstück und verursacht dort Schäden an Objekten, so greift Ihre Haftpflichtversicherung. Damit der Schaden durch Ihre Versicherung reguliert werden kann, muss jedoch zunächst geprüft werden, ob Sie für das Umstürzen des Baumes verantwortlich sind. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie den Baum mindestens zweimal im Jahr auf Schäden überprüfen. Sofern das der Fall ist, deckt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden auf dem Nachbargrundstück – kamen Sie der Pflicht allerdings nicht nach, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Was tun, wenn die Versicherung die Sturmschäden nicht zahlt?

Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, kann dies viele Ursachen haben. Gehen Sie daher zunächst in das Gespräch mit Ihrer Versicherung. Möglicherweise fehlen Informationen, die für die Schadensregulierung notwendig sind oder die Schadensmeldung ist nicht fristgerecht bei der Versicherung eingegangen.

Gesetzlich haben Sie jedoch Anspruch auf eine schnellstmögliche Bearbeitung des Sachverhaltes. Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, können Sie daher auch rechtlich gegen die Versicherung vorgehen.

Die Regulierung verzögert sich

Jede Versicherung hat nach Versicherungsvertragsgesetz das Recht, eingereichte Schadensmeldungen zu prüfen. Das nimmt Zeit in Anspruch – allerdings muss die Zeit verhältnismäßig bleiben. Gesetzlich gibt es keine vorgeschriebenen Fristen, wie lange die Prüfung des Versicherungsfalls dauern darf. Geben Sie Ihrer Versicherung daher ungefähr vier bis sechs Wochen Zeit für die Prüfung des Falls. Wenn Sie im Anschluss noch kein abschließendes Ergebnis erhalten haben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen und gegen die Versicherung vorgehen.

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Kommt es zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung bei der Prüfung des Versicherungsschadens, können Sie bei der Versicherung Verzugszahlungen einfordern, die auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die beim Klageverfahren gegen die Versicherung entstehen.

Wenn Sie eine verschleppende Regulierung bei Ihrer Versicherung vermuten, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  • HIS prüfen: Beim Hinweis- und Informationssystem (HIS) handelt es sich um eine Datenbank aller Versicherungen, in der Daten zu Versicherten zusammengetragen werden. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Schaden entweder sehr hoch ausfällt oder Sie bereits mehrere Schäden gemeldet haben. Sofern hier ein Eintrag über Sie zu finden ist, prüft die Versicherung Ihren Schadensfall ausführlicher, was wiederum zu Verzögerungen führen kann.
  • Versicherung Frist setzen: Wenn Sie den Verdacht einer verschleppten Regulierung haben, äußern Sie dies konkret gegenüber Ihrer Versicherung. Schreiben Sie dazu die Versicherung an und setzen Sie Ihr eine angemessene Frist für die Regulierung des Schadens. Das ist auch dann möglich, wenn ein Eintrag über Sie im Hinweis- und Informationssystem vorliegt.
  • Ombudsmann in Anspruch nehmen: Ein auf Versicherungen spezialisierter Ombudsmann dient als Verbindung zwischen Versicherten und Versicherungen. Ziel ist es, durch Gespräche eine gütliche Einigung beider Parteien zu erzielen. Das funktioniert allerdings nur bei Schäden, die 10.000 Euro nicht überschreiten – Sturmschäden dagegen verursachen meist höhere Summen, sodass der Weg zum Ombudsmann hier nur bedingt zu empfehlen ist.
  • Anwalt beauftragen: Wenn Ihr Versicherungsschaden die Grenze von 10.000 Euro überschreitet, sollten Sie im Falle einer verschleppten Regulierung einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten, wenn die Versicherung auch auf Ihre Fristsetzung nicht reagiert hat. So ist eine direkte Kommunikation mit der Versicherung möglich.

Bei Ablehnung oder nicht vollständiger Regulierung

Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten für Sturmschäden ablehnt oder nur eine teilweise Regulierung anbietet, haben Sie ebenfalls Möglichkeiten dagegen vorzugehen:

  • Versicherungstarif prüfen: Prüfen Sie im ersten Schritt, ob die Versicherungsbedingungen den Schaden abdecken. Ist dies nicht der Fall, ist die Versicherung auch nicht zur Zahlung der durch den Sturm entstandenen Kosten zuständig.
  • Schadensmeldung prüfen: Sofern die Versicherung die Kosten übernehmen müsste, prüfen Sie im nächsten Schritt Ihre Schadensmeldung. Ist diese vollständig, liegen alle notwendigen Belege und Beweise vor? Ist dies nicht der Fall, können Sie die fehlenden Informationen nachreichen.
  • Ombudsmann in Anspruch nehmen: Sind sowohl die Vertragsbedingungen eindeutig als auch die Schadensmeldung vollständig und die Versicherung lehnt die Zahlung dennoch ab, so können Sie einen Ombudsmann in Anspruch nehmen, um den Sachverhalt zu klären. Das Prozedere kann jedoch einige Zeit dauern – ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen in der Regel schneller weiter.
  • Anwalt beauftragen: Wenn Sie Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung geltend machen möchten, ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht genau der richtige Ansprechpartner. Dieser ermöglicht eine direkte Kommunikation mit der Versicherung und kennt die rechtlichen Grundlagen, die beim Einklagen der Schadenssumme vonnöten sind.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie möchten Ihre Sturmschäden geltend machen, aber die Versicherung zahlt nicht? Gehen Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht dagegen vor – damit Sie schon bald mit den Reparaturen beginnen können. Zunächst einmal finden Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt heraus, warum bisher keine Schadensregulierung erfolgt ist und welche Ursachen es dafür gibt. Im Anschluss können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt gegen die Versicherung vorgehen, damit die Kosten rasch übernommen werden.

Im Rahmen der KLUGO Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt durch unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte. Ob Sie im Anschluss auch weiterhin rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.