Die Phantasie von Online-Betrügern kennt keine Grenzen – und wird für viele Verbraucher zunehmend zu einem (teuren) Risiko. Zwei neue Maschen beschäftigen die Branche und die Ermittler aktuell.
Variante 1: Kriminelle knacken den E-Mail-Account eines Internetnutzers und bestellen auf dessen Namen Konsumartikel oder besorgen sich damit Geld. Das Problem dabei: Der Betrogene bemerkt die Tat erst, wenn professionelle Inkasso-Firmen ihn mit mitunter harten Bandagen bedrängen, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.
Variante 2: Zu Tausenden werden gefälschte Inkassoforderungen per Mail oder SMS an Verbraucher in Deutschland verschickt. Darin geht es dann beispielsweise um offene Rechnungen für angebliche Anrufe bei Sexhotlines, um vermeintlich illegale Musik-Downloads aus dem Internet oder die Anmeldung bei einer Partnervermittlung.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen weist darauf hin, dass die oft in Südosteuropa beheimateten Betrüger bei dieser Methode immer professioneller vorgehen. Die Zeiten, in denen man gefälschte Mails schon am schlechten Deutsch erkannte, sind passé. Und die Masche funktioniert: Die Mahnung durch eine angebliche Inkassofirma führt oftmals zu Verunsicherung bei Verbrauchern. Viele wissen nicht genau, wie sie sich verhalten sollen, die Forderungen sind ihnen vielleicht auch unangenehm. Deshalb zahlen sie. Zumal eine Zahlungsaufforderung per Mail gerade bei Käufen im Internet an sich kein Hinweis auf unseriöse Praktiken ist.
Doch wer die Zahlungsaufforderung durch ein vermeintliches Inkassobüro penibel prüft, wird möglicherweise schnell fündig. Ein Indiz ist es, wenn bei Nicht-Zahlung mit sehr hohen Geldstrafen gedroht wird. Nicht selten drohen die Absender auch mit Gerichtsverfahren, Hausbesuch oder einer Zwangsvollstreckung. Durch die neue IBAN-Nummer wird es für Verbraucher leicht zu erkennen, ob Geld ins Ausland überwiesen werden soll – und dann für immer weg ist: Die beiden ersten Buchstaben geben das Land an, in dem das Konto eröffnet wurde; in Deutschland ist es das Kürzel DE. Wachsam werden sollte man nach Auffassung von Experten vor allem dann, wenn die IBAN-Nummer das Kürzel BG (Bulgarien) oder RO (Rumänien) trägt. Seriöse Inkassofirmen geben zudem eine Registernummer an. Fehlt diese, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fake. Vorsicht ist zudem geboten, wenn die Angaben im Briefkopf nicht mit dem Rest des Briefes übereinstimmen. Das Schreiben muss sehr genaue Angaben zu der offenen Forderung aufweisen: Der Verbraucher sollte klar erkennen können, wann er mit wem welche Art von Vertrag geschlossen hat.
Wer sich bei einem Verdacht informieren möchte, ober es mit einem unseriösen Inkassounternehmen zu tun hat, kann den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen kontaktieren. Auch die Verbraucherzentralen oder die Polizei helfen weiter. Sollte es um juristische Fragen gehen, ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. Das gilt vor allem vor jeder Zahlung. Ansonsten laufen Verbraucher Gefahr, dass das Geld verloren ist.
Beim Identitätsdiebstahl, der oft über Phishingmails vonstatten geht, zielen die Ganoven darauf ab, die Daten fremder Personen für einen Betrug zu verwenden. Sie lassen sich danach – beispielsweise wegen eines vermeintlichen Notfalls im Ausland – per Mail Geld überweisen. Oder sie bestellen Waren auf Rechnung in einem Onlineshop oder einem Versandhaus. Das allerdings nicht unter eigenem Namen, sondern unter dem, dessen E-Mail-Account sie gehackt haben. Diese Waren werden dann unter falschem Namen meist im Internet weiterverkauft. Um nicht aufzufallen, verzichten die Kriminellen bei dieser Masche natürlich darauf, die Ware an die echte Adresse liefern zu lassen. Sie nutzen dazu Zwischenablagen: leer stehende Wohnungen in großen Wohnblöcken, wo Mittelsmänner zur Annahme bereit stehen, oder Paketstationen, an denen sie das Bestellte abholen können.
Die Gehackten bleiben auf den Kosten sitzen und ahnen gar nicht, was auf sie zukommt. Denn die geprellten Unternehmen, bei denen die Ware bestellt wurde, schalten nach Mahnungen irgendwann Rechtsanwälte und (echte) Inkassofirmen ein. Letztlich kann das auch ein Fall für den Gerichtsvollzieher und das Schuldnerverzeichnis werden. Wer Opfer eines solchen Deliktes geworden ist, sollte die Polizei einschalten und anwaltlichen Beistand suchen. Jede einzelne Forderung, die eintrifft, sollte zur Anzeige gebracht werden. Wenn Inkassofirmen vor der Tür stehen, gelten in der Regel sehr kurze Fristen, um die offenen Forderungen auszugleichen. Zeitlich muss man deshalb ebenfalls schnell reagieren. Allerdings reicht es mitzuteilen, dass man nicht der gesuchte Schuldner ist, sondern Opfer eines Betruges wurde. In diesem Zusammenhang ist es angeraten, das Aktenzeichen der Anzeige anzugeben und in Kopie beizulegen. Von der fordernden Firma sollte man im Gegenzug verlangen, sämtliche vorliegenden Informationen zu dem Sachverhalt zu übermitteln.
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