Eine Flugverspätung kostet Zeit und kann teuer werden. Dennoch haben Sie als Fluggast in der EU besonderen Anspruch und Rechte auf Entschädigung.
Ab einer zweistündigen Wartezeit besteht zunächst nur ein Anspruch auf die Versorgung mit Getränken und Snacks. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben Sie, wenn Ihr Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet hat und Sie in einem europäischen Land gestartet sind. Das gilt auch, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Für diese Flüge gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Die Höhe der Entschädigung hängt schlussendlich von der Gesamtdauer der Verspätung ab und liegt zwischen 250 und 600 €. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn aufgrund der Verspätung der Anschlussflug verpasst wurde – aber nur dann, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden. Verschiebt sich der Flug sogar auf den nächsten Tag, haben Sie das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive bezahltem Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Entschädigung verfällt, wenn sich der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet oder annulliert werden muss.
Die Summe der Kilometer berechnet sich anhand der Großkreisentfernung (die auch als „Luftlinie“ bezeichnet wird), nicht nach der eigentlichen Flugstrecke. Eventuelle Entschädigungszahlungen müssen dem Passagier zudem in finanzieller Form – also als Überweisung bzw. Auszahlung – erstattet werden. Gutscheine oder Meilen sind als Entschädigung für Flugverspätungen nicht zulässig.
Eine Airline muss nichts zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter verstehen die Gerichte Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind.
Ereignisse die die Airline nicht beherrschen kann sind zum Beispiel:
Hat Ihr Flug sich mehr als drei Stunden verspätet und Sie möchten Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen ermitteln Sie Ihre Ansprüche und erstellen Sie ein Schreiben, mit dem Sie die Ausgleichszahlung einfordern. Dazu können Sie unseren kostenlosen Musterbrief, zur Ausgleichszahlung bei erheblicher Verspätung eines Fluges, nutzen.
Weigert sich die Airline zu zahlen, können Sie unsere telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen in einem ersten Gespräch Ihren Fall einzuschätzen und können Ihnen Handlungsempfehlungen geben.
Damit Sie für diese Fälle optimal vorbereitet sind, sollten Sie schon am Flughafen im Falle einer Flugverspätung einige Vorkehrungen treffen:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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