STAND 18.08.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Eine Vorladung als Zeuge in einem rechtlichen Verfahren kann eine verwirrende und einschüchternde Erfahrung sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Zeuge genauestens über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Zeuge vor Gericht achten müssen, wann Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wann Sie eine Zeugenentschädigung bei Verdienstausfall bekommen.
Als Zeuge vor Gericht oder nach einer Zeugenvorladung von der Polizei haben Sie die verantwortungsvolle Aufgabe, zur Wahrheitsfindung beizutragen. In dieser wichtigen Rolle sind Sie sowohl mit bestimmten Pflichten als auch mit Rechten ausgestattet.
Zu Ihren Pflichten als Zeuge zählen:
Zu Ihren Rechten als Zeuge zählen:
Indem Sie sich auf Ihre Pflichten konzentrieren und gleichzeitig Ihre Rechte wahrnehmen, können Sie dazu beitragen, eine gerechte und umfassende Wahrheitsfindung im rechtlichen Verfahren zu ermöglichen, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge vor Gericht erhalten.
Bei Ihrer Aussage als Zeuge ist es ratsam, möglichst klar und präzise zu antworten. Vermeiden Sie Spekulationen oder Vermutungen und beschränken Sie sich auf die Fakten, die Sie selbst beobachtet haben.
Wenn Sie sich an etwas nicht erinnern oder unsicher sind, ist es in Ordnung, dies anzugeben, anstatt unsichere Angaben zu machen. Eine klare und wahrheitsgemäße Aussage ist am effektivsten und Sie können Missverständnisse vermeiden.
Wenn Sie als Zeuge vor der Polizei aussagen und dabei lügen, können Sie nicht wegen Meineids oder falscher uneidlicher Aussage nach den §§ 153 ff. StGB belangt werden, da die Polizei keine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist. In Betracht kommen aber andere Straftatbestände, wie zum Beispiel Begünstigung, falsche Verdächtigung oder Strafvereitelung. Es ist deshalb ratsam, immer wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen.
Es gibt Situationen, in denen Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, bestimmte Fragen zu beantworten, die Ihre eigene Strafverfolgung oder die einer nahestehenden Person zur Folge haben könnten. In solchen Fällen dürfen Sie die Zeugenaussage verweigern.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für enge Familienangehörige des Angeklagten sowie in bestimmten Fällen gemäß § 53 StPO für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte.
Sie haben das Recht, einen Zeugenbeistand mitzunehmen, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten. In einigen Fällen kann es äußerst sinnvoll sein, nicht auf einen Zeugenbeistand zu verzichten.
Ein Zeugenbeistand ist eine Person, die Sie während Ihrer Aussage unterstützt und berät. Dies kann ein Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson sein. Diese Person kann Ihnen helfen, ruhig und sachlich zu bleiben, unangemessene Fragen zu erkennen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.
Wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten haben und sich nicht sicher sind, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, kann ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht Ihnen wertvolle Unterstützung bieten.
Unsere spezialisierten Anwälte können Ihnen von der Vorbereitung auf Ihre Aussage bis zur Wahrung Ihrer Rechte während des Verfahrens behilflich sein. Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge kennen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten, ohne dabei Ihre eigenen Interessen zu vernachlässigen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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