STAND 07.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Weihnachten ist die Zeit der Besinnlichkeit – der feierliche Anlass sorgt aber auch immer wieder für interessante Fragen im Arbeitsrecht. Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Und dürfen Arbeitgeber zu Weihnachten eine Kündigung aussprechen? Hier erhalten Sie Antworten auf die fünf häufigsten Arbeitsrecht-Fragen zu Weihnachten.
Ob die Weihnachtsfeier in Präsenz oder wegen Krankheitsfällen remote stattfindet: Es gibt immer Mitarbeitende, die solche Veranstaltungen meiden. In beiden Fällen besteht für Mitarbeitende keine Teilnahmepflicht. Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, müssen alle Mitarbeitende, die nicht teilnehmen möchten, ihrer regulären Arbeit nachkommen.
Im Arbeitsrecht ist Weihnachten ein wichtiges Thema, wenn es um Kündigungen geht. Zum Ende des Jahres laufen nämlich auch viele Kündigungsfristen ab: Am 31. Dezember endet ein Monat, ein Quartal und zugleich ein Kalender(-halb-)jahr. Deshalb handelt es sich auch um ein magisches Datum für die Personalabteilung, da bis zum Jahresende oftmals Kündigungen ausgesprochen werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist müssen Feier- und Sonntage berücksichtigt werden. Deshalb ist es in einer feiertagsintensiven Zeit wie dem Dezember empfehlenswert, mit dem Verschicken des Kündigungsschreibens nicht bis zum 31. Dezember zu warten.
Der Heiligabend muss dabei nicht besonders berücksichtigt werden, denn es handelt sich um einen normalen Arbeitstag. Die Kündigung kann also an Heiligabend zugestellt werden. Das geschieht entweder durch Einwurf in den Briefkasten oder persönlich im Betrieb. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung? Dann besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Jedes Unternehmen kann in seinen unternehmensinternen Richtlinien festlegen, ob Mitarbeitende Weihnachtsgeschenke von Geschäftspartnern annehmen dürfen. Ist es verboten, sollten Mitarbeitende sich an diese Regelung halten, da ihnen sonst eine Kündigung drohen kann. Zudem müssen die Schenkungen im Einzelfall sozialadäquat sein. Geringfügige Geschenke sind zumeist erlaubt. Ob der Gutschein über 200 Euro oder der ausgesuchte Cognac noch der Stellung des jeweiligen Mitarbeiters entspricht, muss individuell bewertet werden.
Der 24. Dezember ist kein Feiertag und damit ein normaler Arbeitstag. Es gibt zwei Ausnahmen, die es erlauben, an diesem Tag nicht zu arbeiten:
Alternativ kann ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden oder ein Schichtwechsel mit Kollegen in Frage kommen.
Es ist von den Regelungen im Arbeitsvertrag abhängig, ob ein Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. In dem Arbeits- oder Tarifvertrag kann explizit geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld erhält, das Teil seiner Vergütung für die geleistete Arbeit ist. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters bzw. der Gewerkschaft ist das Einbehalten des Weihnachtsgeldes hier praktisch nicht möglich.
Ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und keine vertraglich festgelegte Leistung, gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld und es kann einbehalten werden.
Wurde Ihnen zum Ende des Jahres gekündigt? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie das Weihnachtsgeschenk eines Kunden behalten haben? Wenn Sie Arbeitsrecht-Fragen rund um das Thema Weihnachten haben, dann vereinbaren Sie gern einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht wird Sie gern beraten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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