STAND 03.10.2022 | LESEZEIT 6 MIN
Gerade bei den hohen Energiepreisen blicken Verbraucher besorgt auf die Abrechnung. Laut Statista.de hat sich der Preis für Heizöl von 2010 mit 65 Cent pro Liter auf 128,67 Cent pro Liter im Jahr 2022 verteuert. Wer überlässt da schon gerne dem neuen Eigentümer einfach so das Heizöl? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn beim Hausverkauf noch Heizöl im Tank ist?
Die Unsicherheiten an den Rohstoffmärkten haben dazu geführt, dass das Befüllen der Öltanks ganzjährig teuer ist. Der alte Rat, Heizöl im Frühjahr oder Sommer zu kaufen, ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist also egal, wann Ihr Haus verkauft werden soll, es kann immer sein, dass Sie gerade den Tank vollgemacht haben. Die Heizungsanlage gehört zu den beweglichen Sachen und damit auch das in ihr befindliche Heizöl.
Rechtlich gesehen hat der Gesetzgeber diese Frage klar geregelt. Laut BGB ist Heizöl als notwendiges Zubehör einer Sache, in dem Fall des Hauses, anzusehen. Dadurch ist das Heizöl nicht selbständig, sondern gehört zum Haus und geht beim Verkauf an den neuen Eigentümer über. Hier gibt es grundsätzlich keinen rechtlichen Spielraum.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung oder Aussage über den Füllstand des Heizöltanks. Allerdings besteht eine Ausnahme, und zwar die, dass nachgetankt werden muss, wenn durch Frost möglicherweise Schäden am Haus entstehen könnten.
Da Heizöl als Zubehör gilt, darf man es laut Gesetz nach dem Hausverkauf nicht mehr abpumpen. Der alte Besitzer oder Bewohner ist also verpflichtet, das Heizöl im Tank zu belassen, denn es geht an den neuen Eigentümer beim Hauskauf über. Allerdings besteht die Ausnahme einer vertraglichen Vereinbarung, in der gegebenenfalls das Abpumpen des Heizöls geregelt sein kann.
Eine abweichende vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer kann verhindern, dass Sie das vorhandene Heizöl mitverkaufen. Denn es besteht die Möglichkeit, sich mit dem neuen Eigentümer des Hauses auf einen Deal zu einigen, der jedoch genau im Vertrag aufgelistet sein muss.
Mit dieser Vereinbarung kann sowohl der Kauf des vorhandenen Heizöls möglich sein, als auch das nachträgliche Abpumpen des im Tank vorhandenen Heizöls. Wichtig ist dabei aber immer, dass beide Seiten den Vereinbarungen schriftlich zustimmen und sie als Anhang zum Kaufvertrag gehören, also ebenfalls notariell beurkundet werden müssen.
Nein, Sie können leider keinen Anspruch auf eine solche Vereinbarung geltend machen. Sich also beim Hausverkauf zu weigern, das Heizöl im Tank zu belassen, hat bedauerlicherweise keine erfolgversprechenden Aussichten. Die KLUGO-Erstberatung hilft Ihnen bei allen Fragen rund um Wohnen, Bauen & Eigentum.
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