Youtube Rechte
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Hat YouTube Rechte an meinen hochgeladenen Videos?

Fernsehen war gestern, YouTube ist heute: Auf der Plattform gibt es eine unendliche Anzahl an Videoinhalten für jeden Geschmack. Einige Nutzer probieren sich gern selbst aus und stellen eigene Videos ins Netz. Wer das ausprobieren möchte, sollte jedoch darauf achten, auf YouTube keine Rechte Dritter zu verletzen. Das kann schnell sehr teuer werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videoinhalte dürfen keine Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
  • Youtube hat das Recht, veröffentlichte Videos zu teilen und zu nutzen.
  • Dritte haben das Recht, YouTube-Videos anzuschauen und ggf. einzubetten, jedoch nicht das Recht, YouTube-Inhalte zu vervielfältigen und zu teilen.
  • Ausnahme ist hier das Downloaden von Videos für den Privatgebrauch.

Was darf ich auf YouTube hochladen?

Wer etwas auf YouTube hochladen möchte, der muss die Rechtssituation beachten. Völlig unproblematisch ist es, wenn die Urheberrechte bei dem Nutzer liegen, der das Video hochlädt und alle Teile des Videos selbstgedreht sind.

Enthält das Video beispielsweise die folgenden Inhalte, können Rechte weiterer Personen/Marken betroffen sein:

  • Mitschnitte aus Fernsehprogrammen, Konzerte, Filme und Musik: Diese sind in den meisten Fällen geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers verwertet werden. Das gilt auch für Musik, die nicht durch eine Creative Common-Lizenz freigegeben ist und auch für eigene Coverversionen. Tipp: YouTube stellt in seinem Editor lizenzfreie Musik zur Verfügung.
  • Geschütztes Material/Marken: Urheberrechtlich geschützte Produkte und Marken (z. B. Logos, Plakate, Kunst) dürfen ohne Genehmigung nur als beliebig austauschbares Beiwerk auftauchen und nicht ein expliziter Gegenstand des Videos sein.
  • Dritte Personen: Sobald Personen im Mittelpunkt des Videos stehen und nicht mehr als Beiwerk beliebig austauschbar sind, werden unter Umständen die Persönlichkeitsrechte der Person verletzt. Deshalb braucht es vorab das Einverständnis der jeweiligen Person.

Das Einbauen von fremden Videomaterial muss immer strengstens hinterfragt werden. Ohne Genehmigung ist das nur möglich, wenn das Video sich explizit mit dem Inhalt des Videoschnipsels befasst.

Dann greift das Zitatrecht (§ 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG)), „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Das Zitatrecht wird jedoch sehr eng ausgelegt. Es kann also ziemlich schnell zu Rechtsverletzungen kommen. Deshalb sollte jedes Video vor dem Upload genauesten geprüft werden.

Welche Rechte hat YouTube an meinen Videos?

YouTube ist eine sehr geeignete Plattform, um eigene Videoinhalte mit anderen Menschen weltweit zu teilen. Jedoch sollte beachtet werden, dass YouTube im Gegenzug Rechte am Video erhält. Selbstverständlich bleibt der Video-Creator der Urheber und hat damit auch alle Urheberrechte. (Das Urheberrecht wurde durch die Abstimmung im EU-Parlamant, das sich für einen Uploadfilter aussprach, gestärkt.) In den Nutzungsbedingungen ist geregelt, welche Rechte YouTube erhält.

Das sind im Besonderen die folgenden Rechte:

  • Lizenz zur weltweiten, nicht-exklusiven und kostenlosen Nutzung des Videos: Die Lizenz ist die Grundlage dafür, dass YouTube das Video eines Dritten überhaupt veröffentlichen darf.
  • Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung: YouTube erhält das Recht, das Video auch selbst nutzen und teilen zu dürfen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass YouTube seit 2006 ein Tochterunternehmen von Google ist. Diese Rechteübertragung gilt auch für den Mutterkonzern, womit auch Google das Video teilen darf.
  • Das Recht auf Verbreitung und Vervielfältigung ist nicht-exklusiv. Das bedeutet, dass der Nutzer sein Video auch auf anderen Plattformen verbreiten und weiterhin über sein Werk verfügen darf. Zudem kann er die Nutzungsrechte für YouTube widerrufen, in dem er das Video wieder löscht und so von der Plattform nimmt.

Welche Rechte haben Dritte an den hochgeladenen Inhalten?

Mit dem Hochladen des Videos erlaubt man Dritten, das Video anzuschauen. Nutzer erhalten jedoch nicht das Recht, das Video zu kopieren oder zu vervielfältigen. Das Downloaden von Videos ist gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausschließlich gestattet, wenn die Kopie tatsächlich nur privat gebraucht wird, der Nutzer eine Privatperson ist und das Video keine Rechtsverstöße beinhaltet.

Zudem ist es gestattet, das Video auf einer Website oder in einem anderen digitalen Medium einzubetten. Dieses „Embedden“ stellt eine Art von Streaming dar, da die Datei nicht auf einem dritten Server liegt, sondern weiterhin auf der YouTube-Plattform verbleibt. Voraussetzung ist lediglich, dass das eingebettete YouTube-Video keine Rechte Dritter verletzt.

Werden Ihre Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte durch ein YouTube-Video verletzt? Dann sprechen Sie mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Urheberrecht und erhalten Sie wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen.

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