Fernsehen war gestern, YouTube ist heute: Auf der Plattform gibt es eine unendliche Anzahl an Videoinhalten für jeden Geschmack. Einige Nutzer probieren sich gern selbst aus und stellen eigene Videos ins Netz. Wer das ausprobieren möchte, sollte jedoch darauf achten, auf YouTube keine Rechte Dritter zu verletzen. Das kann schnell sehr teuer werden.
Wer etwas auf YouTube hochladen möchte, der muss die Rechtssituation beachten. Völlig unproblematisch ist es, wenn die Urheberrechte bei dem Nutzer liegen, der das Video hochlädt und alle Teile des Videos selbstgedreht sind.
Enthält das Video beispielsweise die folgenden Inhalte, können Rechte weiterer Personen/Marken betroffen sein:
Das Einbauen von fremden Videomaterial muss immer strengstens hinterfragt werden. Ohne Genehmigung ist das nur möglich, wenn das Video sich explizit mit dem Inhalt des Videoschnipsels befasst.
Dann greift das Zitatrecht (§ 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG)), „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Das Zitatrecht wird jedoch sehr eng ausgelegt. Es kann also ziemlich schnell zu Rechtsverletzungen kommen. Deshalb sollte jedes Video vor dem Upload genauesten geprüft werden.
YouTube ist eine sehr geeignete Plattform, um eigene Videoinhalte mit anderen Menschen weltweit zu teilen. Jedoch sollte beachtet werden, dass YouTube im Gegenzug Rechte am Video erhält. Selbstverständlich bleibt der Video-Creator der Urheber und hat damit auch alle Urheberrechte. (Das Urheberrecht wurde durch die Abstimmung im EU-Parlamant, das sich für einen Uploadfilter aussprach, gestärkt.) In den Nutzungsbedingungen ist geregelt, welche Rechte YouTube erhält.
Das sind im Besonderen die folgenden Rechte:
Mit dem Hochladen des Videos erlaubt man Dritten, das Video anzuschauen. Nutzer erhalten jedoch nicht das Recht, das Video zu kopieren oder zu vervielfältigen. Das Downloaden von Videos ist gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausschließlich gestattet, wenn die Kopie tatsächlich nur privat gebraucht wird, der Nutzer eine Privatperson ist und das Video keine Rechtsverstöße beinhaltet.
Zudem ist es gestattet, das Video auf einer Website oder in einem anderen digitalen Medium einzubetten. Dieses „Embedden“ stellt eine Art von Streaming dar, da die Datei nicht auf einem dritten Server liegt, sondern weiterhin auf der YouTube-Plattform verbleibt. Voraussetzung ist lediglich, dass das eingebettete YouTube-Video keine Rechte Dritter verletzt.
Werden Ihre Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte durch ein YouTube-Video verletzt? Dann sprechen Sie mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Urheberrecht und erhalten Sie wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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