Rechtsschutzversicherungen dienen dazu, Kosten im Falle eines Rechtsstreites zu decken. Es kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein, ob dieser von der Versicherung gedeckt ist.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und wissen nicht, ob Ihnen diese auch in Ihrem konkreten Rechtsfall weiterhilft? Sprechen Sie unsere Partner-Anwälte für Vertragsrecht in der telefonischen Erstberatung an und erfahren Sie, wie Sie bei einer Kostenschutzanfrage vorgehen müssen. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob der gemeldete Rechtsfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden kann. Das spart Ärger und vor allem Geld.
In Kapitel 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird unter anderem beschrieben, welche Leistung vom Versicherer erbracht werden muss:
Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Eine Rechtsschutzversicherung soll Sie bei einem Rechtsstreit vor finanziellen Risiken schützen. Sollten Sie also in eine Situation geraten, in der Sie um Ihr Recht streiten müssen, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die mit der Rechtsverfolgung anfallenden Kosten – wie zum Beispiel die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten.
Die Kostenübernahme sowie der generelle Deckungsschutz hängt wie auch bei anderen Versicherungsmodellen von den Versicherungsbedingungen ab. Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) werden Ihnen bei Versicherungsabschluss übergeben und liefern eine Übersicht über die abgedeckten Versicherungsfälle in Ihrem Versicherungstarif.
Eine Rechtsschutzversicherung kann sich schnell lohnen. Häufig kommt sie bei Rechtsstreitigkeiten zum Einsatz, die man nicht zwangsläufig selbst verursacht hat. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Arbeitsrechtsstreitigkeiten oder auch der einfache Kauf eines Pkws können Auslöser eines Rechtsstreites sein. Allerdings ist die Frage, ob sich die Rechtsschutzversicherung tatsächlich "lohnt", auch von den Umständen des Einzelfalles ab und ist eng mit den Lebensumständen des Versicherungsnehmers verbunden. Beispielsweise ist es für Versicherungsnehmer ohne Auto in der Regel überflüssig, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Ebenfalls ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung tatsächlich nur für diejenigen Versicherungsnehmer von Bedeutung, die über vermietete Immobilien verfügen. Hier gilt es also, vor dem Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Rechtsschutzversicherung überhaupt sinnvoll ist und eine tatsächliche Absicherung mit sich bringt.
Wichtig zu wissen: Verheiratete bzw. verpartnerte Personen benötigen nur eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf beide Personen. Das gilt analog auch bei den sogenannten Familientarifen: Auch diese erstrecken sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch auf die eigenen Kinder. Diese sind bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich kostenfrei mitversichert. Dieser Versicherungsschutz kann sich bis zum 25. Lebensjahr oder sogar darüber hinaus verlängern, wenn das Kind studiert oder sich in einer Ausbildung befindet. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt, nicht verheiratet ist und kein eigenes Einkommen bezieht. Ein sogenannter Singletarif beinhaltet diese Mitversicherung hingegen nicht.
Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich nicht nur weiteren Ärger, sondern auch bares Geld sparen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das für sich passende Rechtsschutzpaket finden.
Dabei ist es typisch, dass eine Absicherung nur für diejenigen Risiken vorgenommen wird, die auch zu den Lebensumständen des Versicherungsnehmers passen. Damit erhalten Verbraucher einen höchst individuellen Schutz - und sind nicht gezwungen, Risiken abzudecken, die realistisch ohnehin nicht von Bedeutung sind. Allerdings sollten Sie bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung tatsächliche Risiken auch mit einschließen, denn: Alles, was Sie vom Versicherungsschutz ausschließen, wird auch nicht von der Versicherung reguliert.
Zu den klassischen Bausteinen einer Rechtsschutzversicherung gehören die Bereiche:
Achten Sie beim Abschluss darauf, dass die Deckungssumme hoch genug ist und auch über das Internet geschlossene Verträge von der Versicherung geschützt sind. Eine telefonische Beratung sollte im Versicherungspaket enthalten sein.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss vor der Inanspruchnahme eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten verstreichen lassen. Erst dann kann die Leistung aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen werden. Ausnahmen ergeben sich lediglich im Bereich des Mietrechtsschutzes und beim Verkehrsrechtsschutz: Hier ist es möglich, sogar rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Eine Rechtsschutzversicherung wird klassischerweise in drei Bereiche unterteilt:
Die verschiedenen Bereiche beinhalten wiederum sogenannte Leistungsarten. Diese beschreiben den Umfang des Versicherungsschutzes.
Privatrechtsschutz umfasst u. a.:
Berufsrechtsschutz umfasst u. a.:
Verkehrsrechtsschutz umfasst u. a.:
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind eigenständige Bereiche, die klassischerweise in einem Rechtsschutzvertrag enthalten sind. Sie können auf Wunsch herausgenommen werden, um eine geringere monatliche Belastung zu erzielen. Wohnrechtliche- und eigentumsrechtliche Angelegenheiten sind in der Regel nicht mit abgedeckt und müssen zusätzlich versichert werden. Welches Rechtsschutzpaket für Sie passt, ist abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation.
Allerdings ist auch bei umfangreichen Leistungspaketen klar, dass in bestimmten Fällen die Rechtsschutzversicherung nicht greift.
Dazu zählen zum Beispiel:
Zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung gehören unterschiedliche Kosten, die im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung auf den Versicherungsnehmer zukommen
Das sind beispielsweise:
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung hängen vom Leistungsumfang Ihres Rechtsschutzvertrages und dem Vertrag zugrundeliegenden Selbstbehalt ab. Sie bewegen sich gewöhnlich zwischen 15 und 30 Euro pro Monat. Bevor Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheiden, sollten Sie die verschiedenen Anbieter sorgfältig vergleichen oder einen Ihrer aktuellen Versicherer nach einem günstigen Angebot fragen.
Neben den monatlichen Kosten für die Rechtsschutzversicherung kommt ein vertraglicher Selbstbehalt hinzu. Hierbei handelt es sich um einen Eigenanteil, der von Ihnen einmal pro Rechtsschutzfall an die Versicherung gezahlt werden muss. Dieser Anteil beträgt in der Regel 150 bis 250 Euro, je nach Höhe Ihres monatlichen Versicherungsbeitrages.
Wir wollen Ihnen am Beispiel einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zeigen, welche Kosten ohne Rechtsschutzversicherung auf Sie zukommen könnten:
Beispiel: Arbeitnehmer (A) möchte gegenüber Arbeitgeber (B) Lohnrückstände in Höhe von 10.000 Euro einklagen.
Die Kosten sowohl für den Rechtsanwalt wie auch für ein anschließendes Gerichtsverfahren bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert ist in diesem Fall der streitige Betrag der Lohnrückstände in Höhe von 10.000 Euro.
Sollte die Angelegenheit durch ein Urteil beendet werden, hat der Anwalt einen Anspruch auf:
Streitwert: 10.000 Euro | Kosten |
---|---|
1,3 Verfahrensgebühr | 725,40 Euro |
1,2 Termingebühr | 690,85 € |
Auslagen | 20,00 Euro |
MwSt. | 268,85 Euro |
Gesamtkosten | 1.683,85 Euro |
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es nicht wie in zivilrechtlichen Streitigkeiten einen Kostenerstattungsanspruch bei obsiegendem Urteil. Das bedeutet, dass bei Arbeitsrechtsprozessen jede Seite Ihre eigenen Kosten zu tragen hat, selbst wenn eine Seite den Prozess gewinnt.
Diese und weitere Kosten können je nach Art und Umfang der Rechtsstreitigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Es gibt viele Angelegenheiten, die durch einen hohen Streitwert schnell zu einem Kostenrisiko führen können. Damit Sie die anfallenden Kosten nicht alleine tragen müssen, ist es durchaus sinnvoll, frühzeitig über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Falls es zu einem Streitfall kommt und Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, gehen Sie also wie folgt vor:
Bei ersten Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte für Versicherungsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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