Wenn ein Streitfall vorliegt, stellt sich häufig die Frage der aufkommenden Prozesskosten. Diese sind komplex und werden auf Grundlage vieler Aspekte berechnet. Unser Prozesskostenrechner kann Ihnen zu einem ersten Überblick verhelfen.
Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden: Geraten Sie in einen Rechtsstreit, müssen Sie mit Kosten für den eigenen Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige rechnen. Sollten Sie verlieren, tragen Sie zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
In § 91 Zivilprozessordnung wird festgelegt, welche Kosten des Prozesses durch welche Partei zu tragen sind.
Dabei bestimmt Absatz (1), dass derjenige, der den Gerichtsprozess verliert, die entsprechenden Kosten des Gegners tragen muss. Hierzu gehören auch Reisekosten und Entschädigungen für Zeitversäumnisse.
Nach Absatz (2) hat die unterliegende Partei ebenfalls die Kosten des Rechtsanwaltes der anderen Partei zu tragen. Dazu gehören alle gesetzlichen Gebühren und Auslagen, aber auch Reisekosten.
Der Prozesskostenrechner dient zur Abschätzung des gesamten Kostenrisikos für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Er berücksichtigt die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten (gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der am 01.08.2013 geltenden Fassung) als auch die Gerichtskosten (gemäß Gerichtskostengesetz in der am 01.01.2014 geltenden Fassung). Der Rechner kann zur Kostenberechnung von zivilrechtlichen Streitigkeiten herangezogen werden – häufig bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen.
Falls Sie nicht in der Lage sind, Ihre Prozesskosten selbst zu tragen, können Sie auch Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. Diese stützt sich auf die finanzielle Situation des Antragstellers.
Zur Berechnung der Prozesskosten ist die Angabe des Streitwerts bzw. Gegenstandswerts notwendig. Der Streitwert ist der geldwerte Ausdruck des jeweiligen Streitgegenstandes eines Gerichtsprozesses. Außerhalb eines Verfahrens vor Gericht spricht man vom Gegenstandswert. Konkrete Schulden oder Ansprüche gegenüber anderen werden direkt übernommen, bei Sachen erfolgt eine Wertschätzung. Der Streitwert ist maßgeblich für die Höhe der im Prozess entstehenden Gebühren für Gericht und Anwälte.
Auch die Anzahl der Mandanten und Gegner dient als Berechnungsgrundlage: Mit jedem weiteren Beteiligten erhöhen sich die Kosten des Prozesses. Der Rechner berücksichtigt zudem Besonderheiten wie die Anrechnung einer vorherigen außergerichtlichen Vertretung oder einen erhöhten Aufwand für Beweisaufnahmen.
Die Entwicklung des Verfahrens entscheidet maßgeblich über die Höhe der Kosten. Einigen Sie sich mit der gegnerischen Partei außergerichtlich, haben Sie in der Regel mit geringeren Kosten zu rechnen – endet der Prozess durch ein Urteil, sind die Kosten meist höher.
Läuft das Verfahren über mehrere Instanzen, entstehen zusätzliche Prozesskosten. In diesem Falle berücksichtigt der Rechner auch:
Mithilfe des Rechners erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung der voraussichtlichen Prozesskosten durch alle Instanzen – die Fälle der Praxis sind jedoch meist deutlich komplexer. Eine konkretere Einschätzung Ihres individuellen Falles kann daher nur ein Rechtsexperte vornehmen. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne in unserer persönlichen, telefonischen Erstberatung und klären Ihre Fragen.
Zur gesonderten Berechnung der voraussichtlichen Kosten für einen Anwalt steht Ihnen zudem unser Anwaltskostenrechner zur Verfügung.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie bei der Berechnung Ihrer möglichen Prozesskosten beachten müssen:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.