Rentenrechner
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Rentenrechner

Berechnen Sie mit dem Rentenrechner Ihre persönliche Rente. Mit wenigen Klicks finden Sie bei uns Ihre Rentenhöhe sowie den regulären Beginn Ihrer Altersrente heraus.

Rentenrechner: Dieses Geld bleibt Ihnen im Alter


Die Rentenberechnung mit dem Rentenrechner dient dazu, Ihre voraussichtliche Rente zu kalkulieren. Hierfür müssen Sie einige wenige Angaben zu Ihrem Berufsbeginn, Ihrem Bruttogehalt und Ihrem Berufsjahr machen. Der Rechner ermittelt im Anschluss, unter Berücksichtigung der zukünftigen Preisentwicklung, ein aussagekräftiges Ergebnis. Je weiter das Rentenalter jedoch in der Zukunft liegt, umso ungenauer wird die jeweilige Berechnung.

Was kann der Rentenrechner?

Sie möchten Ihre Rente berechnen? Dann tragen Sie Ihre persönlichen Angaben in den Rentenrechner ein und erfahren Sie Ihre Rentenhöhe im Alter. Anhand des persönlichen Einkommens und Ihres Alters führt der Rentenrechner eine Hochrechnung Ihrer vergangenen Einkünfte und noch folgenden Arbeitsjahre durch. Eine spezielle Methodik analysiert entsprechend Ihr Renteneintrittsalter und Ihre Rentenhöhe. Vor allem der Brutto-Lohn ist Grundlage für die spätere Rente. Zudem bestimmen das Rentenalter und die Dauer der Berufstätigkeit die Rentenhöhe. Außerdem berücksichtigt der Rechner, dass zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende hin mehr verdient wird. Mögliche Tariferhöhungen werden ebenfalls einkalkuliert.

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Verlassen Sie sich nicht nur auf die gesetzliche Rente. Sorgen Sie immer selbst vor und kümmern Sie sich um eine umfassende Altersvorsorge für eine ausreichende Rentenhöhe.

Rentenberechnung: Wie berechnet sich die Rente?

Verschiedene Angaben werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt: Die Rentenformel setzt sich aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem Rentenwert zusammen. Die Formel zur Berechnung der Rente lautet also E x Z x R x A. Grundlage für die Berechnung ist das jeweilige Bruttoeinkommen. Der Zugangsfaktor beeinflusst ebenfalls die Rente. Gehen Sie mit 65 Jahren in Rente, haben Sie einen Zugangsfaktor von 1,0. Jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, sinkt dieser um 0,3 Prozentpunkte. Ein einziges Jahr macht entsprechend einen Faktor von 3,6 % aus. Arbeiten Sie länger, erhalten Sie anschließend auch mehr Rente.

Rentenanpassung der Bundesregierung für Ost- und Westdeutschland – Infografik
Rentenanpassung der Bundesregierung für Ost- und Westdeutschland – Infografik

Der Rentenart-Faktor ist bei der Altersrente 1. Bei der Witwenrente beträgt er allerdings 0,55 und bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Unter dem Rentenwert lässt sich die monatliche Rente für ein Jahr Beitragszahlung beim Durchschnittslohn berechnen. In jedem Jahr wird dieser Beitrag neu festgelegt.

Die Bestandteile der Rente sind also:

  • Entgeltpunkte
  • Zugangsfaktor
  • Rentenart-Faktor
  • Rentenwert
Die Rente setzt sich aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem Rentenwert zusammen. Vor allem das Rentenalter beeinflusst die Rentenhöhe. Bei einem Rentenalter von 65 Jahren liegt der Faktor bei 1,0.

Welche Angaben sind beim Rentenrechner nötig?

Ihre Rente können Sie mit wenigen Angaben in unserem Rentenrechner berechnen. Neben dem Geburtsdatum geben Sie hier an, ob Sie schwerbehindert oder im Bergbau beschäftigt sind. Auch das Alter, das Sie beim Berufseinstieg hatten, sowie das aktuelle Monatsbrutto und der Arbeitsort sind als Angaben notwendig. Der belegungsfähige Raum beginnt ab dem 17. Lebensjahr. Hierzu wird ebenfalls ein Wehr- oder Zivildienst hinzugezählt. Eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung zählt jedoch nicht dazu.

Die Berechnung gliedert sich in drei Renten: die reguläre Altersrente mit 67 Jahren, die frühestmögliche Rente ohne Abschlag sowie die frühestmögliche Rente mit Abschlag. Die Mindestversicherung von 35 Jahren muss bei der früheren Altersrente erfüllt sein. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick und nutzen Sie den Rentenrechner.

Checkliste für den Rentenrechner:

  • Arbeitsort und Geburtsjahr
  • Bruttolohn
  • Schwerbehinderung
  • Beschäftigung im Bergbau
  • Kirchensteuer
  • Alter bei Berufseinstieg

Was ist das aktuelle Renteneintrittsalter?

In den letzten Jahren stieg die Altersgrenze für die Rente immer weiter an. Es gibt allerdings die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Hier müssen Sie jedoch etwaige Abschläge in Kauf nehmen. Nach 35 Jahren Wartezeit ist ein früherer Renteneintritt möglich, und zwar mit dem 63. Lebensjahr. Das aktuelle Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer nach dem Geburtsjahr 1964 liegt bei 67 Jahren.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Zudem gibt es Rente nicht nur im Alter: Ist die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder der Ehemann verstorben, gibt es frühere Rente oder Witwenrente. Auch bei einer Arbeitslosigkeit bestehen Rentenansprüche. Die Höhe der Rente hängt von der Laufzeit des Arbeitslosengeldes und des Zeitraumes ab. Allerdings sind die Zahlungen im Vergleich zur Rente von Erwerbstätigen relativ gering. Aus diesem Grund steht aktuell das Thema Mindestrente in der politischen Diskussion.

Monatliche Rente gemäß § 64 SGB VI


Nach § 64 SGB VI wird die monatliche Rente nach der Rentenformel berechnet. Hierfür werden die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenart-Faktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Nutzen Sie jetzt die Rentenberechnung und machen Sie sich einen Überblick über Ihre zukünftige Nettorente. Bei rechtlichen Fragen zum Thema Versicherungsrecht und Rente helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonische Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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