STAND 13.06.2019 | LESEZEIT 4 MIN
Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub! Der Bildungsurlaub dient der beruflichen Weiterbildung, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Man nennt ihn auch Bildungsfreistellung, da er ein Urlaub vom eigentlichen Job ist. Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich geregelt – bis auf Bayern und Sachsen auf Landesebene mit Bildungsurlaubsgesetzen. Fünf bis zehn Tage gewähren die meisten deutschen Bundesländer an Bildungsurlaub.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 völkerrechtlich verpflichtet, den bezahlten Bildungsurlaub einzuführen – wenn er der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung diene. Dahinter steckt die Idee vom lebenslangen Lernen.
Dennoch fehlt ein einheitliches Gesetz bis heute. Denn in Deutschland herrscht Kulturhoheit der Länder, der Bund hat keine Bildungshoheit. Daher ist der Bildungsurlaub Ländersache und wird in Landesgesetzen geregelt. Bis auf Bayern und Sachsen haben heute alle Bundesländer Bildungsurlaubsgesetze beziehungsweise Bildungsfreistellungsgesetze erlassen.
Nach dem Gesetz hat man einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, den man gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Sie haben die freie Wahl, welchen Inhalt Ihr Bildungsurlaub hat. Der Anspruch auf den Bildungsurlaub hängt jedoch davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten beziehungsweise der Sitz des Unternehmens ist, in dem Sie arbeiten. Es kommt also darauf an, ob das gewünschte Angebot zur Weiterbildung im betreffenden Bundesland auch als Bildungsurlaub anerkannt ist. Nur, wenn das der Fall ist, haben Sie auch Anspruch darauf.
Doch auch wenn die Bundesländer Ihnen den Anspruch auf Bildungsurlaub per Gesetz garantieren – das letzte Wort dazu hat Ihr Arbeitgeber. Er kann sich für oder gegen Ihren Antrag auf Bildungsurlaub entscheiden. Viele Arbeitgeber machen ihre Zustimmung zum Bildungsurlaubsantrag davon abhängig, ob sie davon etwas haben (Mindestnutzen) – schließlich bezahlen sie Ihnen währenddessen weiterhin Ihr Geld (Lohnfortzahlung).
Die Kosten für den Bildungsurlaub, also die Seminargebühren, tragen Sie als Arbeitnehmer selbst. Verschiedene Förderprogramme greifen Ihnen bei der Finanzierung unter die Arme – zum Beispiel die Begabtenprämie oder die Bildungsprämie (Prämiengutschein über bis zu 500 Euro pro Jahr) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Auch die Bundesländer bieten verschiedene Weiterbildungsboni an.
Beachten Sie, dass Sie die Kosten für Ihren Bildungsurlaub teils auch steuerlich geltend machen können. Fragen Sie hierzu einen Steuerfachmann!
Damit ein Antrag auf Bildungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird, sollte der bildungswillige Arbeitnehmer die folgenden drei Bildungsurlaub-Voraussetzungen erfüllen:
Bildungsurlaub: Voraussetzungen
In den meisten Bundesländern stehen Ihnen fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr zu oder zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Kalenderjahren, wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.
Anspruch auf Bildungsurlaub – sortiert nach Bundesländern:
Im Folgenden sehen Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen, wenn Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen wollen:
Schritt 1: Voraussetzungen für Bildungsurlaub abklären
Bevor Sie ein Seminar verbindlich buchen, gilt es mit dessen Veranstalter zu klären, ob es nach dem Bildungsurlaubsgesetz beziehungsweise Bildungsfreistellungsgesetz Ihres Bundeslandes als Bildungsurlaub anerkannt ist. Nur, wenn das der Fall ist, sollten Sie buchen.
Schritt 2: Anmeldung zum Bildungsurlaub beim Veranstalter desselben
Nach der Anmeldung zum Seminar senden Ihnen die meisten Veranstalter unaufgefordert alle nötigen Unterlagen, darunter Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Programm.
Wichtig: Checken Sie die Rücktrittsbedingungen! Können Sie die Anmeldung gebührenfrei zurückziehen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub gut begründet ablehnt?
Schritt 3: Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
Je nach Bundesland müssen Sie Fristen wahren, wenn Sie Bildungsurlaub beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub also rechtzeitig beim Arbeitgeber ein – in der Abteilung, wo Sie auch Ihren Erholungsurlaub einreichen. Mit einem formlosen Anschreiben geben Sie die Anmeldebescheinigung zum Seminar, den Anerkennungsbescheid desselben als Bildungsurlaub nach Landesgesetz und das Programm ab. Lassen Sie sich die Abgabe und das Abgabedatum schriftlich bestätigen.
Im Anschreiben reicht eine Aussage wie diese: „Hiermit erhebe ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub vom Datum bis Datum. Anbei finden Sie das Programm, den Anerkennungsbescheid und die Anmeldebestätigung". Denken Sie an das Abgabedatum. Manche Bundesländer haben auch entsprechende Vordrucke dafür.
Schritt 4: Antwort des Arbeitgebers abwarten
Ihr Arbeitgeber prüft Ihr Anliegen und teilt Ihnen seine Entscheidung mit – auch dafür gibt es Fristen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, können Sie Ihren Bildungsurlaub machen.
Schritt 5: Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber abgeben
Haben Sie das Seminar besucht, erhalten Sie von dessen Veranstalter eine Teilnahmebescheingung. Sie sollte bestätigen, dass Sie das Seminar komplett besucht haben. Geben Sie diese Bescheinigung nach dem Besuch des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Sollte Ihr Arbeitgeber Bildungsurlaub nicht zustimmen, lassen Sie sich das unbedingt schriftlich geben.
Prüfen Sie zügig und bestenfalls mit Hilfe von Experten (Betriebsrat, Juristen), ob die Ablehnung rechtens ist. Ein Blick in die Landesgesetze hilft hierbei auch, denn darin steht genau, welche Ablehnungsründe zulässig sind. Das können nicht eingehaltene Fristen bei der Beantragung vom Bildungsurlaub oder zwingende betriebliche Gründe sein, zum Beispiel Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt. In manchen Bundesländern gelten zudem Schutzklauseln für kleine Betriebe. Beachten Sie, dass andere Gründe nicht zulässig sind.
Stimmt Ihr Arbeitgeber dem Inhalt und/oder Termin des Bildungsurlaubs nicht zu, beantragen Sie erneut Bildungsurlaub – für ein neues Thema und/oder einen neuen Termin.
Sind Sie zum Termin des Bildungsurlaubs krank, müssen Sie das wie üblich Ihrem Arbeitgeber wegen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall melden. Andernfalls verbucht er Ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Fehltage.
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