STAND 18.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN
Wenn Sie vorläufigen Rechtsschutz benötigen, weil zum Beispiel Ihre Sicherheit oder finanzielle Existenz gefährdet ist, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, welche Gründe eine einstweilige Verfügung rechtfertigen und wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen möchten.
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen kann:
Es gibt verschiedene Gründe, die den vorläufigen Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung nötig machen. Die häufigsten Gründe für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung sind unter anderem folgende:
In Deutschland kann eine einstweilige Verfügung aus verschiedenen Gründen beantragt werden, zum Beispiel bei Bedrohung, Belästigung oder anderen rechtlichen Streitigkeiten, § 938 ZPO. Wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Ihre spezifische Situation mit diesem zunächst zu besprechen.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, zu ermitteln, ob eine einstweilige Verfügung in Ihrem Fall angebracht ist. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt müssen Sie dann einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vorbereiten. Dieser Antrag sollte alle relevanten Tatsachen und Gründe für die Notwendigkeit der Verfügung enthalten und muss dann beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Nach der Einreichung des Antrags wird das Gericht in den meisten Fällen eine mündliche Verhandlung anberaumen. Während dieser Anhörung haben die beteiligten Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen vor Gericht darzulegen. Letztendlich wird das Gericht nach der Anhörung eine Entscheidung darüber treffen, ob die einstweilige Verfügung erlassen wird oder nicht.
Wichtig: In Ausnahmefällen kann das Gericht dem Antrag auch stattgeben, ohne vorher eine mündliche Verhandlung einzuberufen. Zudem ist es auch möglich, direkt zum Gericht zu gehen, wenn Sie eine einstweilige Verfügung erwirken möchten. Den Antrag stellen Sie dann direkt beim Gericht. An wen Sie sich wenden müssen, können Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht erfragen. In der Regel ist das Gericht an Ihrem Wohnort für Sie zuständig, § 13 ZPO.
Es ist bei den meisten Gerichten möglich, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung online einzureichen. Um sicherzugehen, sollten Sie sich aber vorab bei dem für Sie zuständigen Gericht informieren bzw. einen Anwalt hinzuziehen, der Sie unterstützen und beraten kann. Je nach Anlass für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist beispielsweise ein Anwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung tritt in der Regel ein, sobald das zuständige Gericht diese offiziell erlässt und die Verfügung dem Antragsgegner zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher oder einen anderen befugten Vertreter.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Antragsgegner rechtlich verpflichtet, sich an die in der Verfügung festgelegten Anordnungen zu halten. Die Wirksamkeit bleibt bis zu einer möglichen Aufhebung durch das Gericht oder bis zum Ende der festgelegten Frist erhalten.
Die Fristen einer einstweiligen Verfügung können variieren. In der Regel wird die Dauer der einstweiligen Verfügung bei ihrer Erlassung festgelegt. Nach Ablauf der festgelegten Frist verliert die Verfügung automatisch ihre Gültigkeit.
Bei Bedarf kann der Antragsteller eine Verlängerung beantragen, wenn die Gefahr oder der Schaden weiterhin besteht. Außerdem kann eine einstweilige Verfügung vor Ablauf der Frist aufgehoben werden, wenn die jeweilige Gefahr nicht mehr besteht.
Die Kosten für eine einstweilige Verfügung variieren von Fall zu Fall, weil sie vom sogenannten Streitwert abhängig sind. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten aus den Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen – sofern Sie einen Anwalt hinzuziehen. Wenn der einstweiligen Verfügung stattgegeben wird, muss der Antragsgegner die Kosten in der Regel tragen. Wird der Antrag abgelehnt, ist es üblich, dass der Antragssteller für die Kosten aufkommt.
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben oder eine einstweilige Verfügung erwirken möchten, kann Sie einer unserer erfahrenen KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in vielerlei Hinsicht unterstützen:
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in dessen Rahmen Sie gemeinsam mit unseren Rechtsexperten evaluieren können, wie das weitere Vorgehen in Ihrem individuellen Fall am besten aussehen sollte.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.