STAND 14.10.2022 | LESEZEIT 4 MIN
Facebook steht schon lange in der Kritik, die sensiblen Daten seiner Nutzer nicht ausreichend zu schützen. Mit dem Bekanntwerden eines großen Datenlecks und dem Auftauchen von über 533 Millionen Daten von Facebook-Nutzern in einem Hackerforum haben nun auch die 6 Millionen betroffenen Nutzer in Deutschland unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Hier erfahren Sie, wie Sie prüfen können, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind.
Unter den Daten der 6 Millionen deutschen Nutzer, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind, sind neben den vollständigen Nutzernamen und Geburtsdaten auch die E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern und teils auch persönliche Angaben.
Weil Facebook das Datenleck hätte verhindern und die hochsensiblen Daten besser schützen müssen, stehen den Betroffenen nun Schadensersatzansprüche zu. Schließlich kann das Facebook-Datenleck für die Nutzer ernste Konsequenzen haben. Mit ihren Daten können jetzt verschiedene Cyberangriffe und andere Betrügereien wie Identitätsdiebstahl gestartet werden.
Facebook-Nutzer sollten umgehend prüfen, ob sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind, und sich gegebenenfalls sofort um die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz kümmern. Ein Anwalt für Schadensersatz ist hier der richtige Ansprechpartner, auch wenn es beispielsweise um Schadensersatz bei Internetausfall geht.
Das LG Zwickau hat mittlerweile einem Opfer des Facebook-Datenlecks 1000 Euro Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO zugesprochen (Urt. v. 14.09.2022, Az. 7 O 334/22). Daher wird jedem Facebook-Nutzer dringend geraten zu überprüfen, ob auch seine sensiblen Daten von Facebook nicht ausreichend geschützt worden und dem Datenleck zum Opfer gefallen sind.
Ob Ihre eigene Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse vom Facebook-Datenleck betroffen ist, können Sie einfach über die Seite Have I been pwned prüfen. Nach Eingabe Ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse können Sie auf der Seite die Ergebnisse einsehen und so erfahren, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ist dies der Fall, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt aufsuchen, um alles Weitere zu besprechen.
Alternativ gibt Art. 15 DSGVO Ihnen das Recht, Facebook gegenüber Auskunft zu verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Verweigert Facebook die Auskunft oder erteilt sie nur unvollständig, haben Sie möglicherweise schon allein deswegen einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82. DSGVO.
Als Betroffener des Facebook-Datenlecks steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu. Mit dieser kann der Ihnen entstandene Schaden zwar nicht wettgemacht, aber immerhin ein wenig abgefedert werden.
Wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte behilflich sein. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie eine Facebook-Datenleck-Klage anstreben möchten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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