Trotz Fahrverbot fahren
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Fahren trotz Fahrverbot

Der Führerschein ist weg. Aber wie kommen Sie jetzt zur Arbeit? Wenn die Fahrerlaubnis nur für wenige Wochen entzogen wurde, liebäugelt so mancher, auch ohne Papiere zu fahren. Aber: Lesen Sie hier nach, warum das Fahren trotz Fahrverbots weitreichende Folgen haben kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahren trotz Fahrverbots ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
  • Es drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug sowie weitere Punkte in Flensburg.
  • Wer beim Fahren während eines Fahrverbots erwischt wird, sollte sich Rat bei einem Fachanwalt für Strafrecht suchen.

Gewusst? Fahren trotz Fahrverbots ist eine Straftat

Unter Drogeneinfluss Auto fahren oder rote Ampeln ignorieren: Es gibt viele Gründe für den vorübergehenden Führerscheinentzug. Es ist eine der härtesten Strafen beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit, in leichteren Fällen kommen Fahrzeughalter mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg davon. Wer das Fahren trotz Fahrverbots nicht sein lassen kann, der riskiert jedoch weitaus mehr. Wer bei einer Straßenkontrolle erwischt wird oder beim Fahren trotz Fahrverbots einen Unfall baut, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat.

Wie hoch fällt die Strafe aus?

Beim Fahren trotz Fahrverbots wird eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt von der individuellen finanziellen Situation des Fahrers sowie der Schwere der Tat ab. Wer schon einmal wegen einem ähnlichen Vergehen vor Gericht stand, muss mit einer höheren Strafe als Ersttäter rechnen. Letztendlich bewertet der Richter, wie hoch die Geldstrafe ausfallen soll bzw. ob eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Letzteres kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Person wiederholt beim Fahren trotz Fahrverbots erwischt wurde.

Weitere Konsequenzen:

  • Die betroffene Person ist nach der Verurteilung vorbestraft, was weitreichende Konsequenzen haben kann. So ist die Anstellung im öffentlichen Dienst gefährdet und die Person kann in der Regel keiner Tätigkeit wie Lastkraftwagenfahrer nachgehen.
  • Kam es während des Fahrens ohne Führerschein zu einem Unfall, muss die betreffende Person die Kosten für Sach- und Personenschaden übernehmen. Die Versicherung trägt diese Kosten aufgrund der Straftat zumeist nicht.
  • Ist die betreffende Person mit einem fremden Fahrzeug gefahren, muss auch der Fahrzeughalter mit einer Strafe rechnen.

Fahren während Fahrverbots: Hier ist es möglich

Je nachdem, in welchem Umfang ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, können Betroffene teilweise trotzdem Fahrzeuge nutzen. Wurde ein partielles Fahrverbot ausgesprochen, gilt es nicht für alle Fahrzeugtypen. So dürfen Betroffene Motorrad fahren, wenn das Fahrverbot lediglich für Personenkraftfahrzeuge ausgesprochen wurde. Gilt hingegen ein allgemeines Fahrverbot, darf weder ein PKW noch ein LKW bewegt werden.

Es gibt jedoch Fahrzeuge, mit denen Betroffene auch während eines Fahrverbotes fahren dürfen:

  • Mofas und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
  • Elektrische Mobilitätshilfen wie beispielsweise Segways (max. 70 cm breit, max. 20 km/h).
  • Elektrische Roll- bzw. Krankenfahrstühle.
  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft von max. 6 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kehr- und Erntemaschinen), Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit max. 6 km/h.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Droht Ihnen ein Fahrverbot und Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Dann vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten aus dem Strafrecht.

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