Dauer, Konsequenzen und Sperrfristen bei Fahrverbot
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Fahrverbot: Dauer, Konsequenzen & Sperrfristen

Ein Fahrverbot ist eine gängige Sanktion im Rahmen von Verkehrsverstößen. Die Fristen bei einer Ordnungswidrigkeit richten sich nach dem jeweiligen Bußgeldbescheid, während die Dauer des Fahrverbotes von der Schwere des Verstoßes abhängt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldbescheid verhängt werden, der nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausgestellt wird.
  • Mögliche Gründe für ein Fahrverbot sind Alkohol bzw. Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel.
  • Ein Fahrverbot wird in den meisten Fällen über einen Zeitraum von einem bis drei Monaten hinweg ausgesprochen.
  • In einigen Fällen kann das Fahrverbot umgangen werden, indem man sich auf eine höhere Bußgeldzahlung verständigt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot lohnt sich schon aus zeitlichen Gründen. Ein KLUGO Partner-Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie dabei, fristgerecht und rechtssicher formuliert Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid zu erheben.

Was ist ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot handelt es sich um eine Sanktion durch eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht, bei dem das Fahren eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr über einen bestimmten Zeitraum hinweg gänzlich untersagt wird. Dabei orientieren sich die Konsequenzen für ordnungswidriges Verhalten immer am gültigen Bußgeldkatalog, der für bestimmte Verstöße im Straßenverkehr einen vorübergehenden Entzug des Führerscheins vorsieht. Wurde einem Fahrer im Rahmen eines Bußgeldbescheides auch ein Fahrverbot auferlegt, so muss dieser den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein automatisch zurückgesendet, sodass hier keine zusätzlichen Sperrfristen eingehalten oder beachtet werden müssen.

Wie lange dauert ein Fahrverbot an?

Der Zweck eines Fahrverbotes ist es, einen Verkehrsteilnehmer, der die Sicherheit des Straßenverkehrs durch das Missachten der geltenden Regeln gefährdet hat, für einen begrenzten Zeitraum aus dem Verkehr zu ziehen. Dieses zeitliche Verbot gilt in der Regel einen bis drei Monate. Die Fahrverbotsmonate werden nicht nach Tagen, sondern nach der Kalenderzeit berechnet: Wenn Sie den Führerschein am 7. eines Monats abgeben müssen, so endet die für Sie geltende Frist am 6. des jeweiligen Folgemonats. Innerhalb dieses Zeitraumes ist es Ihnen absolut untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Die Länge Ihres Fahrverbotes richtet sich dabei nach der verkehrsgefährdenden Tat, die Sie begangen haben, und danach, welches Ausmaß diese hatte.

Fahrverbot nach § 25 des StVGs


Alle Konsequenzen und Bedingungen bei einem Fahrverbot sind im § 25 des Straßenverkehrsgesetzes gesetzlich festgelegt:

In Absatz (1) finden Sie alles zur Geldbuße und den Hinweis darauf, dass ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten angesetzt wird. Nach Absatz (2) verwahrt die Behörde für die Dauer des Verbotes den Führerschein. Gab es bereits Verstöße, wird der Führerschein direkt beschlagnahmt.

Das Fahrverbot folgt unter anderem bei Verstößen im Sinne des § 24 StVG. Hierunter fallen zudem die 0,5-Promillegrenze nach § 24a StVG und das Alkoholverbot von Fahranfängern nach § 24c StVG.  

Fahrverbote gehen in der Praxis meist mit meinem Bußgeldbescheid einher. Daneben müssen Sie häufig noch mit Punkten in Flensburg rechnen. Gründe für ein Fahrverbot können zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sein.

Was folgt bei einem Fahrverbot?

Neben den Bußgeldern und Punkten in Flensburg ist die erste Konsequenz die Abgabe Ihres Führerscheins für eine entsprechende Zeit. Diesen können Sie entweder bei einer Verkehrsbehörde oder in einem Polizeipräsidium in Ihrer Nähe vorbeibringen und verwahren lassen. Innerhalb des Zeitraums, für den das Fahrverbot bestimmt wurde, dürfen Sie nun natürlich kein Fahrzeug führen.

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Eine Sperrfrist, ähnlich wie bei dem Führerscheinentzug, gibt es bei einem Fahrverbot nicht. Bei dem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein also nicht neu beantragen und auch keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder andere Fahrtüchtigkeitsprüfungen bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird Ihnen der Führerschein automatisch zugeschickt, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.

Welche Verstöße führen zu einem Fahrverbot?

Bei diesen Verstößen müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Missachtung der 0,5-Promillegrenze
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 41 km/h
  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts über 31 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts – Infografik
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts – Infografik

Hinweis:Durch einen Formfehler ist die StVO-Novelle 2020 als rechtswidrig zu erachten. Angaben zu Inhalten der Bußgeld-Novelle können deshalb abweichend zur aktuellen Rechtslage sein. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Widerspruch Bußgeldbescheid: Die StVO-Novelle steht auf dem Prüfstand. Man hat sich auf eine Korrektur der neuen Novelle geeinigt, die dann im Spätsommer 2021 in Kraft treten soll.

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts – Infografik
Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts – Infografik

Bei Geschwindigkeitsverstößen kann ein Fahrverbot folgen, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mehr als 26 km/h betrug und man zweimal im Jahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erwischt wurde. In einem solchen Fall müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat sowie einem Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts folgt in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot plus zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro. Je nach Höhe – also dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung – kann ein längeres Fahrverbot von bis zu drei Monaten mit entsprechendem Bußgeld und Punkten verhängt werden.

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Ist eine Strafe unverhältnismäßig hoch? Dann können Sie, wie auch bei Härtefällen, gegen die Maßnahme der Bußgeldbehörde vorgehen. Wenn Sie noch keine Punkte in Flensburg haben, sind die Erfolgsaussichten hierbei recht hoch.

Wenn Sie eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, aus Unachtsamkeit überfahren, ist die Konsequenz häufig ein Fahrverbot von einem Monat sowie ein kräftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg, da der Gesetzgeber ab dieser einen Sekunde von einer erhöhten Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht. Die Dauer des nun folgenden Fahrverbotes kann sich je nach Folge des Rotlichtverstoßes – wie beispielsweise ein Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden – zudem deutlich erhöhen.

Fahrten unter Alkohol und/oder Drogen werden ebenfalls mit einem Fahrverbot, Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Entscheidend für das Strafmaß ist die konsumierte Menge, die Art der Drogen und ob Sie wegen eines gleichartigen Verstoßes bereits in der Vergangenheit bestraft wurden. Bereits ab einer Promillezahl von 0,5 gelten Sie als fahruntüchtig und sollten daher kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Setzen Sie sich trotzdem hinter das Steuer, drohen entsprechende Fahrverbote und Bußgelder. Während der Probezeit oder bei Fahrern unter 21 Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,0 – es besteht also ein absolutes Alkoholverbot. Alkohol und Drogen am Steuer können jedoch noch weit mehr Konsequenzen nach sich ziehen als ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Unter Umständen handelt es sich um einen Straftatbestand, der auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Hier spielen vor allem die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Rolle: Da nicht jede Droge gleichermaßen Einfluss auf unsere Fahrtüchtigkeit nimmt, muss hier im Regelfall zusätzlich nachgewiesen werden, ob es infolge der Drogeneinnahme oder des Alkoholgenusses zu Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen kam. Konsequenz des Drogen- oder Alkoholkonsums am Steuer können u. a. Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sein, die je nach Gefährdungslage und konkreten Umständen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet und zudem in einem Führerscheinentzug enden können. Andernfalls wird der Konsum lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem vorübergehenden Fahrverbot geahndet.

Wie läuft das Fahrverbot ab?

Der Ablauf des Fahrverbots bleibt in den meisten Fällen identisch:

  • Eingang des Bußgeldbescheids bis max. drei Monate nach dem Delikt (Tipp: Achten Sie stets darauf, ob ein Bescheid noch Rechtskraft besitzt)
  • Ggf. Einspruch gegen den Bescheid oder Zahlung des Bußgeldes
  • Abgabe des Führerscheins nach max. vier Monaten: Dies können Sie entweder bei der Verkehrsbehörde oder direkt bei der Polizei tun

Bei der Abgabe des Führerscheins müssen Sie darauf achten, dass alle amtlichen Führerscheindokumente abgegeben werden müssen, darunter auch der internationale Führerschein. Erst wenn sich alle Führerscheindokumente in amtlicher Verwahrung befinden, gilt das Fahrverbot als angetreten und die Frist bis zum Rückerhalt des Führerscheins läuft. Im Anschluss an die amtliche Verwahrung erhalten Sie alle Führerscheindokumente ohne weitere Aufforderung zurückgesendet.

Was passiert nach einem Fahrverbot?

Nach einem Fahrverbot müssen Sie sich im Grunde um nichts kümmern, denn alle Unterlagen, die von Ihnen in der amtlichen Verwahrung abgegeben wurden, werden automatisch auf dem Postweg an Sie zurückgesendet. Alternativ kann schon bei der Abgabe der Führerscheindokumente eine Abholung terminiert werden. Sobald die Dauer des Fahrverbots vorbei ist, dürfen Sie daher wie gewohnt ein Kraftfahrzeug bedienen. Da das absolute Fahrverbot lediglich die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit war, bestehen zudem keinerlei Sperrfristen. Auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder andere Gutachten müssen nicht vorlegt werden. Dennoch sollten Sie vorsichtig im Straßenverkehr sein: Wer innerhalb von zwei Jahren nach einem Fahrverbot erneut im Straßenverkehr auffällt und eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot begeht, profitiert nicht mehr länger von den Vorteilen eines Ersttäters, z. B. der freien Terminierung der Fahrverbots binnen einer Frist von vier Monaten.

Wie kann man sich gegen ein Fahrverbot wehren?

Wer einen Bußgeldbescheid mit angedrohtem Fahrverbot erhalten hat, sollte so schnell wie möglich darauf reagieren. Die Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide liegt bei 14 Tagen – nur in diesem Zeitraum ist daher ein erfolgreicher Einspruch möglich. Erhält die Behörde innerhalb dieser Frist keinen gültigen Einspruch, so gilt der Bußgeldbescheid als wirksam und weitere Schritte und Maßnahmen dagegen sind unmöglich.

Geht binnen der genannten Frist von 14 Tagen ein Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde ein, lässt sich das Fahrverbot zumindest für einen gewissen Zeitraum nach hinten verlegen. Je besser der Einspruch ausformuliert ist und je mehr Details genannt werden, die den Fahrer entlasten, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Es lohnt sich daher, für die Formulierung des Einspruchs einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Alternativ stehen Online auch viele Muster-Einspruchsschreiben zur Verfügung, die jedoch immer auf den individuellen Einzelfall angepasst werden müssen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss immer schriftlich erfolgen. Um die Zustellung sicherzustellen, empfiehlt sich zudem der Versand per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Ein Einspruch per Mail oder via Telefon ist in den meisten Fällen nicht möglich. Einige Behörden haben in den letzten Jahren allerdings bereits Online-Portale etabliert, über die auch ein Online-Einspruch gegen Bußgeldbescheide möglich ist.

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Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben möchten, müssen Sie dabei nicht nur auf eine detaillierte Ausformulierung der Gründe eingehen, sondern sich auch an die gesetzliche Frist von 14 Tagen halten. Stellen Sie die Zustellung per Post zudem mit einem möglichst sicheren Versandverfahren sicher.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ob ein Fahrverbot umgangen werden kann, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Bei manchen Ordnungswidrigkeiten gibt es die Möglichkeit, das Fahrverbot umzuwandeln: In diesen Fällen wird das Bußgeld verdoppelt, sodass das Fahrverbot entfällt. Dies ist jedoch meist nur in besonderen Härtefällen – zum Beispiel dann, wenn die berufliche Existenz vom Führerschein abhängt – oder bei Ersttätern möglich. Maßgeblich kommt es dabei aber auch auf die Art des Verstoßes ab. Während die Behörden bei Geschwindigkeitsverstößen eher dazu neigen, ein Fahrverbot in eine höheres Bußgeld umzuwandeln, stehen die Chancen dafür bei Alkohol oder Drogen am Steuer deutlich schlechter. Auch wenn der Fahrer bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt hat, sind die Chancen auf eine Umwandlung des Fahrverbots sehr gering.

Es gibt allerdings noch eine weitere Möglichkeit, mit der das Fahrverbot unter Umständen umgangen werden kann: Das sogenannte Augenblickversagen. Hierbei muss der Fahrer bzw. dessen Anwalt vor Gericht darlegen, dass Wahrnehmungsfehler der Verkehrsschilder, ein ortsfremder Fahrer oder eine Verkehrsbehinderung durch Dritte zu der Ordnungswidrigkeit führte, die nun ein Fahrverbot mit sich bringt. Auch diese Form der Argumentation funktioniert nur in wenigen Fällen und sollte daher immer in Absprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.

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Fahrverbot umgehen – wie funktioniert das?

"Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung droht in schweren Fällen ein Entzug der Fahrerlaubnis. Nach der Aussprache einer solchen Strafe gibt es einiges zu beachten. In minderschweren Fällen kommt es zu einem Fahrverbot, das für viele Autofahrer nicht nur ein Ärgernis ist. Üblicherweise lässt sich ein Fahrverbot nicht umgehen. Unter Umständen ist dies aber möglich. "

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Von diesen Möglichkeiten profitieren in der Regel jedoch nur Ersttäter, die keine Punkte in Flensburg haben und deren Verstoß sich in einem nicht allzu dramatischen Rahmen bewegt. Mehrfachtäter oder Fahrer, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss am Steuer saßen, haben nur schlechte Chancen auf eine Umwandlung des Fahrverbots.

Was sind Sperrfristen beim Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot gibt es keine Sperrfristen. Diese kennen wir lediglich aus dem Bereich des Führerscheinentzugs: Nach dem dauerhaften Entzug des Führerscheins – also weit über ein reguläres Fahrverbot hinausgehend – muss man eine bestimmte Sperrfrist einhalten, ehe der Führerschein erneut beantragt werden darf. Oftmals muss man anhand von Abstinenzgutachten und einer MPU zudem die eigene Fahrtüchtigkeit darlegen. Bei einem reinen Fahrverbot gibt es diese Sperrfristen jedoch nicht, da man den Führerschein sofort nach Ablauf des Fahrverbots zurückerhält und wie gehabt Kraftfahrzeuge nutzen darf.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt bei einem drohenden Fahrverbot helfen?

Wer sich mit einem Fahrverbot konfrontiert sieht, sollte so schnell wie möglich die Unterstützung eines Anwalts nutzen. Die Frist, für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid liegt bei nur 14 Tagen. In dieser Zeit sollte mit dem Anwalt gemeinsam eine Formulierung des Einspruchs ausgearbeitet werden, um die drohende Abgabe des Führerscheins zunächst einmal zu verzögern. Unter Umständen kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht eine Umwandlung des Fahrverbots bewirken, sodass lediglich ein höheres Bußgeld gezahlt werden muss. Insbesondere Ersttäter haben bei leichten Verstößen eine gute Chance, das Fahrverbot mit einem Anwalt zu umgehen. Für eine erste Einschätzung des Sachverhalts können Sie sich an die Beratung von KLUGO wenden. Wenn Sie dies möchten, verbinden wir Sie im Anschluss gern mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützt und gemeinsam mit Ihnen versucht, das Fahrverbot zu umgehen.

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