STAND 11.03.2024 | LESEZEIT 4 MIN
Onlineshopping ist in der heutigen Zeit kaum noch hinweg zu denken. So bestellt fast jeder in regelmäßigen Abständen bei bekannten oder unbekannten Onlineshops. Kennt man den Händler nicht, sollte man diesen immer erst einmal genauer unter die Lupe nehmen. Es gibt bestimmte Anzeichen, bei denen Verbraucher immer hellhörig werden sollten.
Einen Fakeshop auf den ersten Blick zu erkennen ist nicht immer einfach, denn Betrüger gestalten ihre Webseiten verblüffend authentisch, seriös und professionell. Man findet außerdem immer wieder zum Verwechseln ähnlich aussehende Kopien real existierender Webseiten. Sieht man hier nicht noch einmal genauer hin, kann man schnell Opfer eines Betrugs werden. Als Lockmittel verwenden die Betrüger oftmals extrem günstige Preise für ihre angebotenen „Markenprodukte“. Wird das Produkt letztendlich geliefert, handelt es sich allerdings um minderwertige Ware oder aber der Händler täuscht sog. Lieferschwierigkeiten vor und liefert letztendlich gar nicht. Auf diese Weise werden Verbraucher immer weiter vertröstet und sollen daran gehindert werden, rechtliche Schritte einzuleiten.
Einen Fakeshop erkennen Sie an einer auffälligen Internetadresse, nur begrenzten Zahlungsweisen, auffallend günstigen Preisen, falschen Gütesiegeln, besonders positiven Bewertungen und falschen bzw. nicht vorhandenen AGB und Impressum.
Wie sich dies konkret äußert, erfahren Sie hier im Detail:
1. Auffällige Internetadresse:
Zuerst sollte man sich immer die Internetadresse des betreffenden Shops ansehen. Tauchen hier unübliche Endungen auf, wie beispielsweise de.com oder ähnliches, sollte man immer hellhörig sein. URL-Inhalte, die nichts mit dem Inhalt der Seite zu tun haben oder aus dem abgeänderten Namen eines bekannten Anbieters bestehen, können ebenfalls ein erster Hinweis darauf sein, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Mittlerweile ist es außerdem üblich, dass Internetseiten immer eine SSL-Verschlüsselung haben (https). Fehlt hier das „s“, ist dies in vielen Fällen ebenfalls verdächtig und kann dazu führen, dass Ihre Daten nicht sicher sind.
2. Zahlungsweise
Normalerweise werden heutzutage mehrere Zahlungsweisen angeboten. Wird dagegen ausschließlich Vorkasse oder Sofortüberweisung angeboten, deutet dies in den meisten Fällen auf einen unseriösen Händler hin. Man sollte – wenn möglich – eine sichere Zahlungsweise wählen, bei der man im Zweifel sein Geld wieder zurückholen kann. Eine sichere Zahlungsweise ist beispielsweise Paypal.
3. Auffallend günstiger Preis
Bei diesem Merkmal sollte man unterscheiden. Die meisten Händler haben natürlich von Zeit zu Zeit Angebote, bei denen bestimmte Produkte zu besonders günstigen Preisen abgegeben werden. Man denke hier beispielsweise an Black-Friday-Angebote oder ähnliches. Wenn es sich bei den Artikeln jedoch ausschließlich um Angebote handelt, die ungewöhnlich günstig sind, könnte es sich um einen Fakeshop handeln und man sollte den Shop zumindest noch auf weitere Auffälligkeiten hin untersuchen. Häufen sich die Merkmale, ist es umso wahrscheinlicher, dass hier Betrüger am Werk sind.
4. Falsches Gütesiegel
Selbst ein auf der Webseite befindliches Gütesiegel ist kein Garant für Seriosität. Betrüger verwenden entweder existierende Gütesiegel, ohne ein solches zu besitzen oder ein Siegel, das schlichtweg nicht existiert. Prüfen können sie die Echtheit eines solchen Siegels immer durch einen Klick auf den selbigen. Ist hier keine Verlinkung vorhanden, liegt ein weiteres Indiz vor, dass es sich möglicherweise um einen Fakeshop handelt.
5. Auffallend viele positive Kundenbewertungen
Bewertungen können, aber müssen kein Indiz dafür sein, dass der Onlineshop nicht seriös ist. Um die besonders günstigen Lockangebote noch attraktiver zu machen, nutzen Betrüger oftmals selbst erstellte bzw. gefälschte Bewertungen, die durchweg positiv sind. Hier kann es sinnvoll sein, selbst zu recherchieren und entsprechende Produkte auf anderen Seiten zu suchen und die Bewertungen zu vergleichen. Weichen diese durchweg stark ab, könnte es sich um einen unseriösen Shop handeln. Ebenfalls sollte im Internet der Shop selbst einmal gesucht werden. Häufig finden sich hier Erfahrungsberichte anderer Kunden über den jeweiligen Shop.
6. AGB
Ein für den Laien eher schwer zu erkennendes Merkmal sind unechte AGB. Springt es einem jedoch regelrecht ins Auge, dass es sich hier nicht um AGB handelt, sollte man die Finger von einer Bestellung lassen. Oftmals sind die Texte in sehr schlechtem Deutsch verfasst oder fehlen komplett.
7. Impressum
Ähnlich verhält es sich beim Impressum. Auch ein solches muss zwingend vorhanden sein. Hier sollte man vor allem prüfen, ob dieses eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse sowie in den meisten Fällen einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall, ist der Shop nicht seriös. Doch selbst, wenn ein Impressum vorhanden ist, sollte man auf den Firmensitz achten. Ist dieser im Ausland, kann es schwer werden, sein Geld wiederzubekommen.
Ist man sich unsicher, kann der Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale eine gute erste Einschätzung darüber liefern, ob es sich bei der betreffenden Webseite um eine seriöse Seite handelt oder nicht. Beim Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale kann man die URL der Webseite eingeben und so erfahren, wie es um die Echtheit des Onlinehändlers steht.
Ein Thema, das generell, aber gerade im Zusammenhang mit Fakeshops und Betrügern relevant werden kann, ist der unbefugte Zugriff auf den eigenen Online-Account. Neben der Einnahme von Geld ist häufig auch das Sammeln persönlicher Daten wie Kreditkarteninformationen, Namen, Adressen und Geburtsdaten das Ziel. Die Daten werden dann weiterverkauft oder für betrügerische Zwecke genutzt. Oft wird die Kreditkarte höher belastet, als die Ware auf der Webseite gekostet hat. Haben die Betrüger die vollständige Identität einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers gestohlen, können sie beispielsweise in deren Namen einen Fakeshop eröffnen.
Auf Folgendes sollte geachtet werden:
Es gibt eine lange Liste an aktuell bekannten Fakeshops. Wer sich entweder dafür interessiert, eine gefundene Homepage kontrollieren oder sogar melden möchte, kann auf der Webseite von watchlist-internet.at nachsehen.
Merkt man sofort nach einer getätigten Bestellung, dass es sich in Wirklichkeit um einen Fakeshop handelt, sollte man versuchen, die getätigte Zahlung so schnell wie möglich rückgängig zu machen. Der richtige Ansprechpartner ist hier die Bank. Der Zeitrahmen, bis zu dem eine getätigte Zahlung noch gestoppt werden kann, ist allerdings von Bank zu Bank und je nach Überweisungsart unterschiedlich. Ist das Zurückholen des Geldes auf diese Weise nicht möglich, ist im Rahmen der Hausratversicherung in einigen Fällen eine Cyberpolice enthalten, die den finanziellen Verlust möglicherweise ausgleichen kann.
Bei der Bezahlung mit Kreditkarte besteht das Risiko, dass der Betreiber des Fakeshops die Kartendaten nutzt, um dem Kunden weiteren finanziellen Schaden zuzufügen. Hier sollte man auf Nummer sicher zu gehen und seine Kreditkarte sperren lassen.
Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Betroffene sollten deshalb die Unterlagen bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen und anschließend Strafanzeige bei der Polizei stellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Unterlagen vorher zu sammeln. Der geschlossene Kaufvertrag, die Bestellbestätigung, E-Mails sowie ein Screenshot des Angebots gehören unbedingt dazu.
Unterstützung kann man bei folgenden Stellen erhalten:
Wenn man Opfer geworden ist, kann man sich an folgende Stellen wenden:
Hat man minderwertige Ware erhalten, sollte man in erster Linie immer Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Meldet sich der Verkäufer hier gar nicht, sollte man in jedem Fall weitere Schritte einleiten und sich Unterstützung holen.
Sind Sie auf einen Betrüger im Internet hereingefallen und sind sich unsicher, was Sie im Einzelfall noch tun können? Wenn Sie entweder rechtlich gegen den Online-Händler vorgehen möchten oder lediglich eine Auskunft über Ihre Rechte haben möchten, vermittelt KLUGO Sie gerne an einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht.
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