STAND 22.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Upskirting beschreibt den Blick oder eine Bildaufnahme unter den Rock einer Person. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen soll die Rechte von Betroffenen stärken und die Bestrafung von Tätern möglich machen. Zuvor war es schwer, auf rechtlichem Wege gegen die Täter vorzugehen. Was es heißt, dass Upskirting, Downblousing und Spannerfotos nun strafrechtlich verfolgt werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Upskirting und Downblousing beschreiben Formen der sexuellen Belästigung, die das heimliche Fotografieren oder Filmen von Frauen ohne deren Zustimmung und oft unter deren Kleidung umfassen. Häufig betroffen sind Körperbereiche wie die Genitalien, das Gesäß und die Brüste. Diese Praktiken verletzen die Privatsphäre und Würde der Betroffenen schwerwiegend und sind in den letzten Jahren auch in Deutschland zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, Belgien und Frankreich, fällt das Upskirting längst unter den Straftatbestand und wird entsprechend sanktioniert. In Deutschland hingegen galt es bis Dezember 2020 lediglich als Ordnungswidrigkeit. Gegen diesen Zustand wehrten sich Regiestudentin Hanna Seide und TV-Redakteurin Ida Sassenberg, die eine entsprechende Petition zur Verschärfung des Gesetzes initiierten. Sie forderten, Upskirting unter Strafe zu stellen.
Über lange Zeit hinweg befand sich Deutschland in einer rechtlichen Grauzone bezüglich Upskirting und Downblousing. Es gab keine spezifischen Gesetze, die diese Handlungen explizit verurteilten oder bestraften. Dies führte dazu, dass zahlreiche Täter ungestraft blieben und die Opfer oft keine rechtliche Grundlage hatten, um gegen diese Verletzung ihrer Privatsphäre vorzugehen.
Schließlich hat der Bundestag aber am 2.7.2020 das bereits im November 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen.
Nach der Neufassung des § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) wird nun explizit die „Verletzung des Intimbereichs“ gemäß § 184k StGB unter Strafe gestellt:
„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,
2. eine durch eine Tat nach Nummer 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
3. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in der Nummer 1 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.“
Die dringende Notwendigkeit einer Gesetzesreform in Deutschland ergab sich aus verschiedenen Gründen. Erstens wurde offensichtlich, dass die bestehenden Gesetze nicht ausreichend waren, um Upskirting und Downblousing effektiv zu bekämpfen. Zweitens galt es, die Opfer besser zu schützen und ihnen eine klare rechtliche Grundlage für die Verfolgung dieser Taten zu bieten. Und nicht zuletzt folgte Deutschland dem internationalen Trend hin zu strengeren Gesetzen und härteren Strafen für Upskirting und Downblousing.
Wenn Sie Zeuge davon werden, wie jemand heimlich Spannerfotos macht, sollten Sie sofort und verantwortungsbewusst handeln.
Sie können sich dabei an folgenden Punkten orientieren:
Wenn Sie selbst Opfer von Upskirting oder Downblousing geworden sind, ist es ebenso wichtig, dass Sie zeitnah und möglichst besonnen reagieren. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Ihre eigene Sicherheit gewährleistet ist. Begeben Sie sich deshalb so schnell wie möglich an einen öffentlichen Ort.
Sofern möglich, sollten Sie Beweise sichern und Zeugen für den Vorfall suchen. Falls es Zeugen gibt, die den Vorfall beobachtet haben, bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten. Informieren Sie dann umgehend die Polizei und erstatten Anzeige. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie dabei unterstützen und Ihnen die nötige Sicherheit geben.
Upskirting und Downblousing sind anders als beispielsweise Catcalling mittlerweile strafbar. Wer Opfer solcher Praktiken wird, sollte daher dringend die Möglichkeit nutzen, sich zu wehren. Nicht nur, um selbst zu seinem Recht zu kommen, sondern auch, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen und so dafür zu sorgen, dass sie solche Handlungen in Zukunft unterlassen.
Verlieren Sie also am besten keine Zeit und leiten mithilfe eines KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten rechtliche Schritte ein, um Ihre Rechte zu verteidigen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
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