STAND 03.01.2024 | LESEZEIT 5 MIN
Der Ausdruck Kleinreparaturen ist sowohl Mietern als auch Vermietern ein Begriff. Doch was genau sind eigentlich Kleinreparaturen und wer muss für die Kosten aufkommen, die Kleinreparaturen verursachen? Sind Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag zulässig? Und welche Urteile prägen die Rechtslage in diesem Bereich? Diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Kleinreparaturen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.
Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungsarbeiten, die im Rahmen der Nutzung einer Mietwohnung oder eines Mietobjekts anfallen. Im Gegensatz zu größeren Reparaturen, die in der Verantwortung des Vermieters liegen, handelt es sich bei Kleinreparaturen um kleinere Schäden oder Defekte, die üblicherweise durch den täglichen Gebrauch entstehen.
Diese kleinen Reparaturen können verschiedene Bereiche umfassen, darunter Sanitär- und Elektroinstallationen, Schönheitsreparaturen wie das Ausbessern von Kratzern an Wänden oder das Reparieren von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung und die Kosten solcher Kleinreparaturen verantwortlich. Die meisten Mietverträge enthalten jedoch eine sogenannte Kleinreparaturklausel, die diese Pflicht auf den Mieter abwälzt.
Kleinreparaturen umfassen eine Menge verschiedener Arbeiten. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Beispiele.
Ein häufiges Beispiel für Kleinreparaturen sind Klempnerarbeiten. Dazu gehören das Beheben eines verstopften Abflusses, das Reparieren eines undichten Wasserhahns oder das Abdichten einer undichten Toilette.
Elektrische Reparaturen sind ebenfalls häufige Kleinreparaturen. Sie umfassen beispielsweise das Austauschen von Glühbirnen, das Reparieren von defekten Steckdosen, das Beheben von Problemen mit der Elektroinstallation oder das Ersetzen von fehlerhaften Schaltern.
Schönheitsreparaturen spielen ebenfalls eine Rolle bei Kleinreparaturen. Zu Schönheitsreparaturen zählen beispielsweise das Ausbessern von kleinen Kratzern an Wänden, das Streichen von Türen oder das Entfernen von Beschädigungen am Bodenbelag. Schönheitsreparaturen tragen dazu bei, das Erscheinungsbild der Mietwohnung aufrechtzuerhalten und den Wert des Mietobjekts zu erhalten.
Reparaturen an Möbeln und Einrichtungsgegenständen, die zur Mietwohnung gehören, können ebenfalls als Kleinreparaturen betrachtet werden. Wenn beispielsweise ein Schrankgriff locker ist oder ein Schubladenführungssystem repariert werden muss, fällt dies in den Verantwortungsbereich des Mieters.
Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist grundsätzlich zulässig, solange sie bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt:
Die Pflicht des Mieters zur Bezahlung von Kleinreparaturen hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. In der Regel ist der Mieter für Kleinreparaturen zuständig, wenn sie in seinem Verantwortungsbereich liegen und nicht durch normale Abnutzung verursacht wurden.
Wichtig: Der Mieter muss nicht für Schäden aufkommen, die durch altersbedingten Verschleiß oder mangelnde Instandhaltung seitens des Vermieters entstanden sind.
Es ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, was genau als Grenze für Kleinreparaturen gilt. In der Regel kann man aber von folgenden Werten ausgehen:
Wir empfehlen Ihnen, sich bei rechtlichen Fragen zu Kleinreparaturen an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden, der Sie umfassend beraten und bei Ihrem individuellen Problem unterstützen kann.
In der Rechtsprechung gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die sich mit Fragen rund um Kleinreparaturen befasst haben. Nicht immer sind sich die Richter ganz einig, was folgende Urteile zeigen:
Wenn Sie eine Kleinreparatur vornehmen möchten, liegt die Verantwortung für die Beauftragung eines Handwerkers zur Durchführung von Kleinreparaturen beim Vermieter und nicht bei Ihnen. Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar selbst durchzuführen, sind gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Folglich ist der Mieter nicht verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen zu tragen, wenn solche Klauseln im Mietvertrag enthalten sind.
Damit Sie wissen, wie Sie am besten vorgehen, nutzen Sie am besten folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Wichtig: Wenn die Kosten für die Kleinreparatur die oben genannten Beträge überschreiten, können Sie die überschrittenen Kosten zwar nicht vollständig zurückfordern, sie aber mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Kleinreparaturen haben, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Mietrecht weiterhelfen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter durchzusetzen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.