Ein Mietvertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen und regelt die Nutzung einer Immobilie. Der Vertrag kann unter Wahrung einer Frist gekündigt werden – unter bestimmten Umständen auch fristlos.
Der Mietvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag über die entgeltliche Überlassung einer Wohn- oder Arbeitsstätte, der in der Regel schriftlich zwischen den Parteien geschlossen wird; mündliche Absprachen sind ungültig.
Laut § 535 Abs. 1 BGB hat der Vermieter gegenüber dem Mieter die Pflicht, die Sache in ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen und Zugang zu gewähren. Die Lasten der Sache trägt der Vermieter. Der Mieter ist nach § 535 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Mietzins zu zahlen.
Der Mietvertrag ist nicht zwingend an die Schriftform gebunden. Er kann auch mündlich zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden, wenn er die wesentlichen Vertragselemente enthält.
Dazu gehört:
Ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist ebenso bindend wie ein schriftlicher Mietvertrag. Die Vorschriften aus § 549 BGB gelten hier uneingeschränkt wie bei der Schriftversion.
Die Mietwohnung muss im Vertrag so beschrieben sein, wie sie in der Realität aussieht. Hierbei sollte vor allem auf die korrekte Berechnung der Wohnfläche geachtet werden.
Bei Mietverträgen gibt es grundsätzlich keine Vorgabe, wie diese gestaltet sein müssen. Mietverträge aus dem Internet können verwendet und individuell angepasst werden. Es sollten jedoch immer wichtige Eckdaten des Vertragsverhältnisses aufgenommen werden."Jochen Dotterweich
Der Mietzins sowie die Betriebskosten müssen korrekt im Mietvertrag der Wohnung eingetragen sein und der ortsüblichen Miete entsprechen. Ebenso ist von Relevanz, ob etwaige Mietsteigerungen durch Staffel- oder Indexmieten im Vertrag aufgeführt sind. Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mögliche Klauseln im Mietvertrag sollten besonders aufmerksam gelesen werden.
Ein Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung kann mit einer Frist von drei Monaten durch den Mieter ordentlich gekündigt werden. Eine Festlegung von längeren Kündigungsfristen ist dem Vermieter nicht erlaubt, kürzere Fristen können jedoch vereinbart und im Mietvertrag festgehalten werden. Bei einer Kündigung des Mietvertrags muss eine schriftliche Kündigung mitsamt Unterschrift vorliegen und rechtzeitig, also spätestens bis zum dritten Werktag des neuen Monats, beim Vertragspartner eintreffen, damit die Frist gewahrt wird. Eine Änderung des Mietvertrags ist jederzeit möglich, sofern beide Vertragspartner zustimmen. Für möblierten Wohnraum gelten andere Kündigungsfristen.
Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters muss ebenfalls schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zugehen. Besteht das Mietverhältnis länger als fünf oder acht Jahre, verlängert sich die Frist um jeweils drei Monate. Dem Mieter muss die Kündigung des Mietvertrags bis zum dritten Werktag des neuen Monats zugegangen sein, damit die Frist gewahrt wird. Grundlos darf eine Kündigung seitens des Vermieters nicht ausgesprochen werden. Typische Gründe sind beispielsweise die nachhaltige Störung des Hausfriedens oder Eigenbedarf. Neben der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung gemäß § 573c BGB kann es zudem zu einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung kommen.
Eine fristlose Kündigung kann für den Mieter oft rückgängig gemacht werden, indem die geschuldete Summe beglichen wird. Hierbei ist eine Frist zur Nacherfüllung einzuhalten. Bei einer fristlosen Kündigung wegen ausstehender Mietzahlung hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht oder eine Beratungsstelle.
In besonderen Fällen ist gemäß § 543 BGB auch eine fristlose Kündigung möglich, zum Beispiel wenn:
Der Mieter wiederum kann ebenfalls fristlos kündigen, wenn:
Ob Mieter oder Vermieter: Konflikte rund um den Mietvertrag können schnell große Brisanz entwickeln, wenn es nicht gelingt, diese zeitnah beizulegen. Ein Anwalt für Mietrecht kann dann für die Vertragsparteien von großem Wert sein und auch bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung kompetenten Input liefern. Das betrifft nicht nur einzelne Vertragsklauseln.
Der Anwalt für Mietrecht hilft gerade auch bei konkreten Fragen zum Mietverhältnis, wie zum Beispiel:
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Mietvertrag in Kürze:
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