Netflix und Spotify Preiserhöhung
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Netflix und Spotify Preiserhöhung: Preisanpassungsklauseln sind unwirksam

STAND 01.12.2023 | LESEZEIT 4 MIN

Preiserhöhung bei Dauerverträgen sind immer ärgerlich. Kein Wunder, dass auch Netflix und Spotify Kunden von den einseitigen Preiserhöhungen nicht angetan waren. Zurecht, wie sich herausgestellt hat: Das Kammergericht Berlin hat die Auffassung des Landgerichts Berlin nun bestätigt: Die Preisanpassungsklauseln in den AGB sind unwirksam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Streamingdienste wie Spotify und Netflix behalten sich in den AGB häufig das Recht zur einseitigen Preiserhöhung vor.
  • Das Kammergericht Berlin hat nun bestätigt, dass solche Preisanpassungsklauseln unwirksam sind.
  • Von Preiserhöhungen betroffene Kunden können zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen.
  • Unser Musterbrief kann Ihnen bei der Erstattungsforderung helfen.

Spotify und Netflix Preiserhöhung: Um welche Klauseln ging es vor Gericht?

Wer vor mehreren Jahren ein Abo bei Spotify oder Netflix abgeschlossen hat, zahlt heute schon lange nicht mehr das, was er bei Vertragsabschluss gezahlt hat. Grund dafür ist, dass sich die Streamingdienste in ihren AGB die Möglichkeit zur einseitigen Preiserhöhung vorbehalten haben. Demnach ist es Spotify und Netflix laut ihrer AGB gestattet, die Monatspauschalen der Abonnenten einfach zu erhöhen.

Dieses Vorgehen wurde von Verbraucherschützern schon lange kritisiert und genauer unter die Lupe genommen. Einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband wurde bereits am 16.12.21 vom Landgericht Berlin stattgegeben. Demnach seien die Preisanpassungsklauseln ungültig (Az. 52 O 157/21). Die Auffassung der Richter wurde nun vom Kammergericht Berlin am 15.11.23 bestätigt (Az. 23 U 15/22) und (Az. 23 U 112/22). Spotify und Netflix sind mit ihren Berufungen also gescheitert. Kunden haben demzufolge gute Chancen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen.

Wie wollten Netflix und Spotify die Zustimmung ihrer Abonnenten nachweisen?

Die Streamingdienste argumentierten entgegen der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband, sie hätten die Preise nicht einseitig erhöht, sondern die Zustimmung aller Abonnenten eingeholt, indem sie eine E-Mail mit Preisänderungsbestätigung versendet haben.

Zahlreiche Kunden hingegen sagen, sich nicht daran erinnern zu können, einer Preisänderung ausdrücklich zugestimmt zu haben. Fest steht jedenfalls: Eindeutige Belege für die Zustimmung der Abonnenten zur Preiserhöhung gibt es nicht. Deswegen ist davon auszugehen, dass die Streamingdienste die Preise einseitig erhöht haben, was laut Kammergericht Berlin nicht rechtens ist.

Wie haben sich die Gebühren bei Netflix und Spotify in den letzten Jahren entwickelt?

Die Gebühren bei Netflix haben sich folgendermaßen entwickelt:

Tarif Basis Tarif Standard Tarif Premium
2014 7,99 € 8,99 € 11,99 €
2017 7,99 € 9,99 € 13,99 €
10/2017 7,99 € 10,99 € 13,99 €
2019 7,99 € 11,99 € 15,99 €
2021 7,99 € 12,99 € 17,99 €

Bei Spotify kostet ein Einzelabo fortan nicht mehr 9,99 €, sondern 10,99 € und das Familienabo für bis zu sechs Personen steigt von 14,99 € auf 17,99 €.

Weshalb sind die Preisanpassungsklauseln und damit die Preiserhöhungen unwirksam?

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin bezüglich der Preisanpassungsklauseln von Spotify und Netflix umfasst folgende zentrale Punkte:

  • Ungerechtfertigte Benachteiligung der Verbraucher: Die Richter stellten fest, dass die Preisanpassungsklauseln in den AGB von Netflix und Spotify die Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligten, indem sie diesen keine angemessene Möglichkeit einräumten, sich vor einseitigen Preiserhöhungen zu schützen.
  • Mangelnde Transparenz und Fairness: Die Klauseln von Netflix und Spotify erfüllten nicht die erforderlichen Standards hinsichtlich Transparenz und Fairness bei einseitigen Preisänderungen, was es den Verbrauchern erschwerte, die Implikationen solcher Änderungen nachzuvollziehen und angemessen darauf zu reagieren.
  • Fehlende Ausgewogenheit: Das Fehlen von entsprechenden Klauseln für Preissenkungen bei Kostensenkungen verstieß gegen das Prinzip der Gegenseitigkeit, da den Anbietern dadurch einseitige Handlungsbefugnis bei der Festlegung der Preise eingeräumt wurde, ohne eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher.
  • Möglichkeit zur Vertragskündigung anstelle einseitiger Preisanpassung: Die Gerichte unterstrichen die Bedeutung der Option, die Zustimmung der Nutzer zu einer Preiserhöhung einzuholen, gefolgt von der Möglichkeit zur Vertragskündigung bei Ablehnung. Dieser Ansatz wurde als gerechtere Alternative angesehen, die den Verbrauchern eine aktivere Rolle bei der Gestaltung ihrer Vertragsbedingungen ermöglicht.

Wie kann ich zu viel gezahlte Beiträge von Spotify und Netflix zurückverlangen?

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst an den jeweiligen Streamingdienst zu wenden. Wir haben für Sie ein Musterschreiben vorbereitet, das Sie gern nutzen können. Alles, was Sie tun müssen, ist es, Ihre persönlichen Daten in die Platzhalter einzutragen und den Brief zu versenden.

Musterschreiben Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beiträge

Betreff: Erstattung unrechtmäßiger Gebührenerhöhungen im Abo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie bezüglich der unrechtmäßigen Abo-Gebührenerhöhungen gemäß den Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 16.12.2021 (Aktenzeichen: 52 O 157/21) und des Kammergerichts vom 15.11.2023 (Aktenzeichen: 23 U 15/22).

Seit [Monat und Jahr einfügen] bin ich Abonnent Ihres Dienstes. Zu diesem Zeitpunkt lag der monatliche Beitrag bei [Betrag einfügen] Euro. In den Monaten von [Monat und Jahr einfügen] bis [Monat und Jahr einfügen] zahlte ich [Betrag einfügen] Euro statt der ursprünglichen Gebühr. Gemäß den unrechtmäßigen Preiserhöhungen fordere ich die Erstattung der Differenz in Höhe von [Summe der tatsächlich gezahlten Gebühren – Summe der ursprünglichen Abo-Gebühr für die gleiche Anzahl von Monaten] Euro gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB.

Des Weiteren sind Sie nach § 818 Abs. 1 BGB verpflichtet, mir die mit den rechtswidrigen Gebühren erwirtschafteten Nutzungen von [Monat und Jahr einfügen] bis [Monat und Jahr einfügen] zu erstatten. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollen diese fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen (Urteile vom 12.05.1998 (Aktenzeichen: XI ZR 79/97) und vom 07.06.2011 (Aktenzeichen: XI ZR 212/10).

Ich bitte um Überweisung des genannten Betrags nebst Zinsen innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens auf mein Girokonto (IBAN: [IBAN einfügen]). Sollte die Zahlung ausbleiben, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte ohne weitere Ankündigung einzuleiten, wobei Sie die entstehenden Kosten zu tragen hätten.

Ich erwarte, dass ab sofort nur noch der ursprünglich vereinbarte Preis von [Preis einfügen] Euro pro Monat von mir eingezogen wird. Sollten weiterhin unrechtmäßige Gebühren erhoben werden, behalte ich mir vor, auch hierfür Erstattung zu fordern.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Forderung innerhalb einer Woche.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name einfügen]

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