STAND 13.01.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Skifahren ist ein äußerst beliebter Wintersport, bei dem es allerdings zu teils schwerwiegenden Unfällen kommen kann. Sind zwei oder mehr Personen an dem Skiunfall beteiligt, stellen sich schnell Haftungsfragen sowie die Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld. In diesem Beitrag können Sie unter anderem nachlesen, wer für einen Skiunfall haftet und wann Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.
Die Opfer eines Skiunfalls haben gemäß § 823 Abs. 1 BGB dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Unfallverursacher fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Zudem müssen die entstandenen Schäden entweder die Gesundheit des Unfallopfers betreffen oder wirtschaftlich messbar sein (Sachschäden an der Skiausrüstung, Verdienstausfälle durch Krankheit etc.). In anderen Alpenländern ist der Anspruch auf Schadensersatz ebenfalls gesetzlich geregelt, beispielsweise in § 1293 ABGB in Österreich und in Art. 41 OR in der Schweiz.
Zudem muss das Unfallopfer zweifelsfrei nachweisen, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz besteht. Gleiches gilt beispielsweise auch für Schmerzensgeld nach einem Autounfall. Deswegen sollten Sie sämtliche Schäden genau dokumentieren und Ihre Verletzungen von einem Arzt attestieren lassen. Vergessen Sie ebenfalls nicht, die Kontaktdaten von Unfallzeugen festzuhalten.
Die Haftungsfrage bei einem Skiunfall stellt sich dann, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet. Grundsätzlich gilt gemäß Art. 4 Rom II-Verordnung Folgendes:
Üblicherweise kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle entstehenden Kosten, also auch Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche, auf. Die Voraussetzung dafür ist aber wie oben erwähnt, dass sich der Unfallverursacher fahrlässig verhalten hat. Wird dem Unfallverursacher Vorsatz nachgewiesen, zahlt die Haftpflichtversicherung unter Umständen gar nicht.
Fahrlässig verhält sich ein Skifahrer dann, wenn er die Pistenregeln / FIS-Regeln, also die allgemeinen Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS missachtet. Die FIS-Regeln gelten weltweit.
Sie beinhalten unter anderem folgende Regeln:
Die genaue Höhe des Schmerzensgelds ist immer vom Einzelfall abhängig. Allerdings können Sie sich an den sogenannten Schmerzensgeldtabellen orientieren. In diesen werden Urteile aller Gerichte in Deutschland zur Höhe des Schmerzensgelds bei Skiunfällen gesammelt.
Einen kleinen Überblick über die Höhe von Schmerzensgeldern bei Skiunfällen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie weitergehende Fragen dazu haben, wer bei einem Skiunfall im Ausland zahlt oder wie Sie Schmerzensgeldansprüche geltend machen können, sind die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten jederzeit für Sie da. Ein Anwalt für Schadensersatz kann Ihnen bei Fragen zum Thema schnell und kompetent weiterhelfen.
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