Der deutsche Ferienflieger Small Planet hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
Eine weitere Airline befindet sich in der Bredouille: Erst im Mai 2016 hebten die Flugzeuge von Small Planet Airlines in Deutschland zum ersten Mal in die Lüfte ab, nun landete die Fluggesellschaft unsanft auf dem Boden der Tatsachen – und meldete am 18. September 2018 beim Berliner Amtsgericht Insolvenz in Eigenverwaltung an. Welche Rechte die Passagiere jetzt geltend machen können und welche Folgen zu erwarten sind, klären wir hier.
Bereits in den vergangenen Monaten sorgte die deutsche Fluglinie Small Planet Airlines, die zur gleichnamigen litauischen Fluggesellschaft gehört und in Deutschland mehrere Basen anfliegt, für eine bewölkte Urlaubsstimmung. Vor allem massive Flugverspätung, wie etwa eine 50-stündige Verspätung beim Flug von Rhodos nach Paderborn/Lippstadt Ende August 2018, sorgten dabei für Unmut bei den Passagieren.
In der Folge häuften sich Schlagzeilen, die Small Planet Airlines als „Pannen-Airline“ deklarierten. „Ist die […] Abflugzeit eine Empfehlung? Die Route ein Ratespiel? Die Flugdauer eine Schätzung?“, fragte die Westfalenpost das Unternehmen, das nun für seine zahlreichen Unpünktlichkeiten die Quittung zahlen muss.
Die Entschädigungen, die den Passagieren des Rhodos-Paderborn-Fluges laut Fluggastrecht zustehen, wurden vom Unternehmen bislang nicht vollständig ausgezahlt. Noch über 100.000 Euro stehen laut Rechtsanwalt Thorsten Fust, der viele der Geschädigten vertritt, aus. Mit einer gewagten Verzögerungsstrategie versucht Small Planet Airlines, den Bankrott zu umgehen, der nach eigenen Aussagen durch die Expansion nach dem Aus für Air Berlin bedingt ist.
Nun steht die Insolvenz vor der Tür – und ob die 238 noch ausstehenden Entschädigungen je gezahlt werden, bleibt fraglich. Auch nach der Insolvenz der deutschen Fluglinie Air Berlin im August 2017 mussten Gläubiger sehr lange auf ihr Geld warten. Manche habe es bis heute nicht erhalten.
Die Airline möchte den Flugbetrieb während des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten. Dies soll offenbar auf Kosten der Gläubiger geschehen. Da Kunden keine bevorrechtigten Gläubiger sind, warten sie bei der Pleite einer Fluggesellschaft meist sehr lange auf eine Entschädigung für Flugausfälle oder -verspätungen.
In den §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO) ist die Sonderregelung der Eigenverwaltung geregelt, die greift, wenn ein Unternehmen zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Hiernach gilt Folgendes:
Laut Small Planet Airlines werden keine geplanten Flüge mit deutschen Start- und Zielflughäfen gestrichen; alle bereits gebuchten Tickets behalten ihre Gültigkeit. Ob die insgesamt sieben Flugzeuge der Fluglinie, die derzeit in Deutschland stationiert sind, jedoch tatsächlich abheben werden, ist ungewiss. Trotz Versprechen des Unternehmens stellen aktuell getätigte Flugbuchungen bei der Airline ein finanzielles Risiko dar.
Bei Rechtsfragen rund um die Pleite der Fluggesellschaft, Fluggastrechte oder auch Insolvenzverfahren im Allgemeinen bieten wir unsere Hilfe im Rahmen einer telefonischen Erstberatung an. Hier finden Sie fundierten Rat, der Klarheit schafft!
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.