Die Airline Small Planet hat Insolvenz angemeldet.
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Small Planet hat Insolvenz angemeldet

Der deutsche Ferienflieger Small Planet hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Insolvenz von Small Planet Airlines: Rechte bei der Airline-Pleite

Eine weitere Airline befindet sich in der Bredouille: Erst im Mai 2016 hebten die Flugzeuge von Small Planet Airlines in Deutschland zum ersten Mal in die Lüfte ab, nun landete die Fluggesellschaft unsanft auf dem Boden der Tatsachen – und meldete am 18. September 2018 beim Berliner Amtsgericht Insolvenz in Eigenverwaltung an. Welche Rechte die Passagiere jetzt geltend machen können und welche Folgen zu erwarten sind, klären wir hier.

Hintergründe zur Pleite der Fluggesellschaft

Bereits in den vergangenen Monaten sorgte die deutsche Fluglinie Small Planet Airlines, die zur gleichnamigen litauischen Fluggesellschaft gehört und in Deutschland mehrere Basen anfliegt, für eine bewölkte Urlaubsstimmung. Vor allem massive Flugverspätung, wie etwa eine 50-stündige Verspätung beim Flug von Rhodos nach Paderborn/Lippstadt Ende August 2018, sorgten dabei für Unmut bei den Passagieren.

In der Folge häuften sich Schlagzeilen, die Small Planet Airlines als „Pannen-Airline“ deklarierten. „Ist die […] Abflugzeit eine Empfehlung? Die Route ein Ratespiel? Die Flugdauer eine Schätzung?“, fragte die Westfalenpost das Unternehmen, das nun für seine zahlreichen Unpünktlichkeiten die Quittung zahlen muss.

Folgen der Insolvenz von Small Planet Airlines

Die Entschädigungen, die den Passagieren des Rhodos-Paderborn-Fluges laut Fluggastrecht zustehen, wurden vom Unternehmen bislang nicht vollständig ausgezahlt. Noch über 100.000 Euro stehen laut Rechtsanwalt Thorsten Fust, der viele der Geschädigten vertritt, aus. Mit einer gewagten Verzögerungsstrategie versucht Small Planet Airlines, den Bankrott zu umgehen, der nach eigenen Aussagen durch die Expansion nach dem Aus für Air Berlin bedingt ist.

Nun steht die Insolvenz vor der Tür – und ob die 238 noch ausstehenden Entschädigungen je gezahlt werden, bleibt fraglich. Auch nach der Insolvenz der deutschen Fluglinie Air Berlin im August 2017 mussten Gläubiger sehr lange auf ihr Geld warten. Manche habe es bis heute nicht erhalten.

Blick ins Gesetzbuch: Fakten für betroffene Passagiere

Die Airline möchte den Flugbetrieb während des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten. Dies soll offenbar auf Kosten der Gläubiger geschehen. Da Kunden keine bevorrechtigten Gläubiger sind, warten sie bei der Pleite einer Fluggesellschaft meist sehr lange auf eine Entschädigung für Flugausfälle oder -verspätungen.

In den §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO) ist die Sonderregelung der Eigenverwaltung geregelt, die greift, wenn ein Unternehmen zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Hiernach gilt Folgendes:

  • Der Schuldner selbst verfügt weiterhin über sein Vermögen.
  • Ein Sachwalter überprüft jedoch, dass sich alle Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen bewegen.
  • Mit dem Schutzschirmverfahren hat das Unternehmen drei Monate Zeit, um einen stabilen Insolvenzplan vorzulegen.

Blick in die Zukunft: Wie geht es nun weiter?

Laut Small Planet Airlines werden keine geplanten Flüge mit deutschen Start- und Zielflughäfen gestrichen; alle bereits gebuchten Tickets behalten ihre Gültigkeit. Ob die insgesamt sieben Flugzeuge der Fluglinie, die derzeit in Deutschland stationiert sind, jedoch tatsächlich abheben werden, ist ungewiss. Trotz Versprechen des Unternehmens stellen aktuell getätigte Flugbuchungen bei der Airline ein finanzielles Risiko dar.

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