Einige Stromanbieter haben sich verkalkuliert und kündigen nun massenhaft Stromkunden. Gekündigte Kunden stehen häufig ratlos da und wissen nicht, welche Schritte sie unternehmen müssen. Wir erläutern Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Ihr Stromanbieter sie gekündigt hat.
Viele Billig-Stromanbieter kaufen, zum Teil tagesaktuell und sehr kurzfristig, günstige Stromkontingente ein und beliefern damit ihre Kunden. Sie spekulieren damit auf dauerhaft niedrige Strompreise. Aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise sind manche Stromanbieter nun allerdings nicht mehr in der Lage, ihren Bedarf zu Preisen zu decken, die so günstig sind wie bislang. Sie haben Kunden günstige Verträge verkauft, als sie den Strom selbst noch deutlich günstiger beschaffen konnten. Durch aktuell hohe Preise am Strommarkt geraten manche Stromanbieter nun in eine Schieflage, was dazu führt, dass sie Kunden den Stromvertrag kündigen. Einige Anbieter sind sogar insolvent. Manche Anbieter haben große Mengen an Neukunden angeworben, was den Engpass für diese Anbieter noch erhöht.
Grundsätzlich gilt im deutschen Zivilrecht: Verträge sind einzuhalten. Das gilt auch, wenn man sich bei Einkaufspreisen verspekuliert hat. Die betroffenen Stromanbieter sprechen entweder eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aus. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der im Vertrag genannten Kündigungsfrist möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Vermeidung einer Insolvenz stellt keinen wichtigen Grund dar. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist eine Kündigung auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Sie sollten prüfen, welche Art von Kündigung bei Ihnen vorliegt.
Wenn Ihr Stromanbieter kündigt, wird Ihnen nicht komplett der Strom abgestellt, manche Verbraucher befürchten dies in einem solchen Fall. Stattdessen rutschen Sie in die sogenannte Grundversorgung. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung erhalten Sie Strom zu geänderten Bedingungen, auch „Ersatztarif“ genannt. Sie können jederzeit einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Im besten Fall fängt dieser an zu laufen, bevor der gekündigte Vertrag endet.
Wenn ein Stromanbieter einen Kunden nicht mehr beliefern kann, dann kommt die sogenannte Grundversorgung zum Tragen. Als Grundversorgung bezeichnet man die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Die allgemeinen Preise setzen sich in der Regel zusammen aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis. Auf die Grundversorgung haben Haushaltskunden einen Rechtsanspruch. Ein Grundversorger darf einen Kunden nur ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Grundversorger ist stets das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert.
Manchmal haben Grundversorger Tarife, die kostengünstiger sind als der Grundversorgungstarif – fragen Sie aktiv danach.
Lassen Sie die Kündigung nicht einfach auf sich sitzen und fordern Sie Ihr Geld zurück, das Sie bei einem neuen Strom- oder Gasanbieter mehr zahlen mussten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand und erstellen Sie mit unserem Dokument Self-Service das Schreiben zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in wenigen Minuten einfach selbst. Direkt versandbereit. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
Fordern Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter direkt zur Weiterbelieferung unter Fristsetzung an, widersprechen Sie der Kündigung explizit und bekräftigen Sie damit das Interesse und die Bereitschaft zur Vertragsfortführung.
Fotografieren Sie den gegenwärtigen Zählerstand und ziehen Sie einen Zeugen für den Zählerstand hinzu.
Aufgrund der rechtswidrigen Kündigung steht Ihnen ein sogenannter Kündigungsschaden zu. Dies ist die Differenz zwischen den Kosten, die im Falle der Vertragsfortführung angefallen wären und den Mehrkosten für den Bezug bei einem Ersatz- bzw. Grundversorger. Zeitlich ist dabei der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung zu berücksichtigen.
Der Schadenersatz ermittelt sich damit wie folgt:
(Preis kw/h Ersatzversorger – Preis kw/h Energiediscounter) x kw/h pro Monat x Restlaufzeit Energiediscounter = Schadenssumme
Machen Sie anschließend Ihre Ansprüche unter Fristsetzung geltend.
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