Jedes Fahrzeug muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung, kurz HU, im Volksmund auch generell als „TÜV“ bezeichnet. In unserem Beitrag erklären wir, wann ein Bußgeld droht, wenn Ihr TÜV abgelaufen ist und Sie die Frist verpasst haben. Und was Sie tun sollten, falls Sie mit abgelaufenem TÜV in einen Unfall verwickelt werden.
Fahrzeuge müssen grundsätzlich alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme gilt für Neuwagen und für Wohnmobile. Neuwagen müssen erst nach 36 Monaten zum ersten Mal zum TÜV. Schwere Lkw und Wohnmobile über 3,5 Tonnen sowie Taxis und Mietwagen müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Wann der TÜV abläuft, ist auf der TÜV-Plakette, die jedes Fahrzeug auf dem Nummernschild tragen muss, angegeben. In der Mitte steht in zwei Ziffern das Jahr, in dem die nächste TÜV-Untersuchung ansteht (z. B. „22“ für das Jahr „2022“). Der Monat des Jahres wird mit einem schwarzen Balken angegeben. Bereits an der Farbe der TÜV-Plakette lässt sich erkennen, wenn der TÜV abläuft. Dafür werden sechs Farben verwendet, die in gleicher Abfolge je nach Jahr wechseln. Ein Fahrzeug, das 2023 zum TÜV muss, hat beispielsweise eine rosa TÜV-Plakette.
Einen Kulanzzeitraum oder eine Art ‚Gnadenfrist‘ gibt es nicht. Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld aber erst vor, wenn man die Hauptuntersuchung um zwei oder mehr Monate überzogen hat. Hat man die Frist maximal einen Monat überschritten, kann eine Verwarnung verhängt werden.
Das Bußgeld für den Fall, das der TÜV abgelaufen ist, wird in Abschnitt I Lfd. Nr. 186 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog gestaffelt: Ist der TÜV zwei bis vier Monate abgelaufen, wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Bei einer Überschreitung um vier bis acht Monate beträgt das Bußgeld 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro.
Grundsätzlich droht ‚nur‘ ein Bußgeld und keine gerichtliche Strafe, wenn der TÜV abgelaufen ist. Allerdings: Ist man mit der Hauptuntersuchung mehr als acht Monate in Verzug, gibt es einen Punkt in Flensburg. Strafrechtliche Konsequenzen sind damit nicht verbunden. Ist der TÜV mehr als zwei Monat abgelaufen, drohen Kosten. Dann ist die Prüforganisation nämlich verpflichtet, eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung (auch „erweiterte HU“ genannt) durchzuführen. Für diese werden 20 Prozent mehr berechnet.
Bei einem Unfall sollte man aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich die Polizei herbeirufen, damit diese den Unfall dokumentiert. Dies gilt auch, wenn Ihr TÜV abgelaufen ist und Sie in einen Unfall verwickelt werden. Denn Folgen eines nicht gut dokumentierten Unfallgeschehens können wesentlich gravierender sein als ein mögliches Bußgeld. Denn nur weil Ihr TÜV abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass Sie automatisch Schuld oder mehr Schuld an dem Unfall tragen. Auch verliert man dadurch nicht gleich den Versicherungsschutz bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es sei denn der Versicherer kann nachweisen, dass eine fristgerechte Hauptuntersuchung den Unfall verhindert hätte.
Sie sind vor Ort rechtlich nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auf Ihren abgelaufenen TÜV hinzuweisen, und sich selbst zu belasten. Wenn Sie die HU-Frist zum Zeitpunkt des Unfalls weniger als zwei Monate unterschritten haben, darf die Polizei nur eine Verwarnung vornehmen, aber kein Bußgeld verhängen.
Wenn ein Bußgeld wegen einer versäumten Hauptuntersuchung droht, können unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht Sie beraten. KLUGO bietet eine telefonische Erstberatung im Verkehrsrecht an.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.