Die Statistik zeigt: Verkehrsunfälle stehen in Deutschland auf der Tagesordnung. Im Jahr 2020 nahm die Polizei rund 2,3 Millionen Unfälle auf. Diese Zahl macht deutlich, wie wichtig es ist zu wissen, wie sich die Beteiligten nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Mobilität kommt der Fortbewegung im Straßenverkehr eine immer größere Rolle zu. Dies läuft jedoch nicht immer problemlos ab: Verkehrsunfälle lassen sich trotz aller Umsicht nicht immer vermeiden. Zum Glück kommt es durch den Einsatz von moderner Technik immer seltener zu Personenschäden – dennoch ist für die Unfallbeteiligten oft unklar, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist.
Die Lage nach einem Autounfall ist oft unübersichtlich und nervenaufreibend. Neben dem Schock sind viele Menschen mit der Situation überfordert und wissen oft nicht, wie sie handeln sollen. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall kommt es manchmal auf wenige Sekunden an, die für das Überleben verletzter Personen entscheidend sein können.
Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist klar strukturiert und ergibt sich explizit aus dem Gesetz. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft nach einem Verkehrsunfall, Gefahren abzuwehren und auch dabei, zukünftigen juristischen Schwierigkeiten den Riegel vorzuschieben.
Achtung: Halten Sie sich bei einem Unfall unbedingt an exakt diese Reihenfolge, andernfalls gefährden Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer!
Auch in der Fahrschule wird der Ablauf folgendermaßen gelehrt:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) beschreibt genau, wie Sie sich nach einem Unfall zu verhalten haben:
Die Verhaltensregeln gelten für alle, die mit zum Unfall beigetragen haben. Beteiligte müssen halten, den Verkehr sichern und Verletzten helfen. Sie müssen zudem am Unfallort bleiben und ggf. eigene Daten zur Feststellung angeben. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten oder als Ersthelfer am Unfallort eintreffen, müssen Sie zunächst die Unfallstelle absichern. Schalten Sie hierfür die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges ein, um andere Autofahrer bereits aus der Ferne auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen und dazu anzuhalten, langsamer zu fahren.
Wichtig zu wissen: Ziehen Sie eine Warnweste an, um auch bei schwierigen Sichtverhältnissen auf der Straße gesehen zu werden.
Mit der Warnweste am Körper können Sie nun das Warndreieck mit folgenden Abständen aufstellen:
Nun müssen Sie dem bzw. den Verletzten helfen. Zögern Sie dabei nicht, weil Sie befürchten, etwas falsch zu machen. Ist die Erste Hilfe erfolgt, können Sie im Anschluss den Notruf wählen. Schildern Sie dabei die Unfallsituation möglichst präzise. Benachrichtigen Sie den Rettungsdienst über die bekannten Notrufnummern, wenn es sich nicht nur um oberflächliche Verletzungen handelt.
Wichtig zu wissen: Auch ohne Handy können Sie auf Autobahnen Hilfe über die Notrufsäulen anfordern. Innerorts geht das – wenn vorhanden – über Telefonzellen. Bitten Sie ansonsten andere Verkehrsteilnehmer darum, den Rettungsdienst zu verständigen.
Nicht selten führen Verkehrsunfälle zu juristischen Auseinandersetzungen. Die Klärung der Schuldfrage, aber auch die Regulierung des Schadens sorgt regelmäßig dafür, dass die Unfallbeteiligten sich vor Gericht wiedersehen. Eine ausführliche Dokumentation des Unfalls in Bildern und auch in Form eines Gedächtnisprotokolls kann dann hilfreich sein.
Dazu gehört:
In ein erstes Gedächtnisprotokoll oder einen vorläufigen Unfallbericht können Sie den Verlauf des Unfalls aufnehmen. Lassen Sie dieses Dokument von den Beteiligten unterschreiben – hierbei geht es explizit nicht darum, den Unfallverursacher ausfindig zu machen, sondern darum, den Unfallhergang zu dokumentieren.
Dokumentieren Sie den Unfall bildlich mit Ihrem Smartphone. Machen Sie Fotos von Schäden, Bremsspuren, dem Ort des Unfalls und den Papieren der Beteiligten.
Um den bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schaden schnellstmöglich zu regulieren, ist es notwendig, dass Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung anmelden. Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft darüber, was passiert ist und wer welchen Schaden davongetragen hat.
Lassen Sie hierbei nicht unnötig viel Zeit verstreichen. Grundsätzlich beträgt die Meldefrist eine Woche – diese sollten Sie unbedingt auch einhalten.
Die Polizei muss immer dann gerufen werden, wenn es Verletzte oder gar Tote gibt und bei einem Sachschaden nicht unerheblichen Ausmaßes. Auch wenn die verschiedenen Parteien sich uneinig über den Unfallhergang oder die Schuldfrage sind, sollte der Autounfall polizeilich aufgenommen werden. Gleiches gilt, wenn der Unfall sich auf der Autobahn ereignete oder Alkohol und Drogen im Spiel waren.
Sobald die Polizei vor Ort ist, nimmt sie einen Unfallbericht auf, der den Unfall dokumentiert. Haben Sie keine Polizei gerufen, sollten Sie dennoch Beweisfotos vom Unfallort machen, um den Ablauf im Nachhinein rekonstruieren zu können. Tauschen Sie außerdem Kontaktdaten mit anderen Unfallbeteiligten und Zeugen aus.
"Autounfälle sind für alle Beteiligten ein belastendes Erlebnis. Neben den materiellen Schäden kann es durch einen Autounfall auch zu gesundheitlichen Einschränkungen, Schmerzen oder sogar irreversiblen Schäden kommen. Den Betroffenen kann dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. "
Der Geschädigte muss den erlittenen Schaden nachweisen – dies ist besonders dann wichtig, wenn der Unfall einen Gerichtsprozess nach sich zieht. Ein solcher Nachweis, der auch im Gericht Bestand hat und auf dessen Grundlage das abschließende Urteil maßgeblich gefällt wird, erfolgt durch einen Kfz-Gutachter, der den entstandenen Schaden in Augenschein nimmt und beurteilt.
Wenn Sie den Verkehrsunfall bei Ihrer Versicherung melden, sollten Sie folgendes beachten:
Für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung haben Sie eine bestimmte Frist, die Sie unbedingt einhalten sollten. Diese beträgt in der Regel eine Woche. Sollte der Unfall jedoch ein Todesopfer gefordert haben, dürfen Sie lediglich 48 Stunden warten, ehe Sie die Versicherung benachrichtigen. Falls Sie die Frist für die Schadensmeldung verstreichen lassen, kann die Versicherung eine Haftung ablehnen.
Wer sich nach einem Autounfall falsch verhält, geht nicht nur finanziell ein großes Risiko ein: Neben einer missglückten Schadensabwicklung kann das falsche Verhalten nach einem Verkehrsunfall auch dazu führen, dass die Schuldfrage nicht korrekt geklärt wird oder dass es bei Personenschäden zu einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung oder sogar fahrlässiger Tötung kommt.
Weniger dramatisch, aber dennoch unnötig sind Bußgelder aufgrund fehlender Absicherung der Unfallstelle – hier sieht die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld in Höhe von mindestens 30 Euro vor.
Bei Fragen zum Thema Autounfall und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte zum Thema Unfall stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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