STAND 19.03.2024 | LESEZEIT 3 MIN
In Deutschland herrscht Versammlungsfreiheit. Wer möchte, kann sich also mit anderen Menschen zusammenschließen und an einer Versammlung oder Demo teilnehmen, solange diese friedlich abläuft und keine Straftaten begangen werden. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten allerdings besondere Regelungen. Welche das sind und was es sonst noch zu beachten gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Das Versammlungsrecht ist ein grundlegendes Recht, das es den Bürgern in Deutschland erlaubt, sich friedlich zu versammeln, um ihre Meinungen und Ansichten auszudrücken, ihre Interessen zu vertreten oder bestimmte politische, soziale oder wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Es ermöglicht es den Menschen, sich gemeinsam zu organisieren und öffentlich ihre Anliegen zu kommunizieren. Das Versammlungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft, da es eine aktive Teilnahme am politischen Prozess gewährleistet.
Es umfasst verschiedene Aktivitäten, darunter:
Das Versammlungsrecht ist in Art. 8 GG verankert.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Allerdings kann das Versammlungsrecht bestimmten Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer Personen.
Seit 2006 haben alle Bundesländer das Recht, ein eigenes Versammlungsrecht zu haben. Allerdings dürfen die Regelungen der einzelnen Länder nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen und müssen generell im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Versammlungsfreiheit stehen.
Die Länder müssen aber von der Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsrecht zu entwerfen, keinen Gebrauch machen und können sich weiterhin auf das geltende Bundesrecht berufen.
Das Versammlungsrecht gilt grundsätzlich für alle Personen in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu demonstrieren. Es gelten jedoch die gleichen Regeln und Einschränkungen für alle Teilnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft.
Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel und solche in geschlossenen Räumen gibt es unterschiedliche Regelungen:
In Deutschland müssen Versammlungen unter freiem Himmel in der Regel angemeldet werden. Gemäß § 14 Abs. 1 VersG beträgt die Frist zur Anmeldung 48 Stunden vor Beginn der Versammlung.
Zudem muss ein Verantwortlicher für die Versammlung angegeben werden.
Eine Versammlung kann nur unter bestimmten Bedingungen von der Polizei aufgelöst werden, beispielsweise wenn:
Die Auflösung einer Versammlung muss immer verhältnismäßig sein, also im Verhältnis zur Gefahr oder Störung stehen, die von der Versammlung ausgeht.
Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Polizei unrechtmäßige Maßnahmen gegen Sie als Versammlungsteilnehmer ergreift, steht Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht zur Seite. Er berät Sie umfassend und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um gegen unangemessene polizeiliche Maßnahmen vorzugehen und Ihre Interessen zu verteidigen.
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