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Versammlungsrecht in Deutschland

STAND 19.03.2024 | LESEZEIT 3 MIN

In Deutschland herrscht Versammlungsfreiheit. Wer möchte, kann sich also mit anderen Menschen zusammenschließen und an einer Versammlung oder Demo teilnehmen, solange diese friedlich abläuft und keine Straftaten begangen werden. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten allerdings besondere Regelungen. Welche das sind und was es sonst noch zu beachten gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze zum Versammlungsrecht

  • Das Versammlungsrecht gewährt Bürgern in Deutschland das Recht, sich friedlich zu versammeln.
  • Jedes Bundesland hat seit 2006 das Recht, sein eigenes Versammlungsrecht zu erlassen, unter der Bedingung, dass es nicht im Widerspruch zum Grundgesetz steht.
  • Das Versammlungsrecht gilt für alle Personen in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, und gewährleistet gleiche Rechte und Pflichten für alle Teilnehmer.
  • Versammlungen im Freien müssen 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden und es muss ein Verantwortlicher benannt werden.

Was ist das Versammlungsrecht und woraus ergibt es sich?

Das Versammlungsrecht ist ein grundlegendes Recht, das es den Bürgern in Deutschland erlaubt, sich friedlich zu versammeln, um ihre Meinungen und Ansichten auszudrücken, ihre Interessen zu vertreten oder bestimmte politische, soziale oder wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Es ermöglicht es den Menschen, sich gemeinsam zu organisieren und öffentlich ihre Anliegen zu kommunizieren. Das Versammlungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft, da es eine aktive Teilnahme am politischen Prozess gewährleistet.

Es umfasst verschiedene Aktivitäten, darunter:

  • Demonstrationen und Kundgebungen
  • Petitionen
  • Friedliche Versammlungen

Das Versammlungsrecht ist in Art. 8 GG verankert.

Art. 8 GG


(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Allerdings kann das Versammlungsrecht bestimmten Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer Personen.

Gibt es in Deutschland ein einheitliches Versammlungsrecht?

Seit 2006 haben alle Bundesländer das Recht, ein eigenes Versammlungsrecht zu haben. Allerdings dürfen die Regelungen der einzelnen Länder nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen und müssen generell im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Versammlungsfreiheit stehen.

Die Länder müssen aber von der Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsrecht zu entwerfen, keinen Gebrauch machen und können sich weiterhin auf das geltende Bundesrecht berufen.

Für wen gilt das Versammlungsrecht?

Das Versammlungsrecht gilt grundsätzlich für alle Personen in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu demonstrieren. Es gelten jedoch die gleichen Regeln und Einschränkungen für alle Teilnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft.

Was gilt für Versammlungen und Demos unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen?

Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel und solche in geschlossenen Räumen gibt es unterschiedliche Regelungen:

  • Versammlungen unter freiem Himmel: Art. 8 Abs. 2 GG besagt, dass die Versammlungsfreiheit bei Versammlungen unter freiem Himmel beschränkt werden kann. Das bedeutet konkret, dass das jeweilige Land eine Anmeldung für Versammlungen verlangen kann.
  • Versammlungen in geschlossenen Räumen: Für Versammlungen und Demonstrationen in geschlossenen Räumen gelten weniger strenge Regeln und Auflagen. Es besteht keine generelle Anmeldepflicht. Allerdings kann es Auflagen hinsichtlich Brandschutz, Kapazitätsgrenzen und Sicherheitsvorkehrungen geben.

Was gilt rechtlich für die Anmeldung einer Versammlung?

In Deutschland müssen Versammlungen unter freiem Himmel in der Regel angemeldet werden. Gemäß § 14 Abs. 1 VersG beträgt die Frist zur Anmeldung 48 Stunden vor Beginn der Versammlung.

Zudem muss ein Verantwortlicher für die Versammlung angegeben werden.

Wann kann eine Versammlung aufgelöst werden?

Eine Versammlung kann nur unter bestimmten Bedingungen von der Polizei aufgelöst werden, beispielsweise wenn:

  • Die Versammlung nicht mehr friedlich verläuft und es zu Gewalttätigkeiten oder schweren Störungen der öffentlichen Ordnung bzw. Landfriedensbruch kommt.
  • Die Teilnehmer gegen geltende Gesetze verstoßen, beispielsweise durch das Begehen von Straftaten. Wenn Ihnen eine Straftat im Rahmen einer Demo zur Last gelegt wird, sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen und sich beraten lassen.
  • Die Versammlung ohne Genehmigung oder in unzulässiger Weise durchgeführt wird, z. B. wenn die Versammlung nicht angemeldet wurde oder gegen Auflagen verstoßen wird.

Die Auflösung einer Versammlung muss immer verhältnismäßig sein, also im Verhältnis zur Gefahr oder Störung stehen, die von der Versammlung ausgeht.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt bei Fragen zum Versammlungsrecht weiter

Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Polizei unrechtmäßige Maßnahmen gegen Sie als Versammlungsteilnehmer ergreift, steht Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht zur Seite. Er berät Sie umfassend und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um gegen unangemessene polizeiliche Maßnahmen vorzugehen und Ihre Interessen zu verteidigen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.